FAQ zu den neuen Richtlinien

Mit welchen Zielen hat das DFJW die Neufassung seiner Richtlinien verfasst?

Die neuen Richtlinien des DFJW sind die erste, vollständige Neufassung der Richtlinien des DFJW seit mehr als 40 Jahren. Sie sind niedrigschwellig und tragen zur Verwaltungsvereinfachung bei. Angesichts der Kostensteigerungen beim Jugendaustausch konnten mehrere Fördersätze erhöht werden. Damit sollen Austausch und Mobilität auch weiterhin ein Angebot für alle jungen Menschen in Deutschland und Frankreich bleiben. Erstmals seit 1963 berücksichtigt das DFJW den Umweltschutz und strebt nunmehr nach Klimaneutralität. Damit Jugendaustausch noch besser zu Friedens- und Verständigungsprozessen in Europa und seiner Nachbarschaft beitragen kann, können in Sonderfällen neben trilateralen auch multilaterale Projekte gefördert werden. Mit den neuen Richtlinien möchte das DFJW zur Umsetzung der deutsch-französischen Freundschaftsverträge und zum Ausbau des Jugendaustauschs beitragen. 

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Wer hat die Richtlinien verfasst?

Die Richtlinien wurden in einem intensiven, mehr als zweijährigen Prozess vom DFJW und einer Arbeitsgruppe des Beirats, bestehend aus Vertreter:innen beider Regierungen, der Projektträger und junger Menschen, erarbeitet. Auf Empfehlung des Beirats verabschiedete der Verwaltungsrat die neuen Richtlinien entsprechend des Abkommens des DFJW am 12. Oktober 2023.

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Haben die alten Richtlinien weiterhin ihre Gültigkeit?

Nein, die neuen Richtlinien des DFJW ersetzen zum 01.01.2024 alle vorherigen Richtlinien. Gleichwohl bleiben die übergeordneten, strategischen Ziele des DFJW entsprechend des Abkommens zum DFJW bestehen. Seit 1963 trägt das DFJW dazu bei, die Beziehungen zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Frankreich innerhalb eines erweiterten Europas zu vertiefen. 

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Bleibt die Unterstützung junger Menschen mit besonderem Förderbedarf ein strategisches Ziel der DFJW-Förderung?

Auch in Zukunft werden junge Menschen mit erschwertem Zugang zu Mobilitätsprogrammen mit erhöhten Fördersätzen unterstützt. Für Projektträger gibt es beispielsweise die Möglichkeit, eine Förderung für Projekte und Aktionen zur Weiterentwicklung und Vertiefung der Strategie „Diversität und Partizipation“ zu beantragen. Das DFJW verfolgt das Ziel, dass jedes Jahr mindestens 20 % aller Teilnehmenden an den DFJW-Programmen junge Menschen mit besonderem Förderbedarf sind. Dieses Ziel wurde erstmals 2020 erreicht. 

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Welche Projekte können beim DFJW gefördert werden?

Das DFJW fördert vornehmlich Individualprojekte, Gruppenprojekte und Sonstige Projekte. Auf der Internetseite des DFJW befindet sich eine Übersicht aller Programme. In Sonderfällen kann das DFJW für eine befristete Dauer anerkannten, nicht staatlichen Zentralstellen sowie Organisationen, die über besondere Erfahrungen und Programme im deutsch-französischen Austausch verfügen, eine anteilige Förderung zu Personalkosten gewähren. 

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Wo erfahre ich, ob ich meinen Antrag direkt beim DFJW oder bei einer Zentralstelle stelle?

Projektträger, die einer Zentralstelle des DFJW zugeordnet sind, informieren sich dort über das Förderverfahren und stellen ihre Anträge direkt bei dieser Zentralstelle. Eine Liste aller Zentralstellen befindet sich auf der Internetseite des DFJW. Bei öffentlichen Ausschreibungen des DFJW werden die Anträge stets direkt beim DFJW gestellt. 

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Ist eine Förderung, die die gesamten Kosten deckt, möglich?

