Der Fahrtkostenzuschuss des DFJW erfolgt als Kilometerpauschale (0,12 €/km). Für die Berechnung der Distanz wird die einfache Entfernung zwischen Abfahrtsort und dem Ort der Begegnung über den Landweg zugrunde gelegt. Diese Berechnung gilt auch für Hin- und Rückreise, die Distanz muss in diesen Fällen nicht doppelt berechnet werden.
Wie berechne ich die Distanz zwischen Abfahrtsort und dem Ort der Begegnung?
- Geben Sie Abfahrts- und Zielort ein (Land und Stadt – sowie die Postleitzahl für Frankreich und Deutschland)
- Kreuzen Sie das Feld „Ich bin kein Roboter“ an
- Klicken Sie auf „Berechnen“
- Sie erhalten eine Distanz in Kilometern.
Die Berechnungsformel für die Obergrenze der Fahrtkostenförderung ist folgende:
Entfernung x (0,12 € x Koeffizient) x Anzahl der Personen
Tabelle zu den Koeffizienten
Art des Projekts |
Förderhöhe |
Koeffizient |
€ |
Gruppenreisen ohne Rückreise an den Ausgangsort |
50% |
0,5 |
0,06€ |
Reisen (hin und zurück) nach Übersee und Drittländer Nicht-Zielregion |
65% |
0,65 |
0,08€ |
Gruppenreisen (Hin- und Rückfahrt) |
100% |
1 |
0,12€ |
Gruppenreisen (Hin- und Rückfahrt) für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf |
150% |
1,5 |
0,18€ |
Einzelreisen (Hin- und Rückfahrt) |
200% |
2 |
0,24€ |
Die Fördersätze wurden im Rahmen der Ausnahmenregelungen der Richtlinien erhöht. Diese können Sie hier einsehen.