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Allgemeine Informationen

Schnupperprogramme... damit sich mehr Schüler auf Französisch freuen

Um zum Erlernen des Französischen in der Schule zu motivieren, fordert das Jugendwerk seit 1989 ein Austauschprogramm für Schüler, die vor der Wahl der ersten oder einer weiteren Fremdsprache stehen. Das Programm betrifft Schüler der 4., der 6. oder der 10. Schulklasse, also Grund- und Sekundarstufen. Diese Begegnungen ermöglichen Grundschülern, die am frühkindlichen Sprachunterricht teilnehmen, das Erlernte zu erproben. Bei Viertkläßlern insgesamt motivieren solche Begegnungen zur Wahl des Französischen als 1. Fremdsprache.

 

Fremdsprachenunterricht im Grundschulalter

Dieses Programm wurde vor 20 Jahren vom französischen Erziehungsministerium und einigen deutschen Ministerien für Kultus bzw. Soziales in die Wege geleitet. Jedes Jahr nehmen zwischen 50 und 100 französische Grundschullehrer und die gleiche Anzahl deutscher Grundschullehrer und Erzieher daran teil. Seine Originalität besteht darin, daß die Lehrkräfte ihre Muttersprache im anderen Land unterrichten, was sowohl in sprachlicher als auch interkultureller Hinsicht Vorteile mit sich bringt. Im Rahmen dieses Programms übernimmt das DFJW die Koordinierungsfunktion in enger Zusammenarbeit mit den Schulbehörden. Während diese die Gehälter der entsandten Lehrer und Erzieher weiter bezahlen und die Auswärtigen Ämter für die Auslandszulage aufkommen, werden vom DFJW mit seinen eigenen Mitteln Unterrichtsmaterialien erarbeitet und sprachliche und didaktische Weiterbildungsmaßnahmen für die Lehrer durchgeführt.

 

Das Regionalprogramm "Lerne die Sprache des Nachbarn"

Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland sowie die drei Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle nehmen an diesem Programm teil. Ziel ist es, eine Annäherung und Kommunikation zwischen den jungen Franzosen und Deutschen der Grenzregion zu ermöglichen. Zahlreiche Schullandheimaufenthalte von Partnerklassen werden organisiert und vom DFJW unterstützt.

 

Der außerschulische Bereich

Der frühkindliche Deutsch- bzw. Französischunterricht entwickelt sich auch außerhalb der Schulen. Die Kurse, die häufig vom DFJW finanziell und pädagogisch unterstützt werden, werden in den letzten Jahren vor allem in Frankreich immer häufiger angeboten. In Deutschland ist die Nachfrage nach einer Unterstützung durch das DFJW noch recht gering. Sie entstehen in erster Linie dort, wo Eltern daran interessiert sind, im Schulbereich die entsprechenden Strukturen jedoch fehlen.

 

Wie findet man eine Partnerschule?

Sie haben eine "amtliche" und eine individuelle Möglichkeit, eine französische Partnerschule zu finden; zuerst die amtliche Lösung: In den Kultusministerien arbeiten Fachleute, sogenannte Ländervertreter, die sich in Zusammenarbeit mit dem Jugendwerk um den deutsch-französischen Schulaustausch kümmern. Über Ihre jeweilige Schulbehörde können Sie sich mit den Ländervertretern in Verbindung setzen und sie um Hilfe bitten.

Ebensogut aber können Sie auch einen Blick auf Ihre nähere Umgebung werfen. Denn überall gibt es deutsch-französische Beziehungen: Städte- und Gemeindepartnerschaften, Vereinskontakte, Jugendaustausch, Familienkontakte. Hier können Sie Ihrem Unternehmungsgeist freien Lauf lassen und sich selbst auf die Suche nach Interessenten machen. Sie werden überrascht sein, wie leicht sie eine Partnerschule finden. Abschließend sollten Sie die Partnerschaft dann aber von der Schulaufsichtsbehörde anerkennen lassen.

 

Individueller Schüleraustausch

Ein langfristiges Schulaustauschprogramm für einzelne Schüler ist vom französischen Erziehungsministerium und den deutschen Schulbehörden in Zusammenarbeit mit dem DFJW eingerichtet worden. Es ist im April 1989 offiziell in Kraft getreten. Das DFJW ist mit der Betreuung des Programms beauftragt. Entsprechende Anträge werden durch die Länderschulbehörden und Rectorats an das DFJW weitergeleitet.


