Deutsch-Französische Agenda 2020
Seit nunmehr 60 Jahren ermöglicht die deutsch-französische Aussöhnung eine einmalige und
beispielhafte Zusammenarbeit zwischen unseren beiden Ländern, getragen von dem Bewusst-
sein für unsere gemeinsame Verantwortung für Europa und beseelt von dem Wunsch, das
europäische Aufbauwerk voranzutreiben. Die deutsch-französische Partnerschaft, die auf
gemeinsamen Werten, einem gemeinsamen kulturellen Erbe sowie engmaschigen Netzwerken
in den Bereichen Zivilgesellschaft, Medien sowie Kultur und Bildung gründet, hat sich im
Lauf der Jahrzehnte derart entwickelt, dass sie auf die Probleme unserer beiden Länder im
Laufe der Jahrzehnte noch immer eine angemessene Antwort auf die aktuellen Probleme
unserer beiden Länder zu geben gewusst hat.
Heute, zu Beginn eines neuen Jahrzehnts, müssen sich unsere Länder den neuen
Herausforderungen, die sich aus dem Kampf gegen den Klimawandel, wirtschaftlichen und
finanziellen Ungleichgewichten sowie der Bedrohung von Frieden und Sicherheit ergeben,
gemeinsam stellen. In einer Welt, in der neue globale Akteure zunehmend selbstbewusst
agieren, sind wir überzeugt, dass eine möglichst enge deutsch-französische Partnerschaft für
unsere beiden Länder und für Europa von höchster Bedeutung ist.
Deutschland und Frankreich teilen dieselbe Vision für unsere gemeinsame Zukunft auf dem
Weg ins Jahr 2020.
Wir streben eine nachhaltige Entwicklung an und arbeiten gemeinsam an der Verankerung
des Nachhaltigkeitsgrundsatzes als eine Leitlinie für unser gemeinsames Handeln. Wir
möchten, dass die Europäische Union zum Modell für starkes, dauerhaftes Wachstum wird –
ein Wachstum, das ein hohes Maß an Beschäftigung und sozialem Fortschritt schafft, ein
Wachstum, das die Lebensqualität der Menschen von heute verbessert ohne die Chancen der
nächsten Generation zunichte zu machen. Wir wünschen uns eine gerechtere Welt im Ein-
klang mit unseren Werten und Grundsätzen. Wir wünschen uns, dass alle ihren gerechten Bei-
trag im Kampf gegen den Klimawandel leisten. Wir wünschen uns stärkere Vereinte Nationen
und arbeiten an der Reform dieser Organisation. Wir wünschen uns freien internationalen
Geschäftsverkehr auf der Grundlage von Nachhaltigkeit und fairem Handel, der dem
Erfordernis der Gegenseitigkeit Rechnung trägt. Wir wünschen, dass die G20 ihre Arbeit mit
dem Ziel fortsetzt, in vollem Umfang die Lehren aus der Wirtschafts- und Finanzkrise zu
ziehen. Wir sind entschlossen, gemeinsam zu handeln und Seite an Seite mit unseren
europäischen Partnern gemeinsame Standpunkte zu verteidigen, um diese Ziele zu erreichen.
Wir wünschen uns ein Europa, das ehrgeizig und entschlossen handelt unter Berücksichtigung
der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und im Einklang mit dem
Subsidiaritätsprinzip. Um dies zu erreichen, sind wir entschlossen, alles daran zu setzen,
damit die im Vertrag von Lissabon reformierten Institutionen ihr Potenzial voll ausschöpfen
und die Europäische Union somit handlungsfähiger und ihre Stimme in der Welt geachtet
wird. Jetzt, da die Diskussion über die europäischen Institutionen hinter uns liegt, wollen wir,
dass Europa all seine Kraft und sein Handeln auf das Wohl seiner Bürger und Unternehmen
richtet unter Bewahrung der Umwelt als unserem gemeinsamen Erbe. Wir müssen alles
Erforderliche tun, um Europa zu einem starken, nachhaltigen Wachstum zu verhelfen und die
Union aus der aktuellen Wirtschaftskrise gestärkt hervorgehen zu lassen, damit das
europäische Modell der Sozialen Marktwirtschaft erhalten bleibt. Zu diesem Zweck muss
Europa noch dieses Jahr eine neue Wirtschaftsstrategie für das kommende Jahrzehnt
verabschieden, in der ehrgeizige Ziele für 2020 gesetzt werden und für die vor uns liegenden
Monate und Jahre eine erfolgreiche Koordinierung der Wirtschaft ermöglicht wird. Europa
muss seine bisherige Politik stärken und modernisieren, aber auch neue Politikansätze
entwickeln, etwa um Energiesicherheit zu gewährleisten, der Erderwärmung erfolgreich
entgegenzuwirken, Migration zu organisieren und ehrgeizige, gemeinsame Ziele für den
Weltraum zu entwickeln.
