Bewerbungsfrist: 28.11.2025

Zeitraum des Projekts: zwischen 01.01.2026 und 31.12.2026

Zur ausführlichen Projektausschreibung

Kurzfassung – Alle wichtigen Informationen auf einem Blick!

Wer darf einen Projektvorschlag einreichen?

Projektträger können sein: Einrichtungen, Jugendverbände, Organisationen und Vereine aus den Bereichen Jugendarbeit und -bildung, Kinder- und Jugendhilfe, soziale Arbeit, Kultur, Sport, Medien, Schul-, Hochschul- und Berufsbildung sowie Partnerschaftskomitees oder Gebietskörperschaften.

Die Projektträger müssen aus Deutschland und Frankreich kommen.

Es kann zusätzlich ein Partner aus einem weiteren Land mitmachen.

Alle Partner müssen das Projekt gemeinsam erarbeiten, organisieren und durchführen.

Jeder Träger darf nur einen Antrag einreichen.

Förderbedingungen: Was darf eingereicht werden?

Das Projekt muss eine Gruppenbegegnung zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Frankreich sowie ggf. einem weiteren Land sein.

Die Teilnehmenden sind zwischen 3 und 30 Jahre alt.

Projekte für Fachkräfte und/oder Multiplikator:innen können nicht gefördert werden.

Das Projekt muss inklusiv sein.

Inklusiv heißt: ALLE jungen Menschen sollen teilnehmen können.

Die Teilnehmenden haben unterschiedliche Lebenssituationen.

Besondere Bedarfe, Herausforderungen oder Beeinträchtigungen dürfen kein Hindernis sein.

Das Projekt schafft die nötigen Rahmenbedingungen, damit alle gleichberechtigt teilhaben können.

Die Gruppe ist vielfältig zusammengesetzt.

Das Projekt muss partizipativ sein.

Partizipation bedeutet Teilhabe, Mitgestaltung und Beteiligung.

Die Teilnehmenden werden aktiv in die Projektorganisation und -umsetzung eingebunden.

Sie können ihre individuellen Fähigkeiten und Ideen aktiv einbringen.

Das Projekt soll innovativ und neu erarbeitet sein.

Es sollen neue Formate, Methoden oder Ideen ausprobiert werden.

Die Fortführung eines bereits durchgeführten Projekts kann nicht gefördert werden.

Das Projekt soll möglichst nachhaltig und umweltbewusst gestaltet sein.

Das Projekt soll Strahlkraft haben.

Das bedeutet, es soll ein konkretes Ergebnis geben.

Zum Beispiel ein Video, ein Theaterstück, eine Ausstellung oder andere Formen öffentlichkeitswirksamer Projektvorstellungen.

Projektträger und Teilnehmende entscheiden gemeinsam, was für das Projekt am besten passt.

Wie reiche ich mein Projekt ein?

Anträge werden per Mail an Anne Gainville (gainville@ofaj.org) geschickt.

Folgende Sachen müssen geschickt werden:

Weiterführende Informationen finden sich in der langen Version der Ausschreibung.

Das DFJW bietet Fragestunden an hinsichtlich Antragstellung, Zielgruppen und Inhalte der Projekte.

Termine für die Fragestunden auf Deutsch:

  • 15. Oktober 2025, 18 Uhr
  • 17. November 2025, 10 Uhr

Anmeldung über unser Online-Formular

FAQ Projektausschreibung „Inklusion und Teilhabe junger Menschen stärken“

Was versteht das DFJW unter Inklusion?

Inklusion in Jugendbegegnungen heißt: Das Projekt steht allen offen, die teilnehmen möchten.

Inklusion macht sich aber nicht ausschließlich an der Zusammensetzung der Gruppen fest. Sie bedeutet auch, das Programm sowie die Methoden, Aktivitäten und Anleitungen an besondere Bedarfe anzupassen, damit alle uneingeschränkt teilhaben und mitmachen können. Besondere Bedarfe, Herausforderungen oder Beeinträchtigungen dürfen kein Hindernis sein. Das erfordert eine entsprechende Anpassungsfähigkeit und Haltung der Teams. 

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Was versteht das DFJW unter Partizipation?

Jugendliche sollen vollumfänglich in die Projektkonzeption und -organisation eingebunden werden. Sie gestalten das Programm aktiv mit. Das kann bspw. durch die Teilnahme einer Delegation von Jugendlichen an den Vorbereitungstreffen geschehen, um die Ideen der jeweiligen Gruppen berücksichtigen und im Prozess wertschätzen zu können. 

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Muss das Projekt in Deutschland und in Frankreich stattfinden?

Nein, das Gegenseitigkeitsprinzip, das verlangt, dass je eine Begegnung pro Land stattfindet, muss für diese Projektausschreibung nicht berücksichtigt werden.

Wichtig ist dennoch die deutsch-französische Dimension des Projekts.

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Kann das Projekt in einem anderen Land als Deutschland oder Frankreich stattfinden?

