Das Abkommen über das Deutsch-Französische Jugendwerk von 2005 bildet eine wichtige Grundlage für die Arbeit des DFJW. Mit dieser Neufassung des Abkommens von 1983 haben die Regierungen Deutschlands und Frankreichs Auftrag, Aufgaben und Organisation des Jugendwerks neu festgelegt und an die Entwicklungen der deutsch-französischen Zusammenarbeit angepasst. Dieses Abkommen beschreibt die Ziele des DFJW und unterstreicht dessen Rolle bei der Förderung von Austausch, interkulturellem Lernen und der Begegnung junger Menschen in einem gemeinsamen europäischen Kontext.
Dokument
accord-ofajabkommen-dfjw-2005.pdf
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