Kein anderes Thema treibt die junge Generation derzeit so um wie der Klimawandel. Immer mehr Kinder und Jugendliche engagieren sich für den Umweltschutz und machen sich für weltweite Klimagerechtigkeit stark. Die Ergebnisse der letzten Europawahlen und auch die Jugendbewegung „Fridays for Future“ untermauern den Willen und das Bedürfnis junger Menschen, sich auf ganz unterschiedliche Art und Weise aktiv für eine lebenswerte Zukunft einzusetzen.


Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) will junge Menschen ab 2020 mit einer Projektausschreibung in ihrem umweltpolitischen Engagement unterstützen. Wir sind überzeugt, dass von der Zivilgesellschaft ausgehende Aktionen entscheidend für den Kampf gegen den Klimawandel sind. Zugleich stärkt die politische und gesellschaftliche Teilhabe der jungen Generation den sozialen und generationsübergreifenden Zusammenhalt.


Im Rahmen dieser Ausschreibung werden 2020 bis zu 20 Projekte von einer deutsch-französischen Jury ausgewählt. Das DFJW gewährt diesen Projekten eine Pauschalförderung. Im Sinne des Klimaschutzes und des Nachhaltigkeitsgedankens wird das DFJW für diese Ausschreibung soweit wie möglich ein papierloses Antrags- und Abrechnungsverfahren erproben.



Projektträger*innen


Projekte können durchgeführt werden von:


  • Einrichtungen, Jugendverbände, Organisationen und Vereine in den Bereichen Jugend- und Erwachsenenbildung, Kultur, Sport, Wissenschaft, Medien, Schul-, Hochschul- und Berufsbildung, Schulklassen, Partnerschaftskomitees und Gebietskörperschaften

  • Junge Erwachsene ab 18 Jahren als Einzelantragsteller*innen

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Gegenstand der Projektausschreibung und Förderbedingungen


  1. Die Projektteilnehmenden können Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene oder Multiplikator*innen sein, die sich aktiv und konstruktiv den Themen „Klimawandel“ und/oder „Nachhaltige Entwicklung“ widmen möchten.

  2. Die Projektformate und -aktivitäten sind frei wählbar. Es kann sich beispielsweise um Konferenzen, Seminare, kulturelle Aktivitäten oder um einen Jugendaustausch handeln. Die Projekte sollen neue Wege aufzeigen, wie Umweltschutz auf lokaler, regionaler und europäischer Ebene gelingen kann.

  3. Das DFJW fördert mit dieser Ausschreibung deutsch-französische, trilaterale und multilaterale Projekte, die einen geografischen Bezug zueinander haben. Die Projekte sollen auf kreative Art und Weise von den Projektteilnehmenden umgesetzt werden und darüber hinaus ein möglichst großes Publikum erreichen. Dies gilt vor allem für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die sich bisher wenig oder gar nicht mit dem Thema „Klimaschutz“ beschäftigt haben.

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Hinweis: Grundsätzlich ist die Weiterführung eines bereits durchgeführten Projekts nicht möglich. Zu Aktivitäten aus anderen Projekten müssen klare Abgrenzungen vorgenommen werden.

Auswahlkriterien


Die Projektauswahl erfolgt nach bestimmten Kriterien. Diese lauten:


  • THEMA: Die Projektinhalte müssen sich auf den Themenkomplex „Klimawandel“, „Nachhaltige Entwicklung“ und „Jugend“ beziehen.

  • UMWELTFREUNDLICHKEIT: Die Projektvorbereitung und –durchführung soll möglichst klimafreundlich sein und in das Projekt einfließen. Der Aspekt „Klimaschutz“ muss z. B. bei der Auswahl des Transportmittels, bei der Unterbringung und/oder Verpflegung berücksichtigt werden. Auf Einwegmaterial und fossile Energiequellen soll weitestgehend verzichtet werden.
    Mehrkosten (z. B. Zug teurer als Flug) sollen im Finanzplan sichtbar gemacht werden, damit die finanzielle Förderung entsprechend angepasst werden kann.

