Vorstellung

Das Brigitte-Sauzay-Programm geht auf die gleichnamige Übersetzerin zurück, die mit 3 französischen Präsidenten gearbeitet hat. Das Programm bietet Schüler:innen die Möglichkeit für einen individuellen deutsch-französischen Austausch: Die jungen Menschen gehen für 3 Monate nach Frankreich und nehmen im Gegenzug 3 Monate lang eine:n Schüler:in in Deutschland auf. 

Du möchtest deine Französischkenntnisse verbessern, eine andere Kultur kennenlernen und eine unvergessliche Zeit erleben? Dann ist das Brigitte-Sauzay-Programm genau das Richtige für dich! Du lebst 3 Monate bei einer Gastfamilie, begegnest neuen Leuten und lernst im engen Kontakt mit den Menschen den Alltag in Frankreich kennen. 

Im Gegenzug nimmst du für 3 Monate eine:n Schüler:in aus Frankreich bei dir auf. Die Termine können frei gewählt werden, solange die Mindestaufenthaltsdauer für beide Seiten eingehalten wird. Die beiden Aufenthalte können in einem oder zwei Schuljahren stattfinden.

Interessiert? Das DFJW kann dich unterstützen und dir einen Fahrtkostenzuschuss gewähren. Auf dieser Seite findest du alle Informationen.

Wie funktioniert der Austausch und wie kann man einen Zuschuss beantragen?

Das DFJW hilft dir bei der Vorbereitung dieses Austauschs. Du musst zunächst deine Schule um ihre Einwilligung bitten und kannst dann über die DFJW-Kleinanzeigen selbstständig deine Austauschpartnerin bzw. deinen Austauschpartner finden. Sprich auch mit deinen Lehrer:innen und deinen Eltern darüber! 

Das DFJW stellt ein Austauschdossier bereit, um den Kontakt zwischen den Familien und den Schulen zu erleichtern. Dieses Dossier muss von der Familie und der Herkunftsschule ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Familie behält das Original und sendet 2 Kopien an die Gastfamilie, die ein Exemplar an die Gastschule weiterleitet. 

Vor deinem Aufenthalt kannst du auch einen Fahrtkostenzuschuss online über die Plattform des DFJW beantragen.

Frist für die Beantragung einer Förderung: 1 Monat vor dem Aufenthalt

Wenn du Fragen hast, kannst du die FAQ des Programms lesen oder dich gern an sauzay@dfjw.org wenden. 

Video

Erfahrungsberichte

Ich wurde von meiner Gastfamilie wie ein eigener Sohn aufgenommen [...] Ich durfte in dieser Zeit sehr viel mit ihnen erleben. Diese 3 Monate haben mich sehr positiv geprägt und werden mir stets in sehr guter Erinnerung bleiben.

Sven
Teilnehmer aus Bayern

Ich finde dieses Programm sehr gut, weil ich eine schöne Erfahrung gemacht und neue Menschen, ihre Kultur und ihren Lebensstil kennengelernt habe. […] Die Menschen sind sehr offen und freundlich und ich habe auch neue Kontakte unabhängig von der Schule oder meiner Austauschpartnerin geknüpft. Es lohnt sich auf jeden Fall dort hinzufahren. Dieser Austausch hat mir auch noch mehr Lust auf andere Länder, Kulturen und Menschen gemacht.

Leonie
Teilnehmerin aus Baden-Württemberg

Ich habe in den 3 Monaten unglaublich viel gelernt und zwar nicht nur, wie man Käse richtig schneidet. Meine Schüchternheit ist kleiner geworden, ich bin selbstbewusster geworden und natürlich hat sich mein Französisch unglaublich verbessert. Am Ende habe ich alle noch so schnellen Gespräche nicht nur verstanden, sondern konnte auch daran teilnehmen […] Die 6 Monate, die ich insgesamt mit meiner Austauschpartnerin verbracht habe, haben uns unglaublich zusammengeschweißt. Sie ist für mich mehr als eine super Freundin und Schwester geworden und es kommt uns vor, als ob wir uns schon ewig kennen würden.

