Kein anderes Thema treibt die junge Generation derzeit so um wie der Klimawandel. Immer mehr Kinder und Jugendliche engagieren sich für den Umweltschutz und machen sich für weltweite Klimagerechtigkeit stark. Die jüngsten Unwetterkatastrophen, die wir Deutschland, Frankreich und Europa miterleben mussten, unterstreichen die Dringlichkeit dieser Thematik und zeigen auf, wie wichtig der Einsatz junger Menschen ist, die sich auf ganz unterschiedliche Art und Weise aktiv für eine lebenswerte Zukunft einsetzen.


Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) will junge Menschen auch 2022 mit einer Projektausschreibung in ihrem umweltpolitischen Engagement unterstützen. Das DFJW ist überzeugt, dass von der Zivilgesellschaft ausgehende Aktionen entscheidend für den Kampf gegen den Klimawandel sind. Zugleich stärkt die politische und gesellschaftliche Teilhabe der jungen Generation den sozialen und generationsübergreifenden Zusammenhalt.


Ein besonderes Augenmerk will das DFJW auch auf die Vielfalt des Zielpublikums richten. Es sollen vor allem junge Menschen mit besonderem Förderbedarf angesprochen werden, die wenig Zugang zu deutsch-französischer, europäischer und internationaler Mobilität haben. Ihre Auseinandersetzung mit den Herausforderungen der Nachhaltigen Entwicklung, dem Klimawandel und der Zukunft des Planeten liegen dem DFJW besonders am Herzen. Die Themen Diversität und Partizipation von Jugendlichen jeglicher Herkunft nehmen einen zentralen Stellenwert in der Arbeit des DFJW ein, da das Jugendwerk von der positiven Wirkung internationaler Mobilität auf die gesellschaftliche und berufliche Integration junger Menschen mit besonderem Förderbedarf überzeugt ist.


Im Rahmen dieser Ausschreibung werden 2022 bis zu 20 Projekte von einer deutsch-französischen Jury ausgewählt. Das DFJW gewährt diesen Projekten eine Pauschalförderung. Im Sinne des Klimaschutzes und des Nachhaltigkeitsgedankens hat das DFJW für diese Ausschreibung soweit möglich ein papierloses Antrags- und Abrechnungsverfahren eingeführt.



Projektträger*innen


Projekte können durchgeführt werden von:


  • Einrichtungen, Jugendverbände, Organisationen und Vereine in den Bereichen Jugend- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport, Wissenschaft, Medien, Schul-, Hochschul- und Berufsbildung, Schulklassen, Partnerschaftskomitees und Gebietskörperschaften

  • Junge Erwachsene ab 18 Jahren als Einzelantragsteller*innen

Gegenstand der Projektausschreibung und Förderbedingungen


  • Die Projektteilnehmenden können Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene oder Multiplikator*innen sein, die sich aktiv und konstruktiv den Themen „Klimawandel“ und/oder „Nachhaltige Entwicklung“ widmen möchten

  • Die Projektformate und -aktivitäten sind frei wählbar. Es kann sich beispielsweise um Konferenzen, Seminare, kulturelle Aktivitäten, hybride oder virtuelle Formate oder um einen Jugendaustausch handeln. Die Projekte sollen neue Wege aufzeigen, wie Umweltschutz auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene gelingen kann.

  • Das DFJW fördert mit dieser Ausschreibung deutsch-französische, trilaterale und multilaterale Projekte, die einen geografischen Bezug zueinander haben. Die Projekte sollen auf kreative Art und Weise von den Projektteilnehmenden umgesetzt werden und darüber hinaus ein möglichst großes Publikum erreichen. Dies gilt vor allem für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bisher wenig oder gar nicht mit dem Thema „Klimaschutz“ beschäftigt haben.


Hinweis: Grundsätzlich ist die Weiterführung eines bereits durchgeführten Projekts nicht möglich. Zu Aktivitäten aus anderen Projekten müssen klare Abgrenzungen vorgenommen werden.




Auswahlkriterien


Die Projektauswahl erfolgt nach bestimmten Kriterien. Diese lauten:


  • THEMA: Die Projektinhalte müssen sich auf den Themenkomplex „Klimawandel“, „Nachhaltige Entwicklung“ und „Jugend“ beziehen.

  • ZIELGRUPPE: Das Projekt sollte sich verstärkt an Teilnehmende wenden, die noch keine Mobilitätserfahrung haben und sich mit dem Thema Umweltschutz bisher wenig bzw. gar nicht beschäftigt haben.

