Der Fahrtkostenzuschuss des DFJW erfolgt als Kilometerpauschale (0,16 €/km). Für die Berechnung der Distanz wird die einfache Entfernung zwischen Abfahrtsort und dem Ort der Begegnung über den Landweg zugrunde gelegt. Diese Berechnung gilt auch für Hin- und Rückreise, die Distanz muss in diesen Fällen nicht doppelt berechnet werden.

Wie berechne ich die Distanz zwischen Abfahrtsort und dem Ort der Begegnung?

  • Geben Sie Abfahrts- und Zielort ein (Land und Stadt – sowie die Postleitzahl für Frankreich und Deutschland)
  • Kreuzen Sie das Feld „Ich bin kein Roboter“ an
  • Klicken Sie auf „Berechnen“
  • Sie erhalten eine Distanz in Kilometern.

Die Berechnungsformel für die Obergrenze der Fahrtkostenförderung ist folgende: 
Entfernung (einfache Strecke) x 0,16 € x Anzahl der Personen

Zur Fahrtkostenberechnung