Wir wollen die deutsch-französischen Zusammenarbeit, deren Treuhänder wir sind und die zu
vertiefen unsere Pflicht ist, stärken und ausweiten. Wir sind überzeugt, dass für eine enge
Verständigung zwischen unseren beiden Ländern verstärkt Kontakte zwischen unseren
Zivilgesellschaften geknüpft werden müssen, insbesondere durch den Jugendaustausch.
Bildung, Ausbildung und Forschung sind Schlüsselbereiche für unsere Zukunft und wir sind
entschlossen, sie gemeinsam zu fördern. Wir werden das Zusammenwachsen unserer
Zivilgesellschaften in den kommenden Jahren zu einer Priorität unserer bilateralen
Zusammenarbeit machen.
Um diese Ziele zu erreichen, nimmt der Deutsch-französische Ministerrat die deutsch-
französische Agenda 2020 an, die Rahmen und Ziele unserer Zusammenarbeit für das nächste
Jahrzehnt vorgibt:
1. Wirtschaft, Finanzen, Beschäftigung:
Wir haben im Lauf der letzten Monate bei der Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise
beispielhafte Einigkeit bewiesen. Nun müssen sich unsere Anstrengungen darauf richten, mit
Blick auf die Wiederherstellung des Wirtschaftswachstums eine gesunde Balance
wiederherzustellen. Dafür müssen wir Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in
den Mittelpunkt stellen. Unsere Politik wird weiter danach trachten, Wachstum,
Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt zu fördern.
Der Deutsch-französische Ministerrat ist zu folgenden Entscheidungen gelangt:
•Beide Länder werden ihr Handeln abstimmen, um ihr Wachstum und das Wachstum Europas
durch Strukturreformen, die Vertiefung des europäischen Binnenmarkts sowie
gemeinsame Vorschläge für die europäische Wirtschaftsstrategie 2020 zu stärken.
Hierfür soll die Koordinierung wirtschaftspolitischer Maßnahmen in den einschlägigen
EU-Gremien verstärkt und der Beitrag der EU-Politiken zum Wachstum vergrößert
werden. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Europa auf einer starken industriellen
Grundlage steht.
•Wir brauchen bis 2020 ein starkes und nachhaltiges Wachstum, das die Lebensqualität der
Menschen von heute verbessert ohne die Chancen der nächsten Generation zu
gefährden. Deutschland und Frankreich werden die Europäische Union auffordern, auf
europäischer Ebene die Erarbeitung konkreter Vorschläge für umfassendere
Möglichkeiten der Wachstumsmessung auf Grundlage der Arbeit der Stiglitz/Sen-
Kommission anzustoßen. Ferner fordern wir den französischen Conseil d’analyse
économique und den Sachverständigenrat zur Begutachtung der
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung auf, bis Ende diesen Jahres dazu einen
gemeinsamen Bericht zu verfassen und eine Konferenz mit Bundeskanzlerin Merkel
und Staatspräsident Sarkozy als Teilnehmern abzuhalten.
•Die Bestimmungen des neuen Vertrags von Lissabon sollten für eine verbesserte wirt-
schaftspolitische Koordinierung eingesetzt werden, um ein ordnungsgemäßes Funktio-
nieren der Wirtschafts- und Währungsunion sowie die Kohäsionskraft der Eurozone zu
gewährleisten. Insbesondere sollte die Kontrolle der Wettbewerbsfähigkeit intensiviert
werden, auch bei Ländern, die sich am Wechselkursmechanismus II beteiligen.
•Frankreich und Deutschland bekräftigen ihr Bekenntnis zu der von den G20 und der
Europäischen Union festgelegten Wirtschaftsstrategie; sie werden nachhaltiges
Wachstum auch 2010 unterstützen und koordinierte Ausstiegsstrategien aus der Krise
verfolgen, sobald sich die wirtschaftliche Erholung verfestigt hat; sie bekräftigen ihre
Verpflichtung zu nachhaltigen Staatsfinanzen im Rahmen des Stabilitäts- und Wachs-
tumspakts und erinnern daran, dass die gegenwärtige exzessive Defizitsituation bis
2013 beendet werden sollte; ausgeglichene Haushalte müssen bis zur Mitte des Jahr-
zehnts in Reichweite sein.