Grundsätze
Grundprinzipien des Austausches sind:
Gegenseitigkeit (aber nicht Gleichzeitigkeit)
Familienunterbringung
Unterrichtsbesuche in der Partnerschule


Zielgruppen
in Deutschland
Schüler der 10. und 11. Klasse
Schüler der 9. Klasse mit Französisch als erster Fremdsprache

in Frankreich
Schüler der "seconde" und "première"
Schüler der "quatrième" und "troisième" mit Deutsch als erster Fremdsprache


Aufenthaltsdauer
In der Regel drei Monate, davon mindestens zwei während der Unterrichtszeit des Gastlandes. Der Aufenthalt der deutschen Schüler in Frankreich findet vorzugsweise im ersten Trimester des Schuljahres, der der französischen Schüler in Deutschland vorzugsweise im letzten Trimester statt.


Unterbringung
Die kostenlose Unterbringung des Austauschschülers erfolgt in der Familie des Austausch-partners.


Allgemeiner Ablauf
Die Initiative zu einem Austausch kann vom Schüler oder vom Lehrer ausgehen.

Geht sie vom Schüler selbst aus, muß dieser den verantwortlichen Lehrer oder den Schulleiter über seinen Wunsch informieren. Sofern die Schule bereits eine französische Partnerschule hat, sollte die Kontaktaufnahme bzw. Suche nach einem französischen Partnerschüler in diesem Rahmen stattfinden. Ist dies nicht möglich, können die Schulbehörden der Länder und die französischen "Rectorats d'Academies" gegebenenfalls bei der Suche behilflich sein.

Erläuterungen über die Rahmenbedingungen des Austauschprogramms (administrativer, juristischer und pädagogischer Art) und die erforderlichen Formulare sind bei der jeweils zuständigen Schulbehörde erhältlich.

Die Entscheidung über die Teilnahme am Austausch sowie die Wahl des Partnerschülers wird durch die verantwortlichen Lehrer und Schulleiter getroffen. Sobald sich die deutsche und französische Schule auf einen Austausch geeinigt haben, informieren sie die deutsche bzw. französische Schulbehörde anhand der o.g. Formulare.


Zusammenarbeit der beiden Schulen
Um die Eingewöhnung und die Wiedereingliederung des Schülers zu erleichtern und die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Aufenthalt zu schaffen, ist eine besonders enge pädagogische Zusammenarbeit zwischen den Lehrern der entsendenden Schule und der Gastschule nötig. Ein Unterrichtsplan, der die individuellen Bedürfnisse und Interessen des Schülers berücksichtigt, soll von der Gastschule in Abstimmung mit der Heimatschule ausgearbeitet werden.


Pädagogische Betreuung
Ein Lehrer der Gastschule übernimmt die pädagogische Betreuung des Gastschülers. Am Ende des Aufenthaltes verfasst er einen Bericht, in dem Angaben über die Mitarbeit des Gastschülers in den einzelnen Fächern sowie über die Eingliederung in die Schulgemeinschaft enthalten sein sollten.


Fahrtkosten
Das Deutsch-Französische Jugendwerk kann einen pauschalen Zuschuß zu den Fahrtkosten leisten (Fahrtkostentabelle des DFJW, doppelter Tabellensatz). Die DFJW-Antragsformulare werden von den Schulbehörden gleichzeitig mit den o.g. Formularen versandt.

Das DFJW-Formular ist vom Schulleiter zu unterzeichnen. Ihm müssen genaue Angaben über die Bankverbindung des bzw. der teilnehmenden Schüler(s) beigefügt werden. Dieses Formular muß vor Beginn des Austauschs beim DFJW eingehen. Anträge, die nach Beginn des Austauschs beim DFJW eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Überweisung des Zuschusses erfolgt nach Rückkehr des Schülers, sofern folgende Unterlagen innerhalb eines Monats beim DFJW vorgelegt werden:
- kurzer Bericht des Schülers über seinen Aufenthalt
- Bestätigung der französischen Schule



Wichtig
Alle Unterlagen müssen über die zuständige Schulbehörde an das DFJW gesendet werden.

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