  • KREATIVITÄT UND INNOVATION: Die Projekte sollten neue Ansätze und Methoden beinhalten und die Kreativität der Teilnehmenden fördern.

  • PARTIZIPATION: Die Teilnehmenden sollen aktiv in die Projektvorbereitung und -durchführung einbezogen werden.

  • RESONANZ: Die Projektkommunikation sollte über den Teilnehmendenkreis hinausgehen und öffentlichkeitswirksam sein. Die Projekte sollen konkrete Ergebnisse vorweisen, wie etwa einen Videodreh, eine Ausstellung oder eine öffentliche Vorstellung

Hinweis: Die Jury achtet bei der Auswahl zudem auf die thematische und geographische Ausgewogenheit. Auch die Vielfalt der Zielgruppen und die Projektformate sind für die Juryentscheidung von Bedeutung.

Öffentlichkeitsarbeit


Die Projektträger*innen sollten bei positivem Förderbescheid darauf achten, dass ihre Projekte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (Soziale Medien, Presse usw.). Der Antrag muss Informationen zu den Projektinhalten und zur Unterstützung des DFJW durch Öffentlichkeitsarbeit enthalten.


Das DFJW veröffentlicht die Projekte auf seiner Internetseite und leistet ggf. Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit.



Finanzierung und Durchführung


Die maximale Fördersumme des DFJW beträgt 14.000 € pro Projekt.


Die Projekte werden pauschal gefördert. Die Fördersumme wird entsprechend des eingereichten Finanzplans und der zur Verfügung stehenden Mittel festgelegt. Eine hundertprozentige Förderung kann nicht sichergestellt werden.


Zwischen dem DFJW und den Träger*innen der ausgewählten Projekte wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen (s. Richtlinien des DFJW, Artikel 3.5.5. „Sonderveranstaltungen und Partnerschaften“).


Eine zusätzliche Projektförderung durch andere Organisationen, Stiftungen oder Unternehmen wird empfohlen und vom DFJW unterstützt, solange die Sichtbarkeit des DFJW gewährleistet ist.


Die inhaltliche und logistische Vorbereitung sowie die Durchführung und Auswertung der Projekte obliegen alleinig den Projektträger*innen. Das DFJW kann beratend zur Seite stehen.



Antragsverfahren, Projektdauer und Fristen


Die Bewerbungen sind bis zum 1. Dezember 2019 einzureichen. Die Projektträger*innen werden spätestens in der zweiten Kalenderwoche 2020 über das Ergebnis der Auswahlkommission informiert. Das Projekt muss im Zeitraum vom 1. Februar bis 15. Dezember 2020 stattfinden.


Bewerbungen erfolgen ausschließlich digital anhand dieses Online-Formulars. Bewerbungen in Papierform werden nicht angenommen.


Die Auswahl der Projekte übernimmt eine deutsch-französische Jury.


Projektträger*innen, die normalerweise ihre Anträge über eine DFJW-Zentralstelle stellen, müssen die Zentralstelle über ihre Teilnahme an dieser Ausschreibung in Kenntnis setzen.


Bei einem gemeinschaftlichen Projekt unter Beteiligung mehrerer Partner ist nur einen Antrag einzureichen, in dem alle Partner aufgelistet sind.


Jegliche Änderungen zum Projekt sind dem DFJW umgehend mitzuteilen.


Sollte der Projektvorschlag abgelehnt werden, kann eine Projektförderung im üblichen DFJW-Verfahren richtliniengemäß (Richtlinien 2019) beantragt werden.



Auswertung und Verwendungsnachweis


Spätestens 2 Monate nach Projektende sind folgende Unterlagen einzureichen:


  • eine detaillierte Projektvorstellung, entsprechende Fotos und/oder Videos

  • eine Abrechnung (ausgefüllte Belegliste sowie eine hieraus abgeleitete genaue Aufstellung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben)

  • unterschriebene Liste der Teilnehmenden

Für weitere Fragen rund um die Ausschreibung wenden Sie sich bitte an:


Anne Gainville
Telefon: +33 1 40 78 18 30
E-Mail: gainville@dfjw.org


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