Nein, eine Vollfinanzierung ist nicht möglich. Jeder Projektträger muss zur Finanzierung seines Projekts beitragen, indem er Eigenmittel verwendet, Drittmittel einwirbt oder Teilnehmendenbeiträge erhebt.

Die Förderung des DFJW kann mit anderen Finanzierungsquellen und Zuschüssen kombiniert werden, beispielsweise mit einer Förderung durch Erasmus+. Die Höhe der DFJW-Förderung darf, zusammen mit den sonstigen Projekteinnahmen die Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten.

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Welche Verkehrsmittel können gefördert werden?

90 Prozent der Treibhausemissionen eines Jugendaustauschs entstehen bei der An- und Abreise. DFJW-geförderte Projekte sollen so gestaltet sein, dass Treibhausgas-Emissionen so gering wie möglich gehalten werden. Es gibt jedoch auch Reiseziele, die mit dem Zug oder Bus nicht erreichbar sind, beispielsweise bei geographisch weit entfernten Distanzen in Europa, bei Reisen in den Maghreb oder in die französischen Überseegebiete.

Das DFJW verpflichtet sich und seine Projektträger, bei der Projektorganisation und -durchführung ressourcenschonend vorzugehen und unterstützt dementsprechend umweltbewusstes und klimasensibles Handeln. Bei vergleichbaren Projektanträgen kann das DFJW bei der Auswahl klimasensiblen Projekten einen Vorrang gewähren.

Bei Individualprojekten soll der Zuschuss zu den Fahrtkosten die Nutzung von klimafreundlichen Verkehrsmitteln ermöglichen.

Bei Gruppenprojekten und Sonstigen Projekten können Flugreisen dann gefördert werden, wenn die voraussichtliche Reisedauer mit dem Zug von Fernbahnhof zu Fernbahnhof mehr als 8 Stunden beträgt. Es gilt ein einheitlicher Satz von 0,16 €/km. Bei Fahrten mit dem Auto gilt für alle Insassen derselbe Pauschalsatz. Mautgebühren, Tank- oder Taxikosten können nicht erstattet werden.

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Wie wird bei Gruppenanreisen und Einzelanreisen die Entfernung zum Projektort berechnet?

Bei Gruppenprojekten kommt es zu Gruppen- und/oder Einzelanreisen, beispielsweise bei offenen, landesweiten Ausschreibungen.

Bei der Antragstellung von Gruppenprojekten wird die Entfernung zwischen der Adresse des Projektträgers und dem Programmort berechnet.

Bei der Abrechnung von Gruppenreisen wird die Entfernung zwischen dem Ort des Projektträgers und dem Projektort zugrunde gelegt.

Bei der Abrechnung von Einzelanreisen der Teilnehmenden wird jeweils die Entfernung zwischen dem Wohnort der Teilnehmenden und dem Projektort berücksichtigt.

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Wie werden die Treibhaus-Emissionen pro Projekt ermittelt?

Auf Grundlage der Entfernung und des gewählten Transportmittels ermittelt das DFJW die Treibhausgas-Emissionen für jedes Projekt und alle Teilnehmenden. 

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Zu den Projektkosten von 250 € pro Tag für maximal 10 Tage können noch weitere Projektkosten hinzukommen: Wie hoch sind die maximalen Zuschüsse an Projektkosten insgesamt?

Die Projektkosten sind auf 250 € pro Tag für maximal 10 Tage begrenzt. Dazu können weitere Projektkosten kommen, die zusammen 450 € pro Tag für höchstens 10 Tage nicht überschreiten dürfen. Dies bedeutet, dass die Gesamtsumme aller Projektkosten maximal 700 € pro Tag für höchstens 10 Tage beträgt.

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Was unterscheidet ein hybrides Projekt von einem digitalen Projekt?

Ein hybrides Projekt ist ein Gruppenprojekt mit Präsenzphasen, in das eine digitale Phase integriert ist. Die digitale Phase wird zu 80 % finanziert und ist auf einen Zuschuss von maximal 3.000 € begrenzt.