•In den bedeutenden Fragen der internationalen Regierungsführung und Finanzmarkt-
regulierung werden sich Frankreich und Deutschland weiterhin eng abstimmen. Wir
streben an, im Rahmen der G20, der Weltbank, des IWF und anderer internationaler
Finanzinstitutionen einschließlich des Rates für Finanzmarktstabilität gemeinsame
Standpunkte zu vertreten; insbesondere bekräftigen beide Länder ihr Bekenntnis, die
Entscheidungen der G20 wirksam umzusetzen und ihre Anstrengungen zur Schaffung
einer robusten, international abgestimmten Finanzmarktregulierung fortzuführen, um
bei Regulierung und Aufsicht gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten; wir
werden eine enge Abstimmung anstreben, etwa in Bezug auf die Regulierung der
Derivatemärkte und Hedgefonds, systemrelevante Finanzinstitutionen,
Eigenkapitalanforderungen und Liquiditätsstandards sowie Vergütung und
Ratingagenturen sowie den Umgang mit unkooperativen Jurisdiktionen. Wir rufen die
neue EU-Kommission auf, ihre Agenda in diesen Bereichen ehrgeizig zu gestalten.
•Frankreich und Deutschland werden sich bemühen sicherzustellen, dass sich die
Finanzinstitutionen in vollem Umfang an der Finanzierung von Unternehmen und
Privathaushalten beteiligen, um den Aufschwung zu unterstützen, und dabei zugleich
die Stabilität des Finanzsystems gewährleisten; der Annahme abgestimmter
aufsichtlicher und bilanzieller Standards, welche die Notwendigkeit finanzieller
Stabilität berücksichtigen, durch die G20 werden unsere beiden Länder besondere
Aufmerksamkeit widmen.
•Wir werden die Verhandlungen für den nächsten europäischen mehrjährigen Finanzrahmen
gemeinsam vorbereiten und dabei insbesondere auf Berücksichtigung der
Einschränkungen, denen die nationalen Haushalte unterworfen sind, und auf gerechte
Lastenteilung achten.
•Wir laden deutsche und französische Unternehmer dazu ein, bei einem der nächsten
Deutsch-französischen Ministerräte gemeinsame Initiativen zur Stärkung wirtschaft-
licher Zusammenarbeit vorstellen.
•Deutschland und Frankreich werden gemeinsame Gespräche mit ihren Sozialpartnern über
wirtschaftliche und gesellschaftliche Fragen von gemeinsamem Interesse anstoßen.
2. Energie, Klima, biologische Vielfalt:
Wir werden die Umsetzung und Fortführung der Vereinbarung von Kopenhagen aktiv unter-
stützen: Unser gemeinsames Ziel besteht in einer umfassenden, ehrgeizigen und rechts-
verbindlichen Übereinkunft. Es ist von größter Bedeutung, dass alle Beteiligten im Einklang
mit ihren jeweiligen Verantwortlichkeiten und ihrem jeweiligen Entwicklungsstand auf das
gemeinsame Ziel hinarbeiten, den Anstieg der globalen Erwärmung auf 2°C zu begrenzen.
Wir werden zusammenarbeiten, um den Erfolg der Konferenzen von Bonn und der Konferenz
der Vertragsparteien in Mexiko zu gewährleisten. Wir werden gemeinsam die Möglichkeit
erörtern, angemessene Maßnahmen auf EU-Ebene zu Vermeidung von „Carbon Leakage“ zu
ergreifen, das durch Untätigkeit oder unzureichendes Handeln anderer Akteure verursacht
wird. Wir sind entschlossen, in den Bereichen Klima und Energiesicherheit sowie biologische
Vielfalt auf bilateraler Ebene stärker zusammenzuarbeiten.
Der Deutsch-französische Ministerrat nimmt die Schlussfolgerungen der anlässlich seiner
letzten Tagung eingesetzten Arbeitsgruppen „Energie“ und „Elektromobilität“ erfreut zur
Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:
•Wir werden gemeinsam an der Umsetzung des Energie- und Klimapakets arbeiten, das die
EU im Dezember 2008 unter französischem Ratsvorsitz für den Zeitraum bis 2020
angenommen hat.
•Schaffung eines deutsch-französisches Büros für erneuerbare Energien im Jahr 2010
ausgehend von der deutsch-französischen Koordinierungsstelle Windenergie; zeit-
gleich sollen je eines deutsches und französisches Forschungsinstitut für nachhaltige
Entwicklung und Klimawandel in Paris und Potsdam (Institut für Klimawandel,
Erdsystem und Nachhaltigkeit (IASS) Potsdam) geschaffen werden.
•Start des weltweit ersten grenzüberschreitenden Demonstrationsprojekts für Elektro-
fahrzeuge in der Region zwischen Straßburg und Stuttgart/Mannheim/Karlsruhe, um
die grenzenlosen Nutzungsmöglichkeiten der Elektromobilität aufzuzeigen. Deutsch-
land und Frankreich werden ferner ihre gemeinsamen Ansichten im Bereich Standardi-
sierung vorstellen, um die Schaffung eines einheitlichen europäischen Standards für
Elektrofahrzeuge und der dazugehörigen Infrastruktur zu beschleunigen.
