II. Das Verhältnis zur Nation und zur Geschichte
Zur Definition des Begriffs Geschichtsbewußtsein und zu seiner Funktion
Geschichtsbewußtsein ist ein Element der politischen Kultur eines Volkes, zu der nicht nur die gegenwärtige Politik, sondern ebenso die durch Geschichte vermittelte politische Erfahrung zählt. "Es ist eine Art kollektives Gedächtnis: Spuren, die von der Schule, der Familie, durch das Geschriebene und Bilder übermittelt werden und durch Erfahrungen oder vielmehr durch historische Traumata im Denken hinterlassen werden. Diese Praktiken, Werte und Erfahrungen haben die Tendenz, zu einer zweiten Natur zu werden" (Hoffman, "Sur la France", S. 19).
Eine Beschäftigung mit dem historischen und politischen Bewußtsein ist nicht ohne Problematik.
Von wessen Geschichtsbild, von wessen Nationalbewußtsein kann man sprechen, wenn von Frankreich oder der Bundesrepublik die Rede ist? Weder die Bundesrepublik noch Frankreich sind homogene Einheiten, und die Hypostasierung eines Staates oder einer Nation zum Subjekt als Träger eines Bewußtseins ist ein methodisch problematisches Vorgehen, wenn nicht gar eine Reduktion von Realität 8). Denn selbst bei starker Identifikation mit politischen Systemen und Integration in diese sind immer nur Individuen oder allenfalls soziale Gruppen Träger eines Bewußtseins, gleichgültig in welchem Maße deren Bewußtsein selbst- oder fremdbestimmt ist. Nur unter dieser Einschränkung kann im folgenden über Bewußtsein geschrieben werden, wobei noch hinzuzufügen ist, daß sich Geschichtsbilder und geschichtliche Realität nicht notwendig decken.
Eine letzte Einschränkung sei noch erlaubt: Bewußtseinsprozesse und -manifestationen entziehen sich zumindest teilweise der empirischen, exakten Beobachtung und Nachprüfbarkeit. Ihre Interpretation und Analyse sind selbst Ausdruck und Ergebnis eines bestimmten Bewußtseins, nämlich jenes des Autors und der Gesellschaft(en), zu der er sich in analytische und subjektiv-wertende Distanz zu begeben bemüht. Mit anderen Worten: der folgende Beitrag kann nicht mehr beanspruchen, als ein Diskussionsbeitrag zu sein in dem Prozeß, in dem sich Geschichts- und Selbstverständnis einer Gesellschaft konstituieren. Die Aussagen des Autors über das deutsche Geschichtsbewußtsein sind zugleich Ausdruck eines bestimmten nationalen Geschichtsbewußtseins, dem der Autor als Deutscher verhaftet ist. Die Überlegungen zum französischen Geschichtsbewußtsein wiederum sind durch eine Überlappung deutschen "Erbgutes" mit französischer Akkulturation geprägt.
Bei den Ausführungen über Geschichtsbewußtsein in Deutschland kann der Verfasser aus eigener Erfahrung sprechen, kann sich also bei aller erkenntnistheoretisch notwendigen Distanz zu seinem Fortschungsobjekt mit in den Analyse- und Interpretationsprozeß einbeziehen. Über das französische Geschichtsbewußtsein hingegen kann er nicht aus eigenem (Er)Leben, sondern nur aus Beobachtung und Interpretation schreiben. Eine gewisse Zurückhaltung gegenüber den Aussagen zu Frankreich scheint allerdings angebracht: Wir haben in den Begegnungsprogrammen häufig beobachten müssen, daß junge Deutsche sich ihres Wissens über die französische Geschichte, und hier besonders der Jahre zwischen 1940 und 1944 (auf die wir später noch zurückkommen werden) bedienen, um damit entweder den Franzosen das Recht abzusprechen, sich über den deutschen Faschismus zu äußern, oder um auf diese Weise von der eigenen, nicht bewältigten Vergangenheit zu entlasten, wenn nicht gar, um sich gerade dieser Bewältigung zu entziehen. Es kann nicht deutlich genug gesagt werden, daß es im folgenden weder darum geht, gegen die eine oder andere Seite Anklagen zu erheben oder Verteidigungsreden zu konzipieren, noch darum, sich gegenseitig historische Versäumnisse aufzurechnen. Es soll versucht werden, durch einige Überlegungen im Umgang mit historischer Vergangenheit einige Hinweise zu geben, wie in Zukunft gerade diese Problematik auch in deutsch-französischen Jugendgruppen so emotionsfrei wie möglich bearbeitet werden kann.