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5. Qualitätsicherung durch
Anerkennung und Zertifizierung Der EUROPASS, ein Instrument der europaweiten Anerkennung und individuellen Zertifizierung eines Betriebspraktikums im Ausland, wird von allen anwesenden Praktikantenorganisationen als Beitrag zur Transparenz und Anerkennung eines Auslandspraktikums als Zusatzqualifikation begrüßt. Der EUROPASS ist eine mindestens zweisprachige Bescheinigung der vermittelten Inhalte, des Ausbildungsabschnitts und der Ausbildungsergebnisse. Er setzt eine Vereinbarung der entsendenden und aufnehmenden Ausbildungseinrichtung über den Ausbildungsinhalt und die Betreuung des Teilnehmers durch einen Ausbilder voraus. Die Beschreibung der ausgeübten berufsspezifischen Tätigkeiten durch den EUROPASS gibt dem Praktikanten die Möglichkeit die im Ausland erworbene Berufspraxis nachzuweisen. Der EUROPASS trägt jedoch nicht zur Qualitätssicherung der Auslandspraktika bei und leistet auch keinen Beitrag zur Anerkennung des jeweiligen Praktikantenstatus der unterschiedlichen Praktikantengruppen. Das DFJW wird ab dem Jahr 2000 eine der Ausgabestellen für den EUROPASS sein. Siehe auch Materialien: -Bescheinigungen und Zertifikate von Praktika 5.2 Qualitätsstandards für Einrichtungen der
Praktikantenvermittlung Die Tr@nsNet Partner wünschen, daß sich Einrichtungen der Praktikantenvermittlung zur Einhaltung der im Tr@nsNet Netzwerk definierten Qualitätsstandards verpflichten. Die anwesenden Einrichtungen der Praktikantenvermittlung wünschen, daß sich Vermittlungsorganisationen zur Einhaltung der Qualitätsstandards des Tr@nsNet Netzwerks verpflichten. Die Tr@nsNet Partner werden in der Tr@nsNet Datenbank im Kapitel "Wie ist die Struktur von Tr@nsNet ?" vorgestellt. 5.3 Nationale Koordinierungstellen für die Praktikantenvermittlung Alle anwesenden Einrichtungen der Praktikantenvermittlung fordern über eine europäische Clearing- und Informationsstelle hinaus nationale Koordinierungstellen für die Praktikantenvermittlung. Diese nationalen Koordinierungsstellen sollen den Praktikantenstatus klären, mit den dezentralen Vermittlungsorganisationen im jeweiligen Land und mit der europäischen Clearing- und Informationsstelle zusammenarbeiten. 5.4 Schaffung eines Praktikantenstatus Dringend erforderlich ist die Schaffung eines eigenständigen Praktikantenstatus, der arbeits-, sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Hindernisse und Unsicherheiten klärt. Da die jeweils nationalen Bestimmungen stark differenzieren, sollte nicht auf die Klärung eines europäischen Praktikantenstatus gewartet werden, sondern es sollten bilaterale Abkommen zur Erleichterung des Austauschs von Praktikanten abgeschlossen werden. Ein Netz solcher bilateraler Absprachen könnte die anzustrebende Schaffung eines europäischen Praktikantenstatus vorbereiten und erleichtern. Siehe auch Materialien: -Informationen zum Praktikantenstatus, zu Steuer-, Versicherungs- und Rechtsfragen Bad Honnef, den 30.04.1999 gez. Cornelia Plesser-Löper |
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