Maya
Teilnehmerin aus Sachsen

„Die Zeit in Frankreich hat mir sehr gut gefallen und ich kann so einen Austausch nur empfehlen, da es auch den Charakter und die Eigenständigkeit weiterbildet bzw. stärkt. Ich habe mich auch sehr gut mit allen dort verstanden und fand es traurig, dass die Zeit so schnell vergangen ist. Am Ende hat man eine Freundin für das Leben gefunden und zudem eine tolle Erfahrung im Ausland gesammelt, die unvergesslich war. Wenn ich die Zeit zurückspulen könnte, dann würde ich alles genauso machen, da dieses Erlebnis genauso, wie ich es empfunden und erlebt habe, spektakulär war.“ 

Lenya
Teilnehmerin aus Berlin über ihren Aufenthalt in der Île-de-France

„In der Zeit des Austausches habe mich sehr verändert. Ich habe meinen Tagesablauf geändert, bin selbstständiger und damit auch reifer geworden. Ich habe stark Motivation aufgebaut, viel mehr gearbeitet und meine Faulheit oft überwunden. Mein Französisch hat sich sehr stark verbessert, ich spreche jetzt flüssiger, sicherer und schneller. Ich habe auch sehr viele neue Vokabeln gelernt die es mir leichter machen, gut auf Französisch zu sprechen.“ 

Maximilian
Teilnehmer aus Bayern über seinen Aufenthalt in Nantes

Die Vorteile des Programms

  • 1° Eine intensive Begegnung mit einem Land und seiner Kultur

    In den 3 Monaten in Frankreich lernst du das Land und seine Kultur genau kennen. Du teilst den Alltag mit einer französischen Familie und erlebst eine andere Lebensart und andere Gepflogenheiten: eine wertvolle Erfahrung für dein ganzes Leben!

  • 2° Sprachliche und persönliche Fortschritte

    Auch wenn es am Anfang gewöhnungsbedürftig ist: Französisch zu sprechen wird für dich immer selbstverständlicher, weil die Sprache aktiver Bestandteil deines Alltags sein wird. Du wirst den Sinn von Grammatikregeln verstehen und vor allem schneller als jemals zuvor Fortschritte erzielen.

  • 3° Flexible Terminwahl

    Das Brigitte-Sauzay-Programm dauert zweimal 3 Monate und kann jederzeit stattfinden: Mit Zustimmung der beiden Schulen wählst du mit deiner Austauschpartnerin bzw. deinem Austauschpartner den Termin, der euch am besten passt. Ihr entscheidet auch zusammen über die Reihenfolge eurer Aufenthalte, die auf zwei Schul- oder Kalenderjahre aufgeteilt werden können. 

FAQ

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Finden Sie Antworten auf Ihre Fragen!

Häufig gestellte Fragen zum Brigitte-Sauzay-Programm

Der Programmrahmen

Was ist das DFJW?

 

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ist eine internationale Organisation im Dienst der deutsch-französischen Zusammenarbeit mit Sitz in Paris sowie zwei weiteren Standorten in Berlin und Saarbrücken. Es wurde 1963 im Zuge des ElyséeVertrags gegründet. Seine Aufgabe ist es, die Beziehungen zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Frankreich zu fördern, ihr Verständnis füreinander zu stärken und dadurch das Bild vom jeweiligen Nachbarland der Realität anzupassen.

 

Das DFJW richtet sich an junge Menschen von drei bis dreißig: Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende, junge Arbeitssuchende und Berufstätige. In seinen Programmen und Aktionen lässt sich das DFJW von den gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland und Frankreich und deren Auswirkungen auf das Leben junger Menschen leiten. Es ermöglicht die Entwicklung und Erprobung von Projekten der grenzüberschreitenden und europäischen Zusammenarbeit.

 

Wer ist Brigitte Sauzay?

 

Brigitte Sauzay war die Dolmetscherin für Deutsch bei drei französischen Präsidenten - Georges Pompidou, Valéry Giscard d’Estaing und François Mitterrand – und anschließend Beraterin für die deutsch-französischen Beziehungen im Stab von Bundeskanzler Gerhard Schröder.

 

Im Jahr 1993 gründete sie gemeinsam mit Rudolf von Thadden das „BerlinBrandenburgische Instituts für Deutsch-Französische Zusammenarbeit in Europa“, die heutige Stiftung Genshagen. Während eines Deutsch-Französischen Gipfels im Jahr 1998 lancierte sie die Idee für das Voltaire-Programm, einen Individualaustausch über eine Dauer von zweimal sechs Monaten. Nach ihrem Tod im Jahr 2003 wollte das DFJW dem Andenken an Brigitte Sauzay ein Denkmal setzen und verlieh daher dem mittelfristigen individuellen Schulaustausch, der bereits seit 1989 existierte, den Namen Brigitte-Sauzay-Programm.

 

Was ist das Brigitte-Sauzay-Programm?

 

Das Brigitte-Sauzay-Programm ist ein individueller Austausch, bei dem die Teilnehmenden aus Deutschland für mindestens drei Monate in einer französischen Familie leben und ihre jeweiligen Austauschpartnerinnen oder Austauschpartner für mindestens drei Monate in ihrer Familie in Deutschland aufnehmen. Während des dreimonatigen Aufenthalts besuchen beide jeweils mindestens sechs Wochen lang die Schule im anderen Land.

