n den
amtierenden Vorsitzenden
des Europäischen Rates
und Bundeskanzler
der Republik Österreich
Herrn Viktor Klima


Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

am 11. und 12. Dezember 1998 tritt der Europäische Rat zu seiner nächsten Tagung unter Ihrem Vorsitz in Wien zusammen. Bei dieser Tagung müssen wir uns wichtigen Arbeiten zur Gestaltung der Zukunft Europas widmen. Deutschland und Frankreich wollen gemeinsam auch künftig den europäischen Einigungsprozeß vorantreiben und Anstöße für die vor uns liegenden Aufgaben geben. Wir können uns dabei auf die ausgezeichneten Vorarbeiten unter Ihrer Präsidentschaft und die Ergebnisse des informellen Treffens in Pörtschach stützen. Insbesondere die folgenden Themenbereiche, die auf dem deutsch-französischen Gipfel in Potsdam eingehend besprochen wurden, sollten unserer Ansicht nach im Mittelpunkt der Beratungen in Wien stehen:
 

I.
Zwischen allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besteht Einvernehmen darüber, daß der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zu den drängendsten Herausforderungen unserer Zeit gehört. Es erscheint deshalb erforderlich, den am 17. Juni 1997 in Amsterdam geschlossenen Stabilitäts- und Wachstumspakt durch einen Beschäftigungspakt zu ergänzen und damit die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auch in den Mittelpunkt der europäischen Politik zu stellen. In diesem Sinne sollten sich die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union künftig auf verbindliche und nachprüfbare Ziele in den beschäftigungspolitischen Leitlinien verpflichten, vor allem zum Abbau der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit, aber auch zur Überwindung der Diskriminierung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Wir schlagen deshalb vor, daß der Europäische Rat Wien dem Rat den Auftrag zur Erarbeitung eines Beschäftigungspaktes erteilt. 

Es bedarf der Festlegung von gemeinsamen Mindeststandards in der Umweltpolitik und Fortschritten in den Bereichen Steuer- und Sozialpolitik, um insbesondere unfaire Steuerpraktiken und Sozialdumping zu vermeiden. Beispielsweise ist es wünschenswert, den Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten und die ökologischen Aspekte der Steuerpolitik europaweit zu stärken.

II.
Unsere beiden Länder sind entschlossen, darauf hinzuwirken, daß die finanz-, struktur- und agrarpolitischen Fragen der Agenda 2000 als Paket behandelt und - entsprechend unserer Einigung auf dem Europäischen Rat Cardiff - auf einem Sonder-ER im März 1999 abgeschlossen werden. Hierfür ist bei allen Themen die Bereitschaft zu Kompromissen und Konzessionen bei allen Mitgliedstaaten unabdingbar. Es ist wichtig, daß wir in Wien bei allen Kapiteln der Agenda 2000 substantielle Fortschritte erreichen sowie Optionen festlegen.

Deutschland und Frankreich sind der Auffassung, daß es notwendig ist, bei folgenden Punkten so schnell wie möglich voranzukommen, um im März eine Einigung erzielen zu können: 

Im Finanzbereich soll 1,27 % des EU-BSP die nicht auszuschöpfende Obergrenze der Eigenmittel bilden; die Erweiterungskosten sollen bis 2006 durch eine Marge unterhalb der Eigenmittelobergrenze abgedeckt werden; die Gesamtausgaben der EU-15 sollten real stabilisiert werden.

Im Bereich der Strukturfonds darf der nationale Wohlstand kein Kriterium für die Mittelaufteilung in den Ziel-1-Gebieten sein; ungefähr 2/3 der Mittel für die Ziel-1-Förderung sollen unter strikter Berücksichtigung des Kriteriums "75 % vom durchschnittlichen BIP pro Kopf der EU" auf die ärmsten Regionen konzentriert werden; bei der geforderten Kohärenz zwischen nationalen und Ziel-2-Fördergebieten soll im übrigen den Mitgliedstaaten größere Flexibilität eingeräumt werden. Die Zahl der Gemeinschaftsinitiativen soll einschließlich INTERREG auf höchstens drei reduziert werden. Die Verwaltungsverfahren dürfen nicht noch schwieriger gestaltet werden.

Eine Reform der GAP ist nicht nur zur Vorbereitung der Erweiterung und für die allgemeine Begrenzung der Ausgaben, sondern auch im Hinblick auf die nächsten Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation unerläßlich. Die Vorschläge der Kommission stellen hierbei eine Diskussionsgrundlage dar, die es zu verbessern gilt.

Die finanziellen Belastungen müssen gerechter auf die Mitgliedstaaten verteilt werden. Alle müssen zur Finanzierung der Erweiterung voll beitragen.

