Richtlinien 11.1.2018 Fahrtkostenberechnung für die Anträge im DFJW Veröffentlicht von Startseite > Ressourcen & Veröffentlichungen > Fahrtkostenberechnung für die Anträge im DFJW Der Fahrtkostenzuschuss des DFJW erfolgt als Kilometerpauschale (0,12 €/km). Für die Berechnung der Distanz wird die einfache Entfernung zwischen Abfahrtsort und dem Ort der Begegnung über den Landweg zugrunde gelegt. Diese Berechnung gilt auch für Hin- und Rückreise, die Distanz muss in diesen Fällen nicht doppelt berechnet werden. Wie berechne ich die Distanz zwischen Abfahrtsort und dem Ort der Begegnung? Geben Sie Abfahrts- und Zielort ein (Land und Stadt – sowie die Postleitzahl für Frankreich und Deutschland) Kreuzen Sie das Feld „Ich bin kein Roboter“ an Klicken Sie auf „Berechnen“ Sie erhalten eine Distanz in Kilometern. Die Berechnungsformel für die Obergrenze der Fahrtkostenförderung ist folgende: Entfernung x (0,12 € x Koeffizient) x Anzahl der Personen Tabelle zu den Koeffizienten Art des Projekts Förderhöhe Koeffizient € Gruppenreisen ohne Rückreise an den Ausgangsort 50% 0,5 0,06€ Reisen (hin und zurück) nach Übersee und Drittländer Nicht-Zielregion 65% 0,65 0,08€ Gruppenreisen (Hin- und Rückfahrt) 100% 1 0,12€ Gruppenreisen (Hin- und Rückfahrt) für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf 150% 1,5 0,18€ Einzelreisen (Hin- und Rückfahrt) 200% 2 0,24€