 

Damit ermöglicht das Brigitte-Sauzay-Programm den teilnehmenden Jugendlichen, im Laufe ihrer Schullaufbahn während eines ersten längeren Auslandsaufenthalts ihre Sprachkenntnisse deutlich zu verbessern, interkulturelle Erfahrungen zu machen und soziale Kompetenzen zu entwickeln.

 

Welche Rolle spielt das DFJW im Brigitte-Sauzay-Programm?

 

Das Brigitte-Sauzay-Programm ist ein privater Austausch zwischen zwei Familien. Er wird von den Familien selbst und den beteiligten Schulen organisiert. Auch wenn das DFJW keine Trägerrolle übernimmt, kann es doch die Teilnehmenden und ihre Familien bei der Durchführung des Austausches beraten. Das DFJW stellt seine Expertise sowie Ressourcen zur Verfügung, die die Vorbereitung und Umsetzung des Austausches erleichtern können.

 

Darüber hinaus kann das DFJW, in Abhängigkeit von der jeweiligen geographischen Entfernung, einen pauschalen Zuschuss zu den Fahrtkosten der Teilnehmenden gewähren (siehe „Zuschussantrag“) und, sofern die Programmbedingungen erfüllt sind, eine Bescheinigung über die Teilnahme am Programm ausstellen.

 

Wer kann teilnehmen?

 

Das Programm richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 8. bis 11. Klassen, die seit mindestens zwei Jahren Französisch lernen bzw. ein entsprechendes Lernniveau nachweisen können. Die Teilnahme am Programm muss von der Schulleitung genehmigt werden. (siehe „Rolle der Schulleitung“)

 

Wie viele Schülerinnen und Schüler fahren jedes Jahr in diesem Rahmen ins jeweils andere Land?

 

Das DFJW fördert jährlich etwa 1.500 Schülerinnen und Schüler. Nicht alle Teilnehmenden beantragen eine Förderung beim DFJW. Insofern ist die Zahl derer, die einen solchen Austausch durchführen, noch höher.

 

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Das Programm im Einzelnen

Wie findet man eine französische Austauschpartnerin bzw. einen Austauschpartner?

 

Die Partnersuche soll am besten direkt von der interessierten Schülerin bzw. dem Schüler unternommen werden, natürlich mit Unterstützung durch die Schule und die Familie. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die passende Austauschpartnerin bzw. den Partner zu finden. 

  • Wenn es eine Schulpartnerschaft mit einer französischen Schule gibt, ist es sinnvoll, diese Verbindungen zu nutzen. 
  • Zwischen einigen Bundesländern und frz. Schulbehörden bestehen Partnerschaftsabkommen, in deren Rahmen eine Vermittlung für das Programm stattfindet. Weitere Informationen sind bei der zuständigen Schulbehörde zu erfragen. 
  • Wenn eine Städtepartnerschaft existiert, können sich die Schülerinnen und Schüler auch an das Städtepartnerschaftskomitee wenden.
  • Das DFJW bietet eine direkte Unterstützung auf seiner Internetseite mit einer Kleinanzeigenrubrik: https://www.dfjw.org/anzeigen/kleinanzeigen 
  • Natürlich können auch bestehende private Kontakte genutzt werden, um eine Austauschpartnerin oder einen Austauschpartner zu finden.

 

Welche Fristen sind einzuhalten?

 

Eine Bewerbungsfrist gibt es nur im Rahmen von Ausschreibungen der Bundesländer, die eine Vermittlung an ihre Partnerregion in Frankreich anbieten. Die einzige vom DFJW gesetzte Frist bezieht sich auf die Beantragung des Fahrtkostenzuschusses. (siehe „Zuschussantrag“).

 

Wann findet der Austausch statt?

 

Die Aufenthaltsdaten können von den Teilnehmenden in Abstimmung mit den beteiligten Schulen und Familien selbst gewählt werden. Die Regeldauer des Aufenthalts liegt bei drei Monaten (mind. 84 Tage). Um einen mindestens 6wöchigen Schulbesuch zu gewährleisten, sollten die Schulferien im anderen Land berücksichtigt werden (frz. Schulferien).

 

Wer fährt zuerst ins andere Land?

 

Die Reihenfolge der Aufenthalte ist nicht vorgegeben. Der Aufenthalt in Frankreich kann vor oder nach dem Aufenthalt in Deutschland liegen.

 

Muss der Austausch innerhalb eines Schuljahres stattfinden?

 

Nein. Der Aufenthalt in Frankreich und die Aufnahme des französischen Gastes müssen nicht im gleichen Schuljahr stattfinden, sondern können im Laufe zweier Kalender- oder Schuljahre stattfinden.