III.
Die Erweiterung der Europäischen Union nach Mittel- und Südosteuropa ist eine historische Aufgabe zur dauerhaften Sicherung von Frieden und Stabilität in Europa, die wir bewältigen müssen. Wir begrüßen es, daß im Erweiterungsprozeß seit dem Europäischen Rat Luxemburg im Dezember 1997 gute Fortschritte erzielt worden sind und daß zu den Vorbeitrittshilfen weitgehendes Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten erreicht werden konnte. Der Beitrittsprozeß muß entschlossen und realistisch fortgeführt werden. Wir sind der Ansicht, daß auf dem ER Wien noch keine Entscheidungen über die Frage der Aufnahme von Verhandlungen mit weiteren Beitrittsländern anstehen. 

IV.
Wir sind uns einig darin, daß die beim Europäischen Rat Amsterdam offengebliebenen institutionellen Fragen im Interesse der gegenwärtigen und zukünftigen Mitglieder der Union im Vorfeld der Erweiterung gelöst werden müssen. Hierbei sind die Größe der Kommission, die Stimmgewichtung und die Ausweitung der Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat von zentraler Bedeutung. Der Europäische Rat Wien sollte den Auftrag erteilen, daß bis zum Europäischen Rat Köln Vorschläge zum weiteren Verfahren ausgearbeitet werden, damit kurz nach dem Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages entschieden werden kann, wie und wann diese Fragen in Angriff genommen werden können.

V.
Wir begrüßen die Initiative des spanischen Ministerpräsidenten in Pörtschach, unter finnischer Präsidentschaft einen Sondergipfel zum Bereich Inneres/Justiz abzuhalten. Wir müssen bald in diesem Bereich die notwendigen Fortschritte erzielen, um den im Vertrag von Amsterdam angelegten Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts zu verwirklichen.

Hierfür sollte der Europäische Rat Wien die notwendigen Beschlüsse fassen.

VI.
Die Europäische Union muß weltweit ihr Gewicht besser zur Geltung bringen und ihre Interessen besser schützen können. Hierfür ist die Ausarbeitung und Entwicklung einer wirkungsvollen und effizienten Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik notwendig. Der ER Wien sollte darüber entscheiden, in welchen Bereichen Gemeinsame Strategien erarbeitet werden sollen, damit sie nach der Ratifkation des Amsterdamer Vertrages zügig umgesetzt werden können. Wir denken dabei in erster Linie an die Nachbarregionen der EU, insbesondere Rußland und die Ukraine, zwei für die Sicherheit in Europa unverzichtbare Partner, und nicht zu vergessen den Mittelmeerraum. 

Was die Verwirklichung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik einschließlich der gemeinsamen Verteidigungspolitik angeht, müssen wir uns auf gemeinsame Maßnahmen verständigen. In Pörtschach waren wir uns einig, daß die Union bis zum NATO-Gipfel in Washington hierzu eine europäische Position erarbeitet. 

Wir begrüßen den Willen unserer Länder und des Vereinigten Königreiches, auf dem Weg zu einer gemeinsamen europäischen sicherheits- und Verteidigungspolitik voranzukommen, wie wir es beim deutsch-französischen Gipfel in Potsdam festgestellt haben und wie es in der französisch-britischen Erklärung vom Gipfel in Saint-Malo zum Ausdruck kommt.

Wie wir in Potsdam festgestellt haben, sollten zu diesem Zweck Wege gesucht werden, wie die Europäische Union die fehlenden operativen Fähigkeiten erlangen kann, indem sie entweder mit eigenen europäischen Mitteln (insbesondere über die WEU und europäische multinationale Streitkräfte wie das Europäische Korps) oder in Anwendung der auf dem Atlantischen Rat von Berlin geschlossenen Vereinbarungen mit NATO-Mitteln ausgestattet wird. Ferner sollten Überlegungen zu dem wünschenswerten Prozeß der Integration der WEU in die Europäische Union angestellt werden.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, wir erlauben uns, diese Botschaft auch den übrigen Mitgliedern des Europäischen Rates zuzuleiten.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die Versicherung unserer ausgezeichneten Hochachtung.


Gerhard Schröder      Jacques Chirac

Vorschau Deutsch-Französisches Jugendlager

Offizielle Erklärungen

Die offiziellen Erklärungen der deutsch-französischen Zusammenarbeit versammeln zentrale politische Stellungnahmen, Gipfelerklärungen und gemeinsame Initiativen beider Länder. Im Kontext des Deutsch-Französisches Jugendwerk spiegeln sie die konkrete Ausgestaltung der bilateralen Beziehungen wider und verdeutlichen die politischen Impulse, die den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen in Deutschland und Frankreich begleiten und prägen.