Der Fahrtkostenzuschuss des DFJW erfolgt als Kilometerpauschale (0,12 €/km). Für die Berechnung der Distanz wird die einfache Entfernung zwischen Abfahrtsort und dem Ort der Begegnung über den Landweg zugrunde gelegt. Diese Berechnung gilt auch für Hin- und Rückreise, die Distanz muss in diesen Fällen nicht doppelt berechnet werden.

Wie berechne ich die Distanz zwischen Abfahrtsort und dem Ort der Begegnung?

  • Geben Sie Abfahrts- und Zielort ein (Land und Stadt – sowie die Postleitzahl für Frankreich und Deutschland)
  • Kreuzen Sie das Feld „Ich bin kein Roboter“ an
  • Klicken Sie auf „Berechnen“
  • Sie erhalten eine Distanz in Kilometern.

Die Berechnungsformel für die Obergrenze der Fahrtkostenförderung ist folgende:
Entfernung x (0,12 € x Koeffizient) x Anzahl der Personen

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Tabelle zu den Koeffizienten

Art des Projekts

Förderhöhe

Koeffizient

Gruppenreisen ohne Rückreise an den Ausgangsort

50%

0,5

0,06€

Reisen (hin und zurück) nach Übersee und Drittländer Nicht-Zielregion

65%

0,65

0,08€

Gruppenreisen (Hin- und Rückfahrt)

100%

1

0,12€ 

Gruppenreisen (Hin- und Rückfahrt)  für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf

150%

1,5

0,18€

Einzelreisen (Hin- und Rückfahrt)

200%

2

0,24€

 

Die Fördersätze wurden im Rahmen der Ausnahmenregelungen der Richtlinien erhöht. Diese können Sie hier einsehen.