 

Müssen die Aufenthalte unmittelbar aneinander anschließen?

 

Nein. Die Aufenthalte können direkt nacheinander stattfinden, wenn es organisatorisch einfacher ist. Wenn es möglich ist, empfehlen wir aber eher, zwischen den beiden Aufenthalten etwas Zeit zu lassen. Das verschafft beiden Austauschpartnerinnen bzw. –partnern eine kleine „Verschnaufpause“ und gibt die Möglichkeit, sich auf den zweiten Teil des Austausches vorzubereiten.

 

Wie lange dauert der Aufenthalt im anderen Land?

 

Das Brigitte-Sauzay-Programm sieht jeweils eine Aufenthaltsdauer von drei Monaten vor. Beide Austauschpartnerinnen bzw. -partner sollen mindestens 84 aufeinanderfolgende Tagen im anderen Land bleiben. Eine Ausnahme gibt es für sehr junge Teilnehmende, die schon während ihrer 8. Klasse bzw. ihrer 4ième ins andere Land fahren. Sie können die Aufenthaltsdauer auf 56 aufeinanderfolgende Tage verkürzen. Diese Ausnahme gilt nicht automatisch für die Austauschpartnerin bzw. den Austauschpartner. Wenn sie oder er während des Aufenthaltes in einer höheren Klasse ist, gilt die Regeldauer von 3 Monaten. Eine Unterbrechung des Aufenthaltes ist nicht vorgesehen.

 

Kann man die Aufenthaltsdauer verkürzen?

 

Ein Teilnehmender oder beide können den Aufenthalt im anderen Land verkürzen, wenn die Schulleitung dies genehmigt. Allerdings entspricht dann der Austausch nicht mehr den Bedingungen des Brigitte-Sauzay-Programms. Das DFJW wird also keinen Zuschuss bewilligen und keine Teilnahmebescheinigung ausstellen.

 

Kann man auch länger als drei Monate bleiben?

 

Ja. Wer länger als drei Monate bleiben möchte, sollte dies mit der Austauschfamilie und beiden beteiligten Schulen besprechen. Wenn diese einverstanden sind, kann der Aufenthalt verlängert werden. Schülerinnen und Schüler, die sich von vornherein einen längeren Aufenthalt wünschen, können sich auch über das Voltaire-Programm informieren.

 

Was kostet des Brigitte-Sauzay-Programm?

 

Das Programm ist kostenlos und beruht auf Gegenseitigkeit. 

 

Durch das Austauschprinzip entstehen den Familien nur wenig zusätzliche Kosten. Außerdem kann ein Antrag auf Bezuschussung der Fahrtkosten beim DFJW gestellt werden (siehe „Zuschussantrag“).

 

Wer zahlt was?

 

Es handelt sich um einen Austausch zwischen zwei Familien. Diese sind aufgefordert, im Vorfeld zu klären, welche Kosten abzudecken sind und ob gegebenenfalls Mehrkosten auf einer Seite entstehen, die auszugleichen sind (z.B. für Schulbus, Schulausflüge oder Klassenfahrten, Internat, Urlaub…). 

 

Diejenige Familie, die ihre Austauschschülerin oder ihren Austauschschüler als erste aufnimmt, geht ein finanzielles Risiko dahingehend ein, dass der zweite Teil des Austausches eventuell nicht stattfindet. Das DFJW übernimmt keine durch den Austausch entstandenen Kosten, auch nicht wenn die Ausgaben unausgeglichen sind oder der Austausch abgebrochen wird.

 

 

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Administrativer Ablauf des Programms

Welche Dokumente müssen ausgefüllt werden?

 

Das DFJW stellt das sogenannte Austauschdossier zur Verfügung, dass die Kommunikation zwischen den Familien und den beteiligten Schulen erleichtern soll. Das Dokument soll ausgedruckt, ausgefüllt und von der Schule und den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Das Original verbleibt in der Familie der interessierten Schülerin bzw. des Schülers, eine Kopie soll an die Gastfamilie und an die beteiligten Schulen geschickt werden. Das Dokument soll nicht ans DFJW geschickt werden.

 

Welche Dokumente soll man mit ins andere Land nehmen?

 

Wir empfehlen, eine Kopie des ausgefüllten Austauschdossiers (siehe „Welche Dokumente müssen ausgefüllt werden?“) mit der Erklärung der Erziehungsberechtigten mitzuführen. Des Weiteren wird empfohlen folgende Unterlagen mitzunehmen: 

  • Personalausweis oder Reisepass 
  • Kopie der Versicherungsunterlagen für Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • Impfausweis (Achtung: um eine französische Schule besuchen zu können, muss man gegen Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitis geimpft sein!) 
  • ggf. Kopie des letzten Zeugnisses

 

Welche Besonderheiten gibt es im französischen Schulsystem zu beachten?

