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Struktur
Links: Dr. Eva Sabine Kuntz
Rechts: Béatrice Angrand
© Photo A. Losier
Generalsekretariat
Das Generalsekretariat besteht aus zwei Generalsekretärinnen beziehungsweise Generalsekretären; sie müssen Staatsangehörige einer der beiden Staaten und unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sein. Beide werden einvernehmlich durch die beiden Regierungen ernannt und erhalten einen Arbeitsvertrag. Die Dauer ihrer Amtszeit beträgt jeweils sechs Jahre, kann einmalig verlängert werden und beginnt zeitversetzt um drei Jahre.
Das Generalsekretariat ist das ausführende Organ des Verwaltungsrats und mit der Verwaltung des DFJW beauftragt.
Seit Januar 2009 sind Frau Dr. Eva Sabine Kuntz und Béatrice Angrand Generalsekretärinnen.
Verwaltungsrat
An der Spitze des Jugendwerks steht ein Verwaltungsrat. Er setzt sich aus 14 Mitgliedern zusammen:
a) den beiden für Jugendfragen zuständigen Ministern beziehungsweise Ministerinnen
oder ihren Vertretungen, die auch den Vorsitz führen (auf deutscher Seite die Ministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, und der französische Hohe Kommissar für aktive Solidarität und Jugend, Martin Hirsch)
b) 6 Vertretungen der öffentlichen Verwaltungen:
c) 12 Mitgliedern, die paritätisch von jeder Regierung ernannt werden:
- jeweils 1 Vertretung der beiden für Jugendfragen zuständigen Ministerien,
- jeweils 1 Vertretung der beiden Außenministerien,
- jeweils 1 Vertretung der beiden Finanzministerien;
- 2 Vertretungen der Gebietskörperschaften;
- 2 Vertretungen des Deutschen Bundestags und der Assemblée Nationale
- 2 Jugendlichen, die zum Zeitpunkt ihrer Ernennung über 18 und unter 27 Jahre alt sind.
Die in Absatz 1 Buchstabe b aufgeführten Mitglieder werden jeweils von einem unter denselben Bedingungen ernannten stellvertretenden Mitglied unterstützt, das bei Verhinderung des Mitglieds an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnimmt.
Die Amtszeit der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder beträgt drei Jahre.
Der Verwaltungsrat tagt abwechselnd in Deutschland und Frankreich.
Der Verwaltungsrat hat die zur Erfüllung der Aufgaben des Jugendwerks erforderlichen Befugnisse.
Der Verwaltungsrat:
- legt die vorrangigen Maßnahmen des DFJW fest;
- beschließt die Programme sowie ihre Veränderungen;
- beschließt den Haushaltsplan des DFJW;
- erlässt die Richtlinien für eine sorgsame Verwaltung der Haushaltsmittel;
- erteilt nach Prüfung des Berichts der Rechnungsprüfer und einer etwaigen Stellungnahme des Generalsekretariats diesem Entlastung hinsichtlich der Ausführung des Haushaltsplans im vorangehenden Haushaltsjahr;
- billigt den Jahresbericht des Generalsekretariats.
Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
Beirat
Der Verwaltungsrat wird von einem Beirat unterstützt, der sich aus 24 Mitgliedern zusammensetzt. Außer den beiden Vertretungen der Jugendministerien, die von Amts wegen Mitglied sind, werden 22 Mitglieder (darunter 4 Jugendliche unter 27 Jahren) nach Staatsangehörigkeit paritätisch von den beiden Regierungen ernannt; sie müssen folgenden Bereichen zugehören:
- Zivilgesellschaft
- Bildung, Universität
- Kultur
- Wirtschaft
- deutsch-französische Institutionen.
Die Mitglieder des Beirats werden jeweils von einem unter denselben Bedingungen ernannten stellvertretenden Mitglied unterstützt, das bei Verhinderung des Mitglieds an den Sitzungen des Beirats teilnimmt.
Die Amtszeit der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder beträgt drei Jahre.
Der Beirat wählt für die Dauer seines Mandats zwei Vorsitzende. Sie müssen unterschiedlicher Staatsangehörigkeit sein. Zwei Mitglieder der Personalvertretung des DFJW können als Beobachter an den Sitzungen des Beirats teilnehmen. Der Beirat tagt einmal im Jahr abwechselnd in Deutschland und Frankreich.
Der Beirat erarbeitet Stellungnahmen und Empfehlungen hinsichtlich der Zielsetzungen und der Programme des DFJW und lässt sie dem Verwaltungsrat zukommen. Er kann vom Verwaltungsrat mit jeder sonstigen Frage im Zusammenhang mit dem DFJW befasst werden.