•Wir verpflichten uns, die Diversifizierung des Energiemixes, der Energiequellen und der
Versorgungsrouten gemeinsam zu gewährleisten, um die Energieversorgung in Europa
langfristig zu sichern und die Energieeffizienz sowie die Nutzung erneuerbarer
und/oder CO2-freier Energiequellen zu verbessern; hierzu werden wir Synergien aus
der deutschen Hightech-Strategie und dem französischen grand emprunt („große
Staatsanleihe“) nutzen. Wir begrüßen in diesem Zusammenhang die Initiative der
Industrie zur Verringerung von CO2-Emissionen bei der Stahlerzeugung (ULCOS) mit
den geplanten Pilot- und Demonstrationsprojekten in Eisenhüttenstadt und Florange.
•Wir werden bei der Schaffung angemessener Rahmenbedingungen sowie zur Entwicklung
ehrgeiziger Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, CO2-Abscheidung und
grenzüberschreitende Netzwerke zusammenarbeiten, etwa im Mittelmeerraum
(insbesondere beim Solarplan und der Desertec-Initiative) sowie im Nord- und
Ostseeraum; wir werden unsere Projekte zur Abmilderung des Klimawandels in Afrika
koordinieren, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung gemeinsamer Projekte. In
den geeigneten Bereichen werden wir den Schwerpunkt auf die sich entwickelnden
Initiativen der Industrie im Rahmen eines Europäischen Strategieplans für
Energietechnologie (SET-Plan) legen, um gemeinsame Projekte durchzuführen.
•Wir bekräftigen unsere Entschlossenheit, zum Erfolg der 10. Konferenz der Vertragsparteien
des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in Japan beizutragen, sowie unser
Bekenntnis zur Schaffung eines Internationalen Gremiums für Biodiversität und
Ökosysteme (IPBES) im Jahr 2010, dem internationalen Jahr der biologischen
Vielfalt.
•Wir werden das neu geschaffene Expertennetzwerk für Gassicherheit nach Bedarf ausbauen
und regelmäßig auf den neuesten Stand bringen. Wir werden die Möglichkeit der
Einrichtung einer deutsch-französischen Gas-Clearingstelle unter Einbeziehung aller
einschlägigen Akteure gründlich prüfen. Sie soll sicherstellen, dass sowohl deutsche
als auch französische Kunden bei Gasknappheit durch geeignete Mechanismen der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit so effizient wie möglich versorgt werden
können.
•Wir werden die weitere Entwicklung des intelligenten Strommanagements (smart metering)
in unseren Ländern und in der EU fördern und eine bilaterale Konferenz zu diesem
Thema abhalten, um die Zusammenarbeit zwischen unseren auf diesem Gebiet tätigen
Unternehmen zu erleichtern.
•Wir werden unsere Bemühungen zur Schaffung eines effizienten, nachhaltigen und hoch
produktiven Verkehrssystems verstärken. Hierbei wird unter anderem die Fortsetzung
und Ausweitung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern im Schie-
nenbereich von Bedeutung sein.
•Wir werden für einen rentableren und umweltfreundlicheren Luftverkehr in Europa
zusammenarbeiten und dafür 2010 ein Regierungsabkommen über die Schaffung eines
funktionalen Luftraumblocks (FAB) unterzeichnen, das bis 2012 ratifiziert werden
soll.
3. Wachstum, Innovation, Forschung, Bildung, Hochschulwesen:
Bildung, Forschung und Innovation sind für die Zukunft unserer Gesellschaften und als
Garant für unseren künftigen Wohlstand unverzichtbar. Wir möchten auf diesen Gebieten
zusammenarbeiten.
Der Deutsch-französische Ministerrat hat daher folgende Ziele gesetzt:
•Die Anzahl zweisprachiger Hochschulkurse muss bis 2020 verdoppelt werden; wir
ermutigen deutsche und französische Universitäten ihre Kapazitäten zu bündeln, um
innovative Programme der Zusammenarbeit mit dem Ziel zu entwickeln, europäische
Exzellenzzentren zu schaffen.
•Die Anzahl der Studenten, Doktoranden und jungen Forscher, die in von der Deutsch-
Französischen Hochschule geförderten Programmen arbeiten, muss sich bis 2020 ver-
doppeln. Die Deutsch-Französische Hochschule wird ihr Angebot um gemeinsame
Kurse erweitern, die am tatsächlichen Bedarf auf dem Arbeitsmarkt ausgerichtet sind;
ferner werden wir die Möglichkeiten für deutsch-französische Doktorarbeiten
(Doppelbetreuung der Dissertationen) ausweiten und ihre Durchführung erleichtern.