 

Ein wichtiges Prinzip des französischen Schulsystems ist die Laizität. An öffentlichen Schulen in Frankreich gibt es grundsätzlich keinen Religionsunterricht und das Tragen religiöser Symbole ist gesetzlich verboten. 

 

Es gibt eine Unterrichtspflicht. Eltern können frei entscheiden, ob ihre Kinder eine private oder eine öffentliche Schule besuchen. In Frankreich ist es sogar möglich, sein Kind zu Hause zu unterrichten. 

 

Der Besuch öffentlicher Schulen ist grundsätzlich kostenlos.

 

Muss man eine besondere Versicherung abschließen?

 

Da dieser Austausch rechtlich gesehen nicht von der Schule verantwortet wird, ist es notwendig zu klären, ob das Kind für den Aufenthalt in Frankreich eine ausreichende Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung hat. Es empfiehlt sich, diesbezüglich direkt Kontakt mit dem jeweiligen Versicherer aufzunehmen: 

  • Die Krankenversicherung ist in der Regel durch die europäische Krankenversicherungskarte gewährleistet. Es ist aber mit der Krankenkasse zu klären, welche Kosten ggfs. nicht übernommen werden. 
  • Die Eltern müssen darüber hinaus eine schriftliche Erklärung darüber abgeben, dass sie die Aufsichtspflicht für die Gastschülerin bzw. den Gastschüler übernehmen und für den Aufenthalt ihres Kindes die Verantwortung der französischen Gastfamilie übertragen (siehe Austauschdossier).

 

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Zuschussantrag und Belege

Welche Bedingungen müssen für den Erhalt eines Zuschusses erfüllt sein?

 

Das DFJW kann im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel einen pauschalen Zuschuss zu den Fahrkosten gewähren, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 

  • Der Austausch muss auf Gegenseitigkeit beruhen, d. h. jeder Teilnehmende hält sich im Nachbarland auf und nimmt im Gegenzug seine Austauschpartnerin oder seinen Austauschpartner bei sich auf. 
  • Der Aufenthalt im anderen Land dauert mindestens drei aufeinanderfolgende Monate (84 Tage, mit wenigstens sechswöchigem Schulbesuch). Eine Ausnahme ist möglich für sehr junge Schülerinnen und Schüler, die schon während ihrer 8. Klasse (4ème) ins andere Land fahren. Sie können auf Wunsch die Dauer auf zwei Monate verkürzen.

 

Ist der Zuschuss an ein bestimmtes Transportmittel gebunden?

 

Nein. Der Zuschuss beläuft sich auf eine Pauschale in Höhe von 250 € bzw. 800 € für Austausche in Überseegebiete. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

Ist der Zuschuss abhängig vom Einkommen der Eltern?

 

Nein, alle Teilnehmenden können einen Antrag stellen. Anträge von Teilnehmenden, die eines oder mehrere der in den Richtlinien festgelegten Kriterien zur besonderen Förderung erfüllen, werden prioritär bearbeitet.

 

Wie muss der Zuschuss beantragt werden?

 

Der Antrag für den Fahrtkostenzuschuss muss spätestens einen Monat vor der Abfahrt nach Frankreich über das Online-Portal https://sauzay.ofaj.org/login gestellt werden. 

 

Die Antragstellung erfolgt in mehreren Etappen: Erstellen eines Benutzerkontos, Ausfüllen der Brigitte-Sauzay-Akte mit allen wichtigen Informationen den Austausch betreffend, Bestätigung der Angaben. 

 

Ein Antrag kann erst gestellt werden, wenn alle Parameter der jeweiligen Aufenthalte mit den beteiligten Familien und Schulen besprochen wurden und feststehen (Aufenthaltsdaten, Name des Tutors bzw. der Tutorin in Deutschland und Frankreich…).

 

Welche Dokumente müssen für den Zuschussantrag auf der Plattform hochgeladen werden?

 

Nach Eingabe aller für den Austausch relevanten Daten generiert die Plattform zwei Dokumente, die heruntergeladen und ausgedruckt werden müssen. Der Antrag auf Fahrtkostenzuschuss muss der Schulleitung zur Unterschrift vorgelegt werden; die Erklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigen soll von den Eltern bzw. einem gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterschrieben werden. Beide Dokumente sollen anschließend eingescannt und spätestens einen Monat vor Beginn des Aufenthalts in Frankreich auf der Plattform in der Brigitte-Sauzay-Akte angehängt werden. 

