Präsentation
Der Schüleraustausch mit grenznahen Partnern muss die interkulturelle Kompetenzen der Schüler*innen im Rahmen eines deutsch-französischen Arbeitsprojektes fördern. Die überwiegende Zahl der Teilnehmenden soll dabei natürlich aus dem grenznahen Raum stammen, in dem das Projekt stattfindet.
Zu den grenznahen Räumen zählen in Deutschland das Saarland, der Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz sowie die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg. In Frankreich sind es die Départements Moselle, Bas-Rhin und Haut-Rhin sowie das Territoire de Belfort.
Geben Sie Ihren Schüler*innen mit diesem Auslandsaufenthalt die Chance, ihre französischen Partner*innen kennenzulernen, sich gemeinsam auszutauschen und die französische Lebensweise authentisch zu entdecken! Die Begegnung fördert spielerisch die Interkulturalität sowie die Lust zum Französischlernen.
Die deutsch-französische Begegnung muss aus zwei bis vier Kurzphasen innerhalb eines Kalenderjahres bestehen. Gemeinsam mit der französischen Partnerschule entscheiden Sie, ob der Austausch am Ort des Partners oder an einem Drittort stattfindet.
Das DFJW bietet Ihnen bei der Planung und Durchführung eines derartigen Schüleraustauschs im Rahmen der deutsch-französischen Freundschaft gerne auch pädagogische Unterstützung an.
1.8.2018 - 30.8.2028, Frankreich (laufend)
Die Vorteile des Programms
Ermöglichen Sie Ihrer Schulklasse, Frankreich hautnah und authentisch zu entdecken. Der Auslandsaufenthalt ist eine spannende und abwechslungsreiche Erfahrung für Ihre Schülerinnen und Schüler und bringt ihnen das Nachbarland näher.
Die Teilnehmenden sind keine passiven Frankreichtouristen, sondern interagieren mit ihren französischen Partnerinnen und Partnern und erweitern aktiv ihre interkulturellen Kompetenzen.
Mit einem Schüleraustausch dieser Art machen Sie Ihren Schülerinnen und Schülern noch mehr Lust, Französisch zu lernen. Eine eigene praktische Erfahrung in Frankreich hilft ihnen, eine persönliche Beziehung zum Partnerland aufzubauen.
Wie schreibt man sich ein? / Wie bewirbt man sich?
Sie wollen für Ihre Schulklasse einen grenznahen Austausch organisieren und dafür einen Antrag auf Förderung stellen? Der Partner, bei dem die erste Phase des Projekts beginnt, stellt im Namen beider Partner einen Gesamtantrag für alle Phasen über den üblichen Antragsweg an folgende Adresse:
Deutsch-Französisches Jugendwerk
Referat II: Schulischer und außerschulischer Austausch
Molkenmarkt 1
10179 Berlin
Für Begegnungen und Projekte, die nur am Ort des Partners stattfinden, kann eine Förderung zu den Fahrtkosten der anreisenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer für maximal 35 Personen inkl. Begleitpersonen bewilligt werden. Bei Projekten, für deren Durchführung mindestens eine Phase als Begegnung am Drittort geplant ist, kann eine Förderung für die Fahrtkosten, die Aufenthaltskosten und für sonstige Kosten der Teilnehmenden aus Deutschland und Frankreich (insgesamt maximal 50 Personen) beantragt werden. Pro Projekt kann jeweils nur ein Zuschuss gewährt werden.