Wenn das Projekt in einem anderen Land stattfinden soll (z. B. Rumänien, Polen), kann dies nur mithilfe eine Ausnahmegenehmigung erlaubt werden. Bedingung ist, dass auch ein Partner aus eben diesem Land an der Konzeption und Umsetzung des Projekts beteiligt ist und junge Menschen aus diesem anderen Land teilnehmen. Weiterhin muss es einen triftigen Grund geben, wieso das Projekt in diesem Land und nicht in Deutschland oder Frankreich stattfinden soll (z. B. wenn dort zum Zeitpunkt des Projekts Wahlen stattfinden und diese beobachtet werden sollen). 

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Bei einer gemeinschaftlichen Durchführung des Projekts mit einem Partner aus Frankreich und einem aus Deutschland - wer muss den Antrag stellen?

Ob der Träger aus Deutschland oder Frankreich den Antrag stellt, ist für diese Projektausschreibung nicht relevant. Es kann frei unter den beteiligten Trägern abgesprochen werden, welche Lösung der Antragstellung für alle am günstigsten ist. Wichtig ist die gemeinsame Konzeption und Umsetzung im deutsch-französischen bzw. trilateralen Team.

Wenn das Projekt trilateral ausgerichtet ist, muss ein Partner aus dem anderen Land Teil des Teams sein. Der Partner aus dem dritten beteiligten Land ist nicht berechtigt, beim DFJW einen Antrag zu stellen. Der Antrag muss also entweder von der deutschen oder französischen Partnerorganisation gestellt werden.

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Können für ein Projekt zwei Anträge gestellt werden?

Nein. Für das gesamte Projekt ist ein einziger Antrag zu stellen, selbst wenn es mehrere Phasen und/oder ein Vor- bzw. Nachbereitungstreffen umfasst. Der Antrag muss sich auf die Gesamtkosten der Gruppe (aus Deutschland, Frankreich und eventuell einem dritten Land) beziehen. Die Fördersumme muss selbstständig und gerecht unter den beteiligten Projektträgern, je nach Zahlungsaufwand, aufgeteilt werden. 

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Wie muss sich die Gruppe zusammensetzen?

Die Projektausschreibung zielt auf eine inklusive Gestaltung der Begegnung ab. Das bedeutet vor allem, alle jungen Menschen, unabhängig von ihrer individuellen Lebenssituation, teilhaben sollen. Die Gruppe sollte nicht ausschließlich aus jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf bestehen, sondern ein Spiegelbild der Vielfalt in unseren Gesellschaften sein.

Die Anzahl der Teilnehmenden aus Deutschland, Frankreich und ggf. einem weiteren Land sollte ungefähr gleich sein. Wir sehen das Risiko, dass der interkulturelle Lernprozess erschwert wird, wenn eine der Gruppen wesentlich größer ist, und dieses Ungleichgewicht die Gruppendynamik stören kann. Stereotype Wahrnehmungen können mitunter verstärkt werden.

Eine Gruppe besteht aus mindestens 4 und maximal 70 Teilnehmenden, inklusive Team.

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Reicht es, wenn das Projekt auf Englisch stattfindet?

Nein! Bestimmte Sprachkenntnisse zu fordern stellt mitunter eine Hürde dar für bestimmte Zielgruppen und kann eine diskriminierende oder ausschließende Wirkung haben.

Um eine Teilnahme möglichst niedrigschwellig zu gewährleisten, sollten alle Teilnehmenden die Möglichkeit haben sich in ihrer Landessprache zu verständigen.

Englisch als Verkehrssprache für informelle Momente stellt kein Problem dar.

Sprachanimation ist eine gute Möglichkeit, die Interaktion und Kommunikation unter den Teilnehmenden anzuregen und Sprachbarrieren abzubauen. Sie bietet die Möglichkeit, Mehrsprachigkeit innerhalb der Gruppe aufzuzeigen und wertzuschätzen.

Honorare für Sprachanimateur:innen und/oder (Gruppen-)Dolmetscher:innen können im Rahmen der Projektkosten gefördert werden.

Das DFJW verfügt über eine Teamer:innen-Datenbank, in der auch zertifizierte Gruppendolmetscher:innen geführt sind: https://teamer-in.dfjw.org/  

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Kann eine Studienreise mit meinen Jugendlichen im Rahmen der Ausschreibung gefördert werden?

Studienreisen sind per se nicht ausgeschlossen, solange sie in einer deutsch-französischen oder trilateralen Gruppe durchgeführt werden (s. oben Ausgewogenheit der Anzahl der Teilnehmenden).

Es sollte keine Fluktuation innerhalb der Gruppe geben, um die Entstehung einer Gruppendynamik nicht zu stören.

So entspricht bspw. ein Projekt mit einer deutschen Gruppe, die in Frankreich verschiedene Stationen und Jugendgruppen anfährt, nicht dem deutsch-französischen Begegnungscharakter, für den das DFJW mit seinen Programmen steht.

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Ich habe eine intergenerationelle Gruppe. Kann ich mein Projekt einreichen?

Die Projektausschreibung richtet sich explizit an Jugendbegegnungen. Gemäß den DFJW-Richtlinien sind junge Menschen zwischen 3 und 30 Jahren alt. In begründeten Fällen kann das Höchstalter auf 35 erhöht werden.