 

Der Zuschussantrag und die Erklärung der Eltern müssen in der genannten Frist hochgeladen werden, damit der Zuschuss bewilligt werden kann. Nach Verstreichen der Frist ist es nicht mehr möglich, die Unterlagen selbst hochzuladen. Es ist außerdem darauf zu achten, dass für den Zuschussantrag die von der Plattform generierten Dokumente unterschrieben und hochgeladen werden. Das Austauschdossier kann dieses Dokument nicht ersetzen.

 

Kann man nach der Bewilligung des Antrags die eingegebenen Angaben noch ändern?

 

Wenn der Zuschussantrag durch das DFJW bewilligt wurde, können nur noch die Angaben zu den Aufenthaltsdaten geändert werden. Wenn andere Angaben korrigiert werden müssen, kontaktieren Sie uns: sauzay@dfjw.org

 

Welche Dokumente müssen nach der Rückkehr auf der Plattform hochgeladen werden?

 

Innerhalb eines Monates nach der Rückkehr aus Frankreich müssen die Teilnehmenden folgende Belege hochladen:

  • ein von der Schülerin bzw. dem Schüler auf Deutsch oder/und französisch verfasster Erfahrungsbericht (PDF-Format, max. 2 MB)
  • eine Bescheinigung der französischen Schule über die Dauer des Schulbesuchs (PDF-Format, max. 2 MB)

 

Müssen Fahrtkostennachweise (Bahnticke, Flugticket o.ä.) vorgelegt werden?

 

Nein, der Zuschuss wird pauschal berechnet (siehe „Wie hoch ist der Zuschuss?“). Fahrtkostennachweise müssen dem DFJW nicht übermittelt werden.

 

Wie soll die Bescheinigung der französischen Schule aussehen?

 

Es gibt dafür keine Vorlage. Die Schulbescheinigung wird formlos von der französischen Schule ausgestellt und soll ausweisen, von wann bis wann die Teilnehmenden die französische Schule besucht haben. 

 

Beispiel: 

„Hiermit bestätigen wir, dass [Name, Vorname], geboren am [Geburtsdatum], vom [Datum], bis zum [Datum] im Rahmen des Brigitte-Sauzay-Programms am Unterricht unserer Schule teilgenommen hat.“ 

 

« Je certifie que l’élève [Nom, Prénom], né le [date de naissance] a été scolarisé du [premier jour passé à l’école] au [dernier jour passé à l’école] au [nom de l’établissement scolaire] dans le cadre du programme Brigitte Sauzay. »

 

Wie soll der Erfahrungsbericht aussehen?

 

Im Erfahrungsbericht sollen die Teilnehmenden Bilanz ziehen. Folgende Anhaltspunkte können beim Schreiben des Berichts hilfreich sein: 

  • Wie habe ich vom Brigitte-Sauzay-Programm erfahren?
  • Warum habe ich an dem Programm teilgenommen?
  • Meine Ankunft in Frankreich
  • Das Leben in der Gastfamilie und mit meiner Austauschschülerin / meinem Austauschschüler
  • Schulalltag
  • Freizeit
  • Kulturelle Unterschiede
  • Persönliche Entwicklung, Fortschritte in der Sprache
  • Was würde ich anders machen, wenn ich noch einmal fahren würde?
  • Aufnahme der/des Austauschpartners/in
  • Kritik am Programm und Verbesserungsvorschläge

 

Welche Fristen müssen für das Hochladen der Belege nach der Rückkehr beachtet werden?

 

Die Belege müssen innerhalb von vier Wochen nach der Rückkehr aus Frankreich auf der Plattform hochgeladen werden. Um diese Frist einhalten zu können, ist es wichtig, dass sich die Teilnehmenden die Schulbescheinigung vor ihrer Rückkehr nach Deutschland von der französischen Schule ausstellen lassen. Nach Verstreichen der Frist können die Dokumente nicht mehr auf der Plattform hochgeladen und der reservierte Zuschuss nicht mehr in Anspruch genommen werden.

 

Was ist, wenn die Teilnehmenden ihre Schulbescheinigung nicht erhalten haben?

 

Wenn die Teilnehmenden keine Schulbescheinigung erhalten haben bzw. nicht absehbar ist, ob sie diese rechtzeitig bekommen, wenden Sie sich bitte ans DFJW (sauzay@dfjw.org)

 

Wie hoch ist der Zuschuss?

 

Der Zuschuss beläuft sich auf eine Pauschale von 250 € bzw. 800 € für Austausche in Überseegebiete. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Richtlinien sind online einsehbar unter https://www.dfjw.org/sites/default/files/2024-01/richtlinien.pdf . 

 

Der (unter Vorbehalt der Einhaltung der Programmbedingungen) bewilligte Zuschuss wird auf der Online-Plattform im Moment der Bestätigung des Antrags angezeigt.