•Die deutsch-französische Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung muss sich bis
2020 durch die Ausweitung bestehender Programme, auch zur Mobilität von
Auszubildenden, weiterentwickeln; wir werden die Eingliederung junger Ausbildungs-
absolventen in Unternehmen des anderen Landes vereinfachen, indem wir den Status
des deutsch-französischen Praktikanten schaffen.
•Wir möchten, dass bis 2020 jeder zweite deutsche und jeder zweite französische Schüler
einer weiterführenden Schule das jeweils andere Land zumindest ein Mal besucht hat;
zu diesem Zweck rufen wir die weiterführenden Schulen auf, ihre Anstrengungen zu
verstärken und mit dem DFJW zusammenzuarbeiten;
•Das Erlernen der Sprache des Partnerlands muss angeregt und gefördert und eine engere
Verbindung beider Bildungssysteme angestrebt werden (z.B. bei Schulbüchern,
Lehrplänen und Zeugnissen sowie dem Austausch von Lehrern und hohen Beamten).
•Bis 2020 müssen mindestens 200 zweisprachige deutsch-französische Kindertagesstätten
eingerichtet werden.
•Ermutigt durch die Einführung des Deutsch-Französischen Geschichtsbuchs beabsichtigen
Frankreich und Deutschland, ein gemeinsames Schulbuch über Europa und die
Geschichte der europäischen Integration auszuarbeiten, an dem auch andere euro-
päische Partner mitwirken können.
•In Bezug auf Forschung und Innovation muss die Zusammenarbeit der zuständigen Gremien
(auch der Einrichtungen, die die Forschung finanzieren), insbesondere im
europäischen Rahmen, intensiviert werden; und zwar beginnend mit der Zusammen-
arbeit zwischen der Deutschen Forschungsgemeinschaft und der Agence Nationale de
la Recherche, der Max-Planck-Gesellschaft und dem Centre Nationale de la
Recherche Scientifique; gemeinsame Forschungsprogramme müssen entwickelt
werden, zunächst auf dem Gebiet der Medizin (insbesondere in Bezug auf
neurodegenerative Erkrankungen wie Alzheimer).
•Es werden gemeinsame Vorschläge unterbreitet werden, um Anspruch und Wirkung
europäischer Forschungs- und Innovationsprogramme zu steigern. Zu diesem Zweck
begrüßen unsere Regierungen den wechselseitigen Austausch von Forschungsteams
der Fraunhofer-Institute und der Carnot-Institute mit dem Fernziel, gemeinsame
Fraunhofer-Carnot-Forschungslabore einzurichten als Knotenpunkte und Cluster
weltweiter Exzellenznetzwerke.
•Wir brauchen einen Dialog zwischen Wissenschaft und Gesellschaft in unseren beiden
Ländern, um das Interesse junger Menschen an der Forschung zu wecken. Als
Multiplikator schicken wir zu diesem Zweck 2010 und 2011 einen
„Wissenschaftsexpress“ auf die Reise durch Deutschland und Frankreich.
•Auf dem Gebiet der Landwirtschaft sind beide Länder entschlossen, die Abstimmung ihrer
Landwirtschafts- und Ernährungspolitik besser abzustimmen; wir werden gemeinsame
Vorschläge für eine starke Gemeinsame Landwirtschafts- und Ernährungspolitik
unterbreiten.
•Die Umsetzung einer Ernährungsstrategie, fokussiert auf die Zukunft der Nahrungsmittel,
Landwirtschaft und Fischerei, wird zusammen mit den Auswirkungen der
Landwirtschaft auf Wirtschaft und Klima eine der Prioritäten unserer gemeinsamen
Forschungsanstrengungen sein.
•Wir werden die bewährte deutsch-französische Zusammenarbeit im Rahmen der
europäischen Raumfahrtpolitik fortsetzen. Unser gemeinsames Ziel ist es, einen euro-
päischen Zugang zum Weltall zu gewährleisten. Daher engagieren wir uns unverändert
für die Weiterentwicklung der Ariane V. Darüber hinaus erkennen wir die
Notwendigkeit, uns der Frage einer neuen Generation von Trägerraketen zuzuwenden,
und wir haben das Centre National d´Etudes Spatiales und das Deutsche Zentrum für
Luft- und Raumfahrt gebeten, diese Perspektive zu untersuchen. Wir fordern sie auf,
bis Ende 2010 zu dieser Frage zu berichten.
•Wir werden die enge Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlich-technischen
Neuerungen in der Raumfahrt auch durch die Durchführung einer gemeinsamen
Klimasatelliten-Mission intensivieren. Der gemeinsame Bau eines Satelliten für die
Überwachung von Methan als einem der entscheidenden Treibhausgase, der
2013/2014 ins All geschickt werden soll, ist beispielhaft für eine bilaterale
Zusammenarbeit, die den Klimaschutz in Europa voranbringt.