Das DFJW fördert digitale Projekte im Rahmen der „Sonstigen Projekte“. Die Förderlogik ist hier eine andere: Für digitale Projekte der Kategorie 1 ist ein Zuschuss von bis zu 3.000 € vorgesehen, für digitale Projekte der Kategorie 2 ein Zuschuss von mehr als 3.000 €. 

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Wie werden die Verwaltungskosten berechnet?

Verwaltungskosten erhalten anerkannte DFJW-Zentralstellen für die Projekte ihrer Träger. Bei bewilligten, jedoch abgesagten Projekten erhält die Zentralstelle 50 € Verwaltungskosten pro Projekt. Wird ein Projekt abgerechnet, erhält die Zentralstelle 10 € pro geförderter Person.

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Welche Personalkosten können für Gruppenprojekte berücksichtigt werden?

Bei Gruppenprojekten können bestimmte Personalkosten, die direkt mit dem Projekt in Verbindung stehen, im Rahmen von Projektkosten übernommen werden. Dazu gehören:

  • Honorare für interkulturelle Teamer:innen
  • Honorare für Referent:innen, Expert:innen und Dolmetscher:innen
  • Honorare für die künstlerische Leitung bei kulturellen Projekten
  • Projektbezogene Personalkosten
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Für den Fall, dass eine Zentralstelle oder Organisation einen Personalkostenzuschuss durch das DFJW erhält (beispielsweise im Rahmen des Netzwerks der pädagogischen Mitarbeiter:innen): Können Personalkosten bei Gruppenprojekten in den Projektkosten berücksichtigt werden?

Die Förderung dieser Kostenbernahme kann anteilig auf jenen Gehaltsteil erfolgen, der nicht bereits vom DFJW übernommen wurde.

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Die Richtlinien sehen maximal 70 geförderte Teilnehmende pro Projekt vor. Bezieht sich diese Regel auf die anreisende Gruppe oder die empfangende Gruppe?

Hierbei handelt es sich um eine Höchstzahl an geförderten Teilnehmenden. Die maximale Anzahl von 70 geförderten Personen gilt nur, wenn zwei oder mehrere Gruppen gefördert werden. Nicht geförderte Teilnehmende werden bei der Berechnung des Zuschusses nicht berücksichtigt.

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Welche Personen erhalten bei einem Projekt mit jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf den Fördersatz von 40 € pro Tag und Person bei kostenpflichtiger Unterkunft?

Bei einem Austausch mit jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf haben diese jungen Menschen selbst sowie die Begleitpersonen des Projekts Anspruch auf eine solche Förderung zu den Basiskosten, sofern es sich um die Begleitung dieser Teilnehmenden oder Fachkräfte handelt.

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Kann der Zuschuss für Projektkosten auch Fahrt- oder Basiskosten abdecken und umgekehrt?

Der Zuschuss für Fahrtkosten, Basiskosten und Projektkosten stellt einen Gesamtrahmen dar, mit dem alle förderfähigen Ausgaben finanziert werden können. Die Kosten für Sprachförderung können hingegen nur für die in Anlage 4 aufgeführten Ausgaben verwendet werden.

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Welche „Sonstigen Projekte“ sind Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung?

Nur die Förderung von Sonderveranstaltungen und Projektpartnerschaften wird über gesonderte Vereinbarungen geregelt. Alle anderen „Sonstigen Projekte“ werden nicht über gesonderte Vereinbarungen geregelt. Dies gilt für Kleinprojekte, Projekte im Rahmen von Ausschreibungen, Forschungsprojekte, Projekte und Aktionen zur Weiterentwicklung und Vertiefung der Strategie „Diversität und Partizipation“ sowie digitale Projekte. 

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Können Belege auch digital aufbewahrt werden?

Ja, Belege können auch digital aufbewahrt werden. Sie dienen als Nachweise über projektbezogene Einnahmen, Ausgaben und Zahlungen. Der Projektträger bzw. die antragstellende Person muss einer fünfjährigen Aufbewahrungspflicht nachkommen. In diesem Zeitraum kann es zu Prüfungen kommen, bei denen sämtliche Belege und Unterlagen dem DFJW zur Verfügung gestellt werden müssen. 

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