 

Wann wird der Zuschuss überwiesen?

 

Der Zuschuss wird nach der Rückkehr der Schülerinnen und Schüler und nach dem Hochladen der Abrechnungsunterlagen auf der Plattform überwiesen. Aufgrund der großen Anzahl von Zuschussanträgen kann sich die Bearbeitung der Abrechnung mitunter verzögern. 

 

Nach Bearbeitung und Bestätigung der Abrechnungsunterlagen durch das DFJW erhalten die Teilnehmenden eine Bestätigungs-E-Mail mit der angehängten Teilnahmebescheinigung.

 

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Die Akteure des Austauschs

Der Tutor / die Tutorin

 

Der Tutor bzw. die Tutorin spielen für das Gelingen des Austausches eine entscheidende Rolle. Häufig wird diese Rolle durch die Französischlehrkraft übernommen. Der Tutor oder die Tutorin soll von Beginn an in die Vorbereitungen des Austauschs einbezogen werden. Zu den Aufgaben der Tutorin bzw. des Tutors gehört es, die Familie und die Teilnehmenden im Vorfeld und während des Austausches zu unterstützen und bei Konflikten zu vermitteln. 

 

Um die Lehrkräfte auf diese anspruchsvolle, komplexe Rolle vorzubereiten, bietet das DFJW seit einigen Jahren Fortbildungen an. Der Fortbildungskalender ist online einsehbar.

 

Die Schulleitung

 

Der Austausch muss durch die Schulleitung genehmigt werden. Sie stellt die Teilnehmenden für den Aufenthalt in Frankreich frei und erklärt sich bereit, im Gegenzug die Austauschpartnerin bzw. den Austauschpartner in der deutschen Schule aufzunehmen. Um diese Entscheidung treffen zu können, sollte sich die Schulleiterin bzw. der Schulleiter versichern, dass die Teilnehmenden und ihre Familien ausreichend für beide Phasen des Austausches motiviert sind. Zur Genehmigung des Austausches soll die Schulleitung das Austauschdossier und ggfs. auch den Zuschussantrag unterschreiben.

 

Die Schulleitung verpflichtet sich damit, die Austauschpartnerin bzw. den Austauschpartner aufzunehmen und geeignete Maßnahme für ihre/seine Integration zu treffen, indem etwa das Kollegium informiert, die Austauschpartnerin/ der Austauschpartner bei ihrer/seiner Ankunft persönlich begrüßt und am Ende des Aufenthalts eine Schulbescheinigung ausgestellt wird. Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sollten auch berücksichtigen, dass die eigene Schülerin bzw. der Schüler durch die individuelle Mobilität in der weiteren Schullaufbahn keinen Nachteil erfährt.

 

Die Gastfamilie

 

Die Gastfamilie übernimmt die Verantwortung für das Gastkind und verpflichtet sich mit der Aufnahme, für das Gastkind zu sorgen und seine Angelegenheiten des täglichen Lebens zu regeln (z.B. Anmeldung zum Schulessen, Arztbesuche, Genehmigung außerschulischer Aktivitäten etc.) Die Gastfamilie haftet nicht für Schäden, die das Gastkind verursacht hat (siehe „Versicherungen“). Um ein Klima des Vertrauens in dieser neuen Lebenssituation zu schaffen, ist es wichtig, die Erwartungen und Wünsche aller Beteiligten zu berücksichtigen. Wir empfehlen daher den Familien, von Beginn des Austausches an klar zu kommunizieren, welche Regeln des Zusammenlebens gelten, in Bezug auf das Familienleben, Ausgehzeiten, außerschulische Aktivitäten, Hausaufgaben, sportliche Betätigungen, usw. 

 

Die Austauschpartnerin bzw. Austauschpartner sind nicht zu Besuch, sondern sollen im Laufe ihres Aufenthalts ein Teil der Familie werden. Insofern sollte die Familie auch ihre Gewohnheiten nicht zu sehr ändern, sondern vielmehr darauf achten, das neue Familienmitglied in ihr tägliches Leben zu integrieren.

 

Die Teilnehmenden

 

Sie haben eine doppelte Rolle. Sie sind sowohl Gast als auch Gastgeber, was eine offene Haltung und ein täglich neues Engagement verlangt. 

 

Während ihres Aufenthaltes im anderen Land sollten die Teilnehmenden die Regeln der Gastfamilie anerkennen und umsetzen. Gleichzeitig dürfen sie aber auch ihre Bedürfnisse benennen und eventuelle Probleme ansprechen. Um sich gut integrieren zu können, ist es wichtig, sich von Anfang an über die Regeln des täglichen Lebens auszutauschen (siehe „Gastfamilie“). Im Idealfall wird die Austauschpartnerin bzw. der Austauschpartner zu einem Mitglied der Familie. Mit dem Freundeskreis und der Familie zuhause in Kontakt zu bleiben (über soziale Netzwerke, Chats und Telefon) ist zwar wichtig, kann aber mitunter die gute Integration in das neue Umfeld behindern. 

