Seminarbeschreibung:


Im Rahmen der von der Landesregierung verfolgten Frankreichstrategie des Saarlandes soll auch das Ziel erreicht werden, die Frankreichkompetenz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zu erhöhen. Dazu gehören insbesondere die Kenntnis der französischen Sprache, aber auch Fachkenntnisse zum Verwaltungsaufbau und zu Verwaltungsabläufen im Nachbarland.


Angesichts der Entwicklung neuer europäischer und grenzüberschreitender Instrumente der Zusammenarbeit werden sich in der deutsch-französischen Grenzregion in den nächsten Jahren neue Kooperati-onsfelder eröffnen.


Vor diesem Hintergrund wird seit 2015 das bilaterale Weiterbildungsaustauschprogramm „Praxes@admin“ angeboten, das die bisherigen Maßnahmen zur Europaqualifizierung und Sprachqualifizierung in Französisch ergänzt.


Das Programm richtet sich an junge Mitarbeiter/innen aus deutschen und französischen Verwaltungen und ist so konzipiert, dass neben französischer bzw. deutscher Verwaltungspraxis sowohl fachsprachliche als auch interkulturelle Kompetenzen vermittelt werden. Es bietet den Teilnehmer/inne/n am Beginn ihres Berufslebens eine hervorragende Möglichkeit, frühzeitig die Verwaltungs- und Arbeitsabläufe des Partnerlandes kennen und verstehen zu lernen und erste Kontakte für eine zukünftige Zusammenarbeit über die Grenze herzustellen.
Das modular aufgebaute bilaterale Weiterbildungs- und Austauschprogramm „Praxes@admin“ wird in Kooperation zwischen dem Ministerium für Finanzen und Europa (MFE) und dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) sowie auf französischer Seite vom Centre national de la fonction publique territoriale (CNFPT Metz) durchgeführt.



Bestandteile des Programms


Das Programm besteht aus folgenden vier Modulen:



Einführungsseminar


In dem eintägigen Einführungsseminar können die deutschen und französischen Teilnehmer/innen Kontakt knüpfen, sowie sich über die Grundlagen und Besonderheiten der Verwaltungskultur und der administrativen Systeme in beiden Ländern informieren und austauschen. Während des Seminars steht Simultanübersetzung zur Verfügung.



Vorbereitender interkultureller Tandemsprachkurs


In dem sich an das Einführungsseminar anschließenden zweiwöchigen Sprachkurs werden vorhandene Sprachkenntnisse in Form des gemeinsamen interkulturellen Lernens von deutschen und französischen Teilnehmer/inne/n vertieft und erweitert; insbesondere sollen die Sprachkenntnisse speziell für den Praxisaufenthalt im Partnerland verbessert werden. Der Tandemsprachkurs findet je zur Hälfte in Deutschland und Frankreich statt.



Arbeitsplatzbegleitung der Tandempartner/in


Im Rahmen eines jeweils zweiwöchigen Praxisaufenthalts begleiten sich die Tandempartner gegenseitig. Bei diesem „Job Shadowing“ in der Verwaltung sollen die Teilnehmer/innen sowohl ihre Sprachkenntnisse weiter ausbauen als auch ihre Kenntnisse über den Verwaltungsaufbau, die Verwaltungs- und Arbeitsabläufe und die Arbeitsweise der Verwaltungsmitarbeiter im Partnerland vertiefen.



Evaluationsseminar


In dem eintägigen Abschlussseminar werden die einzelnen Module des Programms von den Teilnehmer/inne/n gemeinsam mit den Programmpartnern bewertet, die Erfahrungen der Teilnehmer/innen erörtert und im Hinblick auf mögliche Verbesserungen ausgewertet. Während des Seminars steht Simultanübersetzung zur Verfügung.



Zielgruppe


Das Programm richtet sich an Beamtinnen und Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes und vergleichbar eingruppierte Beschäftigte aus den Ministerien und nachgeordneten Behörden und Einrichtungen des Landes, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben und bereits über erste Berufserfahrungen in der Verwaltung des öffentlichen Dienstes verfügen.


Da das Programm vom Deutsch-Französischen Jugendwerk speziell für jüngere Beschäftigte konzipiert ist, liegt die Höchstaltersgrenze bei 30 Jahren.