4. Außen-, Verteidigungs- und Sicherheitspolitik:
Frankreich unterstützt den berechtigten Wunsch Deutschlands nach einem ständigen Sitz im
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen. Deutschland und Frankreich müssen sicherstellen, dass
sie bei der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der
EU, der Atlantischen Allianz und der OSZE eine zentrale Rolle spielen. Wir werden uns dabei
folgenden Zielen widmen:
•enge Zusammenarbeit, um den Europäischen Auswärtigen Dienst zu einem wirksamen
Instrument der Europäischen Außen- und Sicherheitspolitik zu machen;
•Zusammenarbeit, um sicherzustellen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten noch effizienter
und koordinierter auf die Auswirkungen von großen Katastrophen wie der in Haiti
reagieren;
•Sicherstellung der vollständigen Umsetzung der im Dezember 2008 vom Europäischen Rat
verabschiedeten Beschlüsse, insbesondere hinsichtlich der angestrebten Fähigkeiten
zur Durchführung ziviler und militärischer Operationen, der Entwicklung europäischer
Fähigkeiten wie beispielsweise des europäischen Programms zur Satellitenaufklärung
MuSIS oder der europäischen Lufttransportflotte (EATF) bzw. dem europäischen
Lufttransportkommando (EATC), und der Verstärkung der europäischen
technologischen und industriellen Basis im Rüstungsbereich sowie der Beziehungen
zwischen EU und NATO;
•Ausbau der zivilen und militärischen Krisenmanagementfähigkeiten der EU; wir werden
Initiativen im Bereich der ständigen strukturierten Zusammenarbeit entwickeln,
insbesondere mit unseren polnischen Partnern im Weimarer Dreieck, aber auch mit
anderen europäischen Partnern. Dabei werden wir Initiativen prüfen, um Fragen im
Zusammenhang mit der Schaffung weiterer multinationaler ständiger Strukturen in
Bezug auf das Streitkräftedispositiv und der Stärkung der zivil-militärischen Planungs-
und Führungsfähigkeiten anzugehen;
•Einrichtung eines Dialogs über industrielle Fragen mit Rüstungsbezug mit dem Ziel, diesen
Sektor zu rationalisieren und gemeinsame Konsultationen über Ausrüstungsprojekte
zu Beginn des Prozesses im Kreis unserer Partner durch die Europäische
Verteidigungsagentur sicherzustellen;
•Schaffung gleicher Ausgangsbedingungen auf dem Rüstungsmarkt zwischen unseren
europäischen und transatlantischen Partnern;
•Ausbau der Einsatzfähigkeit der Deutsch-Französische Brigade und darüber hinaus
verstärkte gemeinsame Beratungen mit Blick auf gemeinsame Einsätze;
•verstärke deutsch-französische Konsultation zu Afghanistan, um die Abstimmung unserer
Anstrengungen im Rahmen der NATO und der EU zu verbessern;
•gemeinsame Anstrengungen gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und
Flugkörpern sowie zur Förderung der weltweiten Abrüstung durch konkrete und
realistische Maßnahmen;
•gemeinsamer Beitrag zur transatlantischen Sicherheit durch ein nachhaltiges Bekenntnis zu
den Zielen und Werten der Atlantischen Allianz und für einen neuen Impuls zu ihrer
Weiterentwicklung und Reform;
•Intensivierung gemeinsamer Arbeiten zur Weiterentwicklung der Europäischen Nach-
barschaftspolitik;
•Verstärkung unserer Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen zur Stärkung von
Frieden und Sicherheit.
•Um die gesamteuropäische Sicherheit zu verbessern, wollen Deutschland und Frankreich
den Helsinki-Besitzstand in allen drei Dimensionen stärken. Im Bereich der
Sicherheitspolitik wollen wir insbesondere die Fähigkeiten der OSZE zur Bewältigung
von Konflikten verbessern. Zu diesem Zweck werden sich Deutschland und
Frankreich baldmöglichst gemeinsam um den Vorsitz der OSZE bewerben.