 

Die aufnehmende Schülerin bzw. der Schüler sollten der Austauschpartnerin oder dem Austauschpartner bei der Integration in der Familie, in der Schule und im Freundeskreis Hilfestellung leisten. Dafür brauchen selbst Unterstützung durch ihre Eltern und die Tutorin oder den Tutor in der Schule.

 

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Der Aufenthalt vor Ort

Vorbereitung des Austausches

 

Eine Austauschpartnerin oder einen Austauschpartner für drei Monate aufzunehmen ist eine wichtige Entscheidung, deren Für und Wider man gut abwägen sollte. Die Teilnehmenden wissen, dass es sich nicht um zusätzliche Ferien handelt, auch nicht um einen puren Sprachaufenthalt, sondern um einen Austausch zwischen zwei Schülerinnen bzw. Schülern, der von allen Beteiligten eine aktive Teilnahme während der gesamten Austauschzeit verlangt, sowohl was den Besuch der Schule als auch das Leben in der Familie angeht. Sie müssen bereit sein, eine neue Umgebung zu entdecken und sich an eine andere Lebensweise anzupassen, an einen Rhythmus, der sich von dem gewohnten mitunter sehr stark unterscheidet (z.B. in Bezug auf die Ganztagsschule in Frankreich und die damit verbundene geringere Freizeit der Schülerinnen und Schüler). 

 

Zu Beginn des Aufenthalts kann es für die deutschen Schülerinnen und Schüler, die häufig am Nachmittag außerschulische Aktivitäten haben, sehr anstrengend sein, bis zum frühen Abend in der Schule zu sein. Es ist sicher sinnvoll, auch in Frankreich einige sportliche oder andere außerschulische Aktivitäten zu planen und darüber im Vorfeld des Aufenthaltes mit der französischen Familie zu sprechen. Geeignete Maßnahmen können die positiven Effekte des Sprachbades fördern und verstärken (Tagebuch führen, Vokabellisten erstellen, Bücher auf Französisch lesen…)

 

Was ist, wenn man sich mit seiner Austauschpartnerin bzw. seinem Austauschpartner oder mit der Familie gar nicht versteht?

 

Es kommt immer wieder vor, dass es Probleme während des Aufenthaltes gibt. Die Ankunft in einer Gastfamilie oder die Aufnahme einer fremden Person im eigenen Haushalt gestaltet sich nicht immer ganz einfach.

 

Eine zentrale Rolle kommt dabei der Kommunikation zu. Wir raten den beteiligten Familien, möglichst viel miteinander zu sprechen und möglichst viele Informationen vorab auszutauschen. Viele Probleme entstehen aufgrund einer ungenügenden Vorbereitung auf den Austausch oder aufgrund einer unzureichenden Kommunikation. 

 

Wenn ein Familienwechsel notwendig werden sollte, kann die Tutorin oder der Tutor prüfen, ob eine Unterbringung in einer anderen Familie möglich ist. Ein Familienwechsel ist einem kompletten Abbruch des Austausches nach Möglichkeit vorzuziehen. Sollte ein Abbruch unvermeidbar sein, ist es trotz der möglichen Probleme und Schwierigkeiten wichtig, dass die Familien ausreichend Zeit haben, die Rückkehr der Schülerin bzw. des Schülers zu organisieren. 

 

Um einer solchen Situation vorzubeugen hilft es, während des gesamten Aufenthaltes möglichst viele Dinge zu besprechen, Probleme zu benennen, aber auch zuhören zu können und bereit zu sein, nach gemeinsamen Lösungen zu suchen.

 

Ist es möglich, die Austauschpartnerin bzw. den Austauschpartner während des Aufenthaltes zu wechseln?

 

Grundsätzlich ist es möglich, die Austauschpartnerin bzw. den Austauschpartner zu wechseln, wenn es größere Probleme mit der Gastfamilie gibt oder die Familie unerwartet nicht mehr in der Lage ist, sich um ihren Gast zu kümmern. 

 

Jeder Wechsel sollte aber unbedingt mit der Tutorin bzw. dem Tutor vor Ort besprochen werden, um zu schauen, ob darin wirklich die beste Lösung zu sehen ist. Aus organisatorischen Gesichtspunkten ist ein Wechsel innerhalb derselben Schule immer einfacher umzusetzen, aber auch der Wechsel an eine andere Schule ist grