1. Allgemeine Ziele des Programms



Das französische Gesetz Loi du 10 mars 2010 relative au Service Civique ermöglicht es Jugendlichen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland oder Frankreich einen Freiwilligendienst zu absolvieren. Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) wurde von der französischen und deutschen Regierung mit der Koordinierung eines auf Gegenseitigkeit beruhenden Deutsch-Französischen Freiwilligendienstes beauftragt. Das DFJW und die französische Agence du Service Civique haben dazu einen Vertrag geschlossen.
Seit dem akademischen Jahr 2015-2016 ist es jungen engagierten Menschen mit ständigem Wohnsitz in Frankreich möglich, einen zehnmonatigen Freiwilligendienst (vom September bis Juni darauffolgenden Jahres) an einer deutschen Universität, Hochschule oder einer universitären Einrichtung zu absolvieren.
Im Rahmen des Freiwilligendienstes soll der*die Freiwillige den Universitätsalltag bereichern sowie außeruniversitäre Projekte mit organisieren und initiieren. Er*Sie kann beispielswiese Projekte und Veranstaltungen zur Förderung der deutschen sowie französischen Sprache und Kultur organisieren, Studierende bei der Planung einer internationalen Mobilität begleiten oder Studierenden verschiedener Fakultäten interkulturelle Aktivitäten aller Art vorschlagen.
Der Freiwilligendienst ermöglicht es den Teilnehmenden, neue bereichernde und für ihre berufliche Laufbahn hilfreiche Erfahrungen zu sammeln. Gleichzeitig lernen sie den Alltag einer Universität oder einer universitären Einrichtung kennen und können ihre
Deutschkenntnisse verbessern.
Die Tätigkeitsfelder können je nach Einsatzstelle variieren. Der*Die Tutor*in definiert die Aufgabenbereiche der Freiwilligen.



Beispiele für mögliche Einsatzbereiche:


  • Europäische und internationale Öffnung der Hochschule durch die Organisation von spezifischen Projekten rund um die Studierendenmobilität (deutsch-französische Veranstaltungen, fach- und themenorientierte Seminare, usw.).

  • Begleitung von Studierenden, die eine Mobilitätsförderung in Frankreich oder Europa beantragen (Praktikumssuche, usw.)

  • Austausch zwischen deutschen und französischen Universitäten wiederbeleben

  • Einsatzgebiete, die zur persönlichen und zivilgesellschaftlichen Bereicherung des*der Freiwilligen beitragen (soziales Engagement, Unterstützung von Studierenden, z.B. mit Behinderung, Begleitung von ausländischen Studenten und Erstsemester, etc.)

  • Organisation von kulturellen Veranstaltungen (Stammtische, Kulturabende, kulturelle Ausflüge, internationale Theatergruppe)

  • Mitgestaltung bei der Umsetzung von deutsch-französischen Projekten, die vom DFJW unterstützt werden (Deutsch-Französischer Tag, Kooperation mit den DFJW Juniorbotschaftern, 1234 Projekte usw.)

2. Mögliche Einsatzstellen


  • Alle Arten von Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen

  • Universitäre Einrichtungen (z.B. Studentenwerke)

3. Allgemeine Rahmenbedingungen


  • Der Freiwilligendienst ist auf eine Dauer von 10 Monaten angelegt (Anfang September 2021 bis Ende Juni 2022). Der*Die Freiwillige beginnt seinen Dienst in der Einsatzstelle im September im Anschluss an die Teilnahme an einem bilateralen Einführungsseminar, das vom DFJW organisiert wird.

  • Der*Die Freiwillige wird von einer oder mehreren durch die Einsatzstelle benannten Ansprechperson/en betreut. Der*Die Tutor*in trägt maßgeblich zur anfänglichen Eingewöhnung des*der Freiwilligen in das neue Arbeitsumfeld sowie zum Gelingen seiner* ihrer Tätigkeit während des ganzen Jahres bei.

  • Bei der Ankunft sollte der*die Freiwillige von dem*der Tutor*in empfangen und eingeführt werden. Dieser*Diese stellt dem*der Freiwilligen den Tätigkeitsbereich vor und händigt ihm*ihr eine detaillierte Aufgabenbeschreibung aus. Es sollten regelmäßige Feedback-Gespräche stattfinden.

  • Die wöchentliche Präsenszeit in der Einsatzstelle beträgt zwischen 24 und 35 Stunden pro Woche. In dieser ist auch die Vorbereitung, die der*die Freiwillige für seinen* ihren Einsatz benötigt, eingeschlossen. Der genaue Umfang der Arbeitszeit muss bei Ankunft in der Einsatzstelle festgelegt werden.

  • In besonderen Fällen kann die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden verteilt auf sechs Tage ausgeweitet werden. Eventuelle Überstunden müssen durch zusätzlichen Urlaubsanspruch ausgeglichen werden.

  • Dem*der Freiwilligen stehen zwei Urlaubstage pro Monat zu, die nach Absprache mit der Einsatzstelle genommen werden.

  • Der*die Freiwillige unterliegt dem Status des Service Civique und hat daher Rentenansprüche.

  • Insgesamt sind 25 Fortbildungstage vorgesehen, die sich wie folgt über das Freiwilligenjahr verteilen: 1 Einführungsseminar, 2 Zwischenseminare und 1 Auswertungsseminar. Die Teilnahme an den Fortbildungen ist verpflichtend und zählt nicht als Urlaub.

  • Die Einsatzstelle muss einen Beitrag zur Finanzierung des*der Freiwilligen leisten (mindestens 107,58 € im Monat). Dieser Betrag kann auch als Sachleistung aufgeführt werden. Die Bewerbungen derjenigen Einsatzstellen, die eine kostenlose bzw. kostenreduzierte Unterkunft zur Verfügung stellen können, werden bei der Auswahl bevorzugt.

4. Tätigkeitsbereiche im Rahmen des Freiwilligendienstes


  • Der Freiwilligendienst ist allen jungen Menschen zwischen 18 und 25 Jahren zugänglich, unabhängig von ihren Qualifikationen und ihrer sozialen Herkunft. Die Tätigkeitsbereiche des*der Freiwilligen sollten dieser Zielsetzung Rechnung tragen.

  • Die genauen Inhalte der Freiwilligentätigkeit hängen von den Bedürfnissen der jeweiligen Einsatzstelle und den Kompetenzen des*der Freiwilligen ab.

  • Die Tätigkeit sollte von gemeinnützigem Interesse sein und sich einer der folgenden gesellschaftspolitischen Themen zuordnen lassen: Solidarität, Toleranz, Gesundheit, Bildung, Kultur, interkulturelle Verständigung, Freizeit, Sport, Umwelt und Erinnerungsarbeit.

  • Der Freiwilligendienst soll die sprachliche, soziale, interkulturelle und berufliche Kompetenz des*der Freiwilligen stärken, dem Allgemeinwohl dienen und das Zusammenleben bereichern. Der*Die Freiwillige soll daher eine Begleiter-/Botschafter- und Mittlerfunktion einnehmen und übt vor allem kommunikative, pädagogische und betreuende Aufgaben aus. Diese Aufgaben sollten im Wesentlichen praxisnah gestaltet sein und sich an der Zielgruppe der Einsatzstelle orientieren.

  • Es findet eine enge Zusammenarbeit zwischen dem*der Freiwilligen und der Einsatzstelle statt. Im Rahmen des Freiwilligendienstes sollten sich die Aufgabenbereiche nach seinen*ihren besonderen Fähigkeiten, seiner*ihrer Motivation und seinen*ihren Bedürfnissen richten und weiterentwickeln; der*die Freiwillige sollte daher die Möglichkeit bekommen, eigene Vorschläge zu machen, um das gemeinnützige Ziel seiner*ihrer Tätigkeit in die Tat umsetzen zu können; dennoch sollte der*die Freiwillige in der Ausübung seiner*ihrer Aufgaben ausreichend betreut und begleitet werden.

  • Der*Die Freiwillige darf auf keinen Fall anstelle des Lehrpersonals eingesetzt werden (z.B. reguläre Sprachkurse an der Universität leiten). Er*Sie kann aber punktuell intervenieren (z.B. ihr*sein Heimatland vorstellen oder darüber informieren wie Bewerbungen in Frankreich verfasst werden).

  • Die Aufgaben des*der Freiwilligen müssen sich von denen eines Angestellten oder eines ehrenamtlichen Mitarbeiters unterscheiden und sollen diese lediglich ergänzen.

  • Die Tätigkeit im Rahmen des Freiwilligendienstes darf keine Stelle ersetzen, die bis vor weniger als einem Jahr vor Unterzeichnung des Vertrags regulär von einem Angestellten oder Beamten der Einsatzstelle ausgeübt wurde. Der*Die Freiwillige ersetzt keine Arbeitskraft, die für den laufenden Betrieb der Einsatzstelle notwendig ist. Seine*Ihre Tätigkeiten müssen sich von täglich anfallenden Aufgaben in der Einsatzstelle unterscheiden. Dem*Der Freiwilligen dürfen daher keine ausschließlich administrativen, leitenden oder koordinierenden Aufgaben übertragen werden, die normalerweise von Bediensteten mit Festanstellung, Angestellten oder ehrenamtlichen Mitarbeitern ausgeübt werden.

  • Dem*Der Freiwilligen dürfen keine administrativen und logistischen Aufgaben übertragen werden, die für den laufenden Betrieb der Universität/ Hochschule/ universitären Einrichtung erforderlich sind (Sekretariat, Telefonzentrale, Personalwesen, usw.). Die administrativen und logistischen Aufgaben des*der Freiwilligen sollten immer einen Bezug zu seinem*ihrem Tätigkeitsbereich aufweisen und mit dem Projekt, andem er*sie teilnimmt bzw. das er*sie initiiert hat, in Zusammenhang stehen.

5. Finanzielle Modalitäten (für französische Freiwillige in Deutschland)


Agence du Service Civique: Aufwandsentschädigung 522,87 €/Monat*
Einsatzstelle: Sach- oder Geldleistung (Unterkunft, Verpflegung, Transport, etc.), Mindestwert von 107,58 €/Monat*
DFJW: Fortbildungszyklen (inkl. Fahrtkosten) +/- 1785 € / Teilnehmende
* Diese Beträge unterliegen gegebenenfalls Änderungen seitens der Agence du Service
Civique.

Das DFJW übernimmt die Kosten für die Zusatzversicherung Dr. Walter (Krankenversicherung,
Privat- und Berufshaftpflichtversicherung, Unfallversicherung) und die Kosten für die
Seminare (Transport-/ Unterbringungs-/ Ausbildungskosten).



6. Bewerbung


Die Einsatzstellen können sich für den Deutsch-Französischen Freiwilligendienst bis zum 15. Februar 2021 über die Plattform VFA@IN bewerben.


Die Bewerbungen werden im März 2021 durch eine Auswahljury geprüft und ausgewählt. Die Einrichtungen werden danach über den Ausgang ihrer Bewerbung informiert werden.



7. Kontakt



Thekla Schödel und Aurélie Sobhan
volontariat@ofaj.org