Bewerbungen interessierter Bediensteter, die das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, können bei Kostenübernahme des jeweiligen Dienstherrn im Auswahlverfahren ebenfalls berücksichtigt werden. Eine Finanzierung durch das Deutsch-Französische Jugendwerk ist in diesem Fall nicht möglich.
Vorausgesetzt werden gute Kenntnisse der französischen Sprache, mindestens Sprachniveau A 2 des Europäischen Referenzrahmens. Die entsprechenden Sprachkenntnisse sind mit der Anmeldung schriftlich nachzuweisen (Sprachtestbescheinigung, Sprachzertifikat o.ä.).


Daneben ist ein Motivationsschreiben der Bewerberin/des Bewerbers in deutscher oder in französischer Sprache beizufügen, in welchem kurz die Beweggründe für die Teilnahme am Programm sowie der bisherige berufliche Werdegang dargelegt werden, einschließlich einer kurzen Beschreibung der gegenwärtigen Aufgaben und Themenfelder für die Zusammenstellung der Tandems.


Es wird erwartet, dass sich die Teilnehmer/innen für ihren Praxisaufenthalt in Modul 3 eine Unterkunft im Nachbarland suchen bzw. die An- und Abreise eigenständig organisieren. Hierfür steht den Teilnehmern ein Stipendium des Deutsch-französischen Jugendwerks zur Verfügung.



Bewerbungstermin


Bewerbungsschluss ist der 14.Dezember 2018.



Teilnehmerzahl


Die Teilnehmerzahl ist auf zehn Bedienstete aus dem öffentlichen Dienst des Saarlandes begrenzt.



Termine und Veranstaltungsorte:


Einführungsseminar:


11.02.2019 in Saarbrücken


Vorbereitender Sprachkurs in Tandemform:


12.-15.02.2019 in Saarbrücken


18.-22.02.2019 in Metz


Praxisaufenthalt im Tandem:


2 Wochen (je 1 in D / F) frei organisierbar zwischen Ende Februar und Mitte Juni 2019


Auswertungsseminar:


Ende Juni 2019 in Metz



Kosten


Die Kostentragung ist bei dem Weiterbildungsaustauschprogramm wie folgt geregelt:


Die möglicherweise bei den Teilnehmern anfallenden Kosten für Modul 1, 2 und 4 (Verpflegung und ggfls. Unterbringung sowie die einmaligen Fahrtkosten zu den Seminarorten und zurück) werden für Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter 35 Jahre gemäß den Förderrichtlinien des DFJW vom DFJW übernommen.


Sollte nach Inanspruchnahme aller Fördermöglichkeiten des DFJW hinsichtlich der Reisekosten eine Differenz gegenüber den Reisekosten nach dem SRKG verbleiben, so kann bei entsprechender vorheriger Zustimmung der Dienststelle des Teilnehmers mit Blick auf Modul 1,2 und 4 eine ergänzende Kostenerstattung vorgenommen werden.


Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (unter 35 Jahren) wird während des 2-wöchigen Praxisaufenthalts in Frankreich (Modul 3) ein „Stipendium“ aus Mitteln des DFJW in Höhe von max. 450 Euro gewährt, um die anfallenden Unterbringungs-, Fahrt- und Verpflegungskosten zu bestreiten. Mit diesem Stipendium sind alle den Teilnehmern im Rahmen von Modul 3 entstehenden Kosten abgegolten. Eine darüber hinausgehende Erstattung von Reise- oder anderen Kosten findet nicht statt. Ein Antrag auf Kostenerstattung bei der Landesreisekostenstelle für dieses Modul ist deshalb ausgeschlossen.


Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die das 35. Lebensjahr bereits vollendet haben, kann keine Kostenübernahme und kein Stipendium durch das DFJW gewährt werden.


In diesem Fall muss eine Kostenübernahme analog zu den vom DFJW gewährten Zuschüssen/Erstattungen durch den jeweiligen Arbeitgeber erfolgen.



Auskünfte bei


MFE
Abteilung Europa und Interregionale Zusammenarbeit
Frau Daniela Feld
Tel.: 0681 / 501 - 1295
E-Mail: d.feld@europa.saarland.de



Anmeldung bei


MFE
Referat A/2
Frau Andrea Lambert
Am Stadtgraben 6-8
66111 Saarbrücken
E-Mail: a.lambert@finanzen.saarland.de