Wenn Teilnehmende der Gruppe (ausgenommen das Team) älter sind, kann das Projekt nicht durch das DFJW gefördert werden. Dafür ist unter bestimmten Bedingungen der Deutsch-Französische Bürgerfonds zuständig.

https://www.buergerfonds.eu/  

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Wie viele Begleitpersonen können durch das DFJW gefördert werden?

Für jeweils 5 Teilnehmende an einem Gruppenprojekt kann in der Regel eine Leitungsperson gefördert werden. Bei begründetem Bedarf können auch mehr Leitungspersonen berücksichtigt werden. Dass bei bestimmten Zielgruppen ein erhöhter Betreuungsbedarf vorhanden ist und mehr pädagogisches Personal benötigt wird, ist uns bewusst. Inklusive Jugendbegegnungen gelingen vor allem mit multidisziplinären Teams.

Zur besseren Nachvollziehbarkeit wäre eine kleine Erläuterung sinnvoll, auch um zu verstehen, wie ein großes Team zusammenarbeiten wird auf deutscher und französischer Seite und wie es gewährleisten kann, die Teilnehmenden und ihre individuellen Kompetenzen aktiv einzubeziehen. 

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Wie lange sollte das Projekt dauern?

Damit tatsächlich gemeinsames Erleben, Austausch und interkulturelles Lernen möglich werden, sollte die Begegnung mehrere Tage dauern. Nur so können die Gruppen eine eigene Dynamik entwickeln.

Zur Info: Gruppenbegegnungsprojekte außerhalb der Projektausschreibungen müssen mindestens 4 Tage lang sein.

Je nach Zielgruppe ist dies aber nicht immer möglich. Die Projektausschreibung soll daher ausreichend Flexibilität lassen für neue, innovative Formate. So besteht z.B. die Möglichkeit, mehrere Online-Treffen vorzusehen, die dann in einer Präsenzbegegnung münden. 

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Was ist eine Zentralstelle? Und warum sollte ich sie über meine Projekteinreichung informieren?

Das DFJW arbeitet gemäß dem Subsidiaritätsprinzip. Sogenannte Zentralstellen (Verbände, Dachorganisationen, Landesämter) erhalten eine Mittelzuweisung, in Rahmen derer sie Projekte von Projektträgern finanzieren können. Sollte eine antragstellende Organisation keinem Dachverband (AWO, Arbeit und Leben, Internationaler Bund, Deutsche Sportjugend, …) angehören, läuft der Antrag in der Regel über eine Landeszentralstelle.

In Deutschland müssen alle Anträge für Gruppenbegegnungsprojekte über eine Zentralstelle eingereicht werden, mit Ausnahme der Bewerbungen für Projektausschreibungen.

Sollte Ihr Projekt im Rahmen der Projektausschreibung nicht von der Jury ausgewählt werden, besteht die Möglichkeit, es über eine Gruppenprojekt-Förderung in einem der zuständigen Referate zu beantragen. Dafür wäre es hilfreich, Ihre zuständige Zentralstelle wüsste bereits von Ihrer Projektidee, damit sie sie ggf. bereits bei der Budgetplanung für das kommende Haushaltsjahr berücksichtigen kann.

Liste der Zentralstellen: https://www.dfjw.org/unser-partnernetzwerk/die-dfjw-zentralstellen

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Welche Kosten können übernommen werden?

Das DFJW kann Zuschüsse geben für Fahrt-, Aufenthalts- und Projektkosten (cf. Förderbare Ausgaben in den Richtlinien Art. 2.4. und 2.6). Zu Projektkosten gehören z.B. Eintrittsgelder, pädagogisches Material, Miete für Technik oder Räume, projektbezogene Personalkosten oder Honorare. Materialkosten müssen in der Budgetaufstellung gesondert ausgewiesen werden.

Nicht förderbar sind Ausgaben, die nicht im Zusammenhang mit dem Projekt stehen (touristische Reisen, Infrastruktur- und Investitionsausgaben). 

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Kann ich Personalkosten geltend machen?

Personalkosten und Honorare, die für die Umsetzung des Projekts anfallen, können in einem angemessenen Rahmen übernommen werden. Der Betrag darf nicht höher als 30% der Gesamtfördersumme sein. Die Ausgaben müssen anhand einer Tabelle zur Berechnung der anteiligen projektbezogenen Kosten belegt werden. Diese gilt es möglichst präzise auszufüllen. 

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Wie hoch muss der Anteil der finanziellen Beteiligung (Eigenmittel, Drittmittel) sein?

Das DFJW legen keinen genauen %-Satz fest, um die Vielfalt der Antragstellenden und deren unterschiedliche finanzielle Aufstellung zu berücksichtigen. Denn Anträge stellen sowohl kleine Vereine als auch große Dachverbände. Die DFJW-Richtlinien sehen eine Ko-Finanzierung in angemessener Höhe vor (Art. 2.1). Meistens sind das mindestens 5-10%.

Unter Ko-Finanzierung versteht das DFJW: Drittmittel von anderen Fördermittelgebern, Teilnehmendenbeiträge und/oder Eigenmittel der Trägerorganisationen. 

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