

Die nachstehende Regelung gilt nur für spezielle Programme mit deutschen und französischen jungen Menschen, die an vom Arbeitsamt anerkannten Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen. „Kontaktreisen“, die keine wirkliche Begegnung mit Teilnehmern einer ähnlichen Zielgruppe des anderen Landes vorsehen, werden nicht gefördert.
Eine Bescheinigung vom jeweiligen Arbeitsamt zur Anerkennung der „Eingliederungsmaßnahme“ oder der „sozio-kulturellen betreueten Maßnahme“ muss dem Antrag beigefügt werden.
Bei diesen Programmen können für jeweils bis zu 10 Teilnehmer zwei Begleiter vom DFJW übernommen werden.