  • UMWELTFREUNDLICHKEIT: Die Projektvorbereitung und –durchführung soll möglichst klimafreundlich sein und in das Projekt einfließen. Der Aspekt „Klimaschutz“ muss z. B. bei der Auswahl des Transportmittels, bei der Unterbringung und/oder Verpflegung berücksichtigt werden. Auf Einwegmaterial und fossile Energiequellen soll weitestgehend verzichtet werden.
    Mehrkosten (z. B. Zug teurer als Flug) sollen im Finanzplan sichtbar gemacht werden, damit die finanzielle Förderung entsprechend angepasst werden kann.

  • KREATIVITÄT UND INNOVATION: Die Projekte sollten neue Ansätze und Methoden beinhalten und die Kreativität der Teilnehmenden fördern.

  • PARTIZIPATION: Die Teilnehmenden sollen aktiv in die Projektvorbereitung und -durchführung einbezogen werden.

  • RESONANZ: Die Projektkommunikation sollte über den Teilnehmendenkreis hinausgehen und öffentlichkeitswirksam sein. Die Projekte sollen konkrete Ergebnisse vorweisen, wie etwa einen Videodreh, eine Ausstellung oder eine öffentliche Vorstellung.


Hinweis: Die Jury achtet bei der Auswahl zudem auf die thematische und geographische Ausgewogenheit. Auch die Vielfalt der Zielgruppen und die Projektformate sind für die Juryentscheidung von Bedeutung.




Öffentlichkeitsarbeit


Der Antrag muss Informationen zu den Projektinhalten und zur Unterstützung des DFJW durch Öffentlichkeitsarbeit enthalten.


Die Projektträger*innen sollten bei positivem Förderbescheid darauf achten, dass ihre Projekte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (soziale Medien, Presse usw.). Das DFJW kann hierbei ggf. Unterstützung leisten.



Finanzierung und Durchführung


Die maximale Fördersumme des DFJW beträgt 14.000 € pro Projekt.


Die Projekte werden pauschal gefördert. Die Fördersumme wird entsprechend des eingereichten Finanzplans und der zur Verfügung stehenden Mittel festgelegt. Eine hundertprozentige Förderung kann nicht sichergestellt werden.


Eine zusätzliche Projektförderung durch andere Organisationen, Stiftungen oder Unternehmen wird empfohlen und vom DFJW unterstützt, solange die Sichtbarkeit des DFJW gewährleistet ist.


Die inhaltliche und logistische Vorbereitung sowie die Durchführung und Auswertung der Projekte obliegen alleinig den Projektträger*innen. Das DFJW kann beratend zur Seite stehen.



Antragsverfahren, Projektdauer und Fristen


Die Bewerbungen sind bis zum 1. Dezember 2021 einzureichen. Die Projektträger*innen werden spätestens in der zweiten Kalenderwoche 2022 über das Ergebnis der Auswahlkommission informiert. Das Projekt muss im Zeitraum vom 1. Februar bis 15. Dezember 2022 stattfinden.


Bewerbungen erfolgen ausschließlich digital anhand dieses Online-Formulars. Bewerbungen in Papierform werden nicht angenommen.


Die Auswahl der Projekte übernimmt eine deutsch-französische Jury.


Projektträger*innen, die normalerweise ihre Anträge über eine DFJW-Zentralstelle stellen, müssen die Zentralstelle über ihre Teilnahme an dieser Ausschreibung in Kenntnis setzen.


Bei einem gemeinschaftlichen Projekt unter Beteiligung mehrerer Partner ist nur einen Antrag einzureichen, in dem alle Partner aufgelistet sind.


Jegliche Änderungen zum Projekt sind dem DFJW umgehend mitzuteilen.


Sollte der Projektvorschlag abgelehnt werden, kann eine Projektförderung im üblichen DFJW-Verfahren richtliniengemäß (Richtlinien 2019) beantragt werden.



Auswertung und Verwendungsnachweis


Spätestens 2 Monate nach Projektende sind folgende Unterlagen einzureichen:


  • ausgefülltes und unterschriebenes Abrechnungsformular

  • unterschriebene Liste der Teilnehmenden

  • ausgefüllte Belegliste

  • detaillierter Bericht über die Umsetzung des Projekts unter besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse, der Evaluierung und der besonderen Qualität des Projekts

  • detailliertes Programm

  • Belege über die Öffentlichkeitsarbeit und Erwähnung der Förderung durch das DFJW (Ausschreibung, Flyer, Broschüre, Plakate, etc.)

 


Für weitere Fragen rund um die Ausschreibung wenden Sie sich bitte an:


Frau Anne Gainville


Telefon: +33 1 40 78 18 30


E-Mail: gainville@dfjw.org