Im Bereich innere Sicherheit, Einwanderung und Justiz:
•vertiefte, systematische polizeiliche Zusammenarbeit im Grenzgebiet, insbesondere durch
Schaffung einer deutsch-französischen Wasserschutzpolizeieinheit auf dem Rhein;
•gemeinsame Arbeit an der Umsetzung des Programms von Stockholm und des Europäischen
Pakts zu Einwanderung und Asyl; wir werden darüber hinaus eng bei allen Fragen der
Migration zusammenarbeiten (Deutsch-Französische Arbeitsgruppe „Migration“);
•gemeinsamer Einsatz für die Stärkung von Frontex, mit Schwerpunkt auf dem Mittel-
meerraum, unter gleichzeitiger nachhaltiger Berücksichtigung der östlichen Migra-
tionswege. Mit dem Ziel eines multinationalen Engagements in einer Einheit der euro-
päischen Grenzpolizei wird ein deutsch-französisches Pilotprojekt den Austausch von
Experten fördern und die Durchführbarkeit von weiteren Maßnahmen prüfen; dies
könnte daher beispielhafte Wirkung entfalten;
•Ermutigung zur Schaffung europäischer Maßnahmen gegen Drogen mit dem Ziel, die
Eintrittswege für Kokain und Heroin nach Europa im Rahmen eines europäischen
Paktes gegen den internationalen Drogenhandel zu blockieren;
•gemeinsame Arbeit an Vereinbarungen über einen abgestimmten Umgang mit Migra-
tionsströmen in der östlichen Nachbarschaft der Europäischen Union und in Afrika;
•gemeinsame Arbeit an der Stärkung von Schutzmaßnahmen gegen Cyber-Angriffe, auch in
geeigneten internationalen Foren;
•gemeinsame Entwicklung eines europäischen Systems zur Registrierung von Fluggast-
datensätzen (EPNR);
•gemeinsamer Ansatz bei der Erprobung einer neuen Generation von Körperscannern mit
dem Ziel, diese an deutschen und französischen Flughäfen einzuführen.
5. Engere Kontakte zwischen unseren Bürgern:
Persönliche und freundschaftliche Kontakte zwischen den Bürgern unserer beiden Länder
sind das Fundament der deutsch-französischen Verständigung. Die zahlreichen Initiativen der
Zivilgesellschaften unserer beiden Länder machen die deutsch-französische Freundschaft im
Alltag konkret erlebbar. Solche Initiativen gilt es weiter anzuregen, zu pflegen und
womöglich zu verrechtlichen. Wir würdigen die ebenso zentrale wie wertvolle Rolle, die die
traditionellen Einrichtungen der deutsch-französischen Zusammenarbeit, insbesondere das
Deutsch-Französische Jugendwerk, bei der Förderung immer enger werdender Bindungen
zwischen unseren Bürgern spielen.
Zu diesem Zweck wollen wir:
•bis 2020 die rechtlichen und verwaltungstechnischen Hindernisse für den Austausch
zwischen Menschen und Unternehmen unserer beider Länder beseitigen; die Unter-
zeichnung des deutsch-französischen Abkommens über einen gemeinsamen Güter-
stand in der Ehe ist in diesem Zusammenhang beispielhaft und sollte auch für andere
Rechtsbereiche, die für unsere Bürger von großer Bedeutung sind, Vorbild sein;
•Städtepartnerschaften und die Zusammenarbeit der Kommunalverwaltungen fördern; in
diesem Zusammenhang unterstützen wir das Vorhaben, die Metropolregion Oberrhein
als Modell der europäischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu schaffen;
•unsere bilaterale Zusammenarbeit in Hochwasserschutz und -bekämpfung entlang des
Rheins intensivieren;
•die grenzüberschreitende deutsch-französische Zusammenarbeit im Gesundheitswesen
vertiefen, um eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für alle Bewohner
in den Grenzgebieten gleichermaßen zugänglich zu machen;
•den Austausch junger, auch benachteiligter, Menschen fördern;
•dass ein deutsch-französisches Jugendparlament als regelmäßige Einrichtung geschaffen
wird;
•dass ein deutsch-französischer Freiwilligendienst ins Leben gerufen wird, um es jungen
Menschen zu ermöglichen, an sozialen und Gemeinschaftsprojekten im Partnerland
und international mitzuarbeiten;
•Vorreiter bei der Schaffung eines gemeinsamen kulturellen Raums in Europa werden, der die
kulturelle Vielfalt und den kulturellen Reichtum unseres Kontinents wahrt und fördert.
Um den deutsch-französischen gemeinsamen Kulturraum zu stärken, werden wir uns
unter anderem darum bemühen, Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die der
Freizügigkeit kreativer Menschen und Werke im Weg stehen, indem wir neue Förder-
und Austauschprogramme für Künstler, Vertreter kultureller Einrichtungen und Mit-
arbeiter der Kulturministerien schaffen; der gemeinsame deutsch-französische Kultur-
raum kann in weiteren gemeinsamen Projekten seinen Ausdruck finden;
•bei der Digitalisierung historischer Artefakte im großen Rahmen eng zusammenarbeiten, wie
sie in Frankreich durch GALLICA und den grand emprunt erfolgt und in Deutschland
durch die „Deutsche Digitale Bibliothek“ vollzogen wird, die die
Digitalisierungsbemühungen von mehr als 30.000 Kultur- und
Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland zusammenführt. Mit diesen digitalisierten
Nationalbibliotheken tragen Deutschland und Frankreich aktiv dazu bei, die
Europäische Digitale Bibliothek EUROPEANA weiter auszubauen und so der großen
Mehrheit der Bürger den Zugang zur Kultur zu ermöglichen und gleichzeitig einen
legalen Online-Markt aufzubauen;
•das 800-jährige Jubiläum der Kathedrale von Reims 2011 und die Einweihung der von
einem deutschen Künstler geschaffenen Bleiglasfenster zu einem symbolischen Akt
der deutsch-französischen Zusammenarbeit machen;
•gemeinsame Initiativen auf dem Gebiet des Sportes entwickeln und zum Beispiel bei der
Bekämpfung des Doping zusammenarbeiten sowie duale Karrieren für Spitzensportler
erleichtern;
•uns bei der Bewerbung für Sportgroßveranstaltungen und ihrer Ausrichtung gegenseitig
unterstützen, um die „europäische Stimme“ im internationalen Wettbewerb zu stärken;
•den deutsch-französischen Fernsehkanal ARTE in seinem Streben nach neuen Partner-
schaften in Europa und im Mittelmeerraum unterstützen;
•die Integration von Migranten in unsere Gesellschaften weiterhin als ein Kernstück unserer
Zusammenarbeit begreifen; wir werden unsere Erfahrungen auf diesem Gebiet wei-
terhin austauschen.
6. Institutioneller Rahmen:
Der Deutsch-französische Ministerrat ist der bevorzugte Rahmen unserer bilateralen Zusam-
menarbeit. Mit dem Ziel, seine Fähigkeit zu stärken, Initiativen zu ergreifen und seine
Beschlüsse auch durchzuführen, hat er folgende Maßnahmen beschlossen:
•Die Beauftragten für die deutsch-französischen Beziehungen werden dem Ministerrat in
ihrer Eigenschaft als Regierungsmitglieder mit Verantwortung für europäische
Angelegenheiten mindestens einmal jährlich über die Umsetzung seiner Beschlüsse
berichten; sie können eingeladen werden, dem Kabinett des Partnerlands gemeinsam
über Fortschritte bei der Erfüllung der deutsch-französischen Agenda zu berichten.
Diese Möglichkeit steht – in Abhängigkeit vom Thema – auch den anderen Ministern
offen.
•Jeder Minister muss in seinem Ressort auf hoher Ebene einen Ansprechpartner für die
deutsch-französische Zusammenarbeit benennen.
•Wir werden unsere Aktivitäten weiterhin eng abstimmen, was im Prozess befindliche
Projekte in der EU betrifft. Wir werden uns weiterhin vor jeder Tagung des Euro-
päischen Rates eng abstimmen. Die betroffenen Minister werden sich gegebenenfalls
ebenfalls vor jeder Ratstagung abstimmen.
Hinsichtlich unserer Vertretung in Drittstaaten wollen wir einen neuen Impuls zur
Verzahnung unserer diplomatischen Netzwerke geben, indem wir uns das Ziel setzen, bis
2020 bis zu zehn gemeinsame Botschaften zu errichten, beginnend mit:
•der systematischen Prüfung der Möglichkeiten einer gemeinsamen deutsch-französischen
Unterbringung, wenn Entscheidungen über Liegenschaften zu treffen sind;
•der Aufnahme eines Diplomaten aus dem Partnerland, wenn eines unserer beiden Länder in
einem Staat nicht selbst vertreten ist;
•einer systematischen Anstrengung, gemeinsame Kulturzentren weltweit und insbesondere in
den großen Zentren aufstrebender Länder nach dem Vorbild des geplanten
gemeinsamen Kulturzentrums in Moskau einzurichten;
•der Initiierung einer gemeinsamen Suche nach Synergien und Möglichkeiten, Ressourcen
zwischen unseren Botschaften zu bündeln, zum Beispiel durch Ausweitung der
Zusammenarbeit bei der Vergabe von Visa (Vertretungsarrangements, gemeinsame
Unterbringung, gemeinsame Zentren für die Antragstellung);
•der Schaffung eines deutsch-französischen Ausbildungsmoduls innerhalb der Akademie
Auswärtiger Dienst und des künftigen Institut diplomatique et consulaire.
Schließlich ermutigt der Ministerrat die Parlamente beider Länder, weitere Schritte hin zu
einer engeren Zusammenarbeit zu prüfen. Dazu könnte unter anderem Folgendes gehören:
•Abhaltung gemeinsamer Sitzungen des Bundestags und der Nationalversammlung,
abwechselnd in Berlin und Versailles;
•Intensivierung des Austauschs zwischen den auswärtigen und europapolitischen Aus-
schüssen beider Parlamente, wozu auch systematische Beratungen gehören können,
wenn es um die Ausübung der im Vertrag von Lissabon vorgesehenen
Subsidiaritätskontrolle geht;
•Entwerfen von Gesetzesvorlagen, die in beiden Ländern gelten sollen;
•Verfassen gemeinsamer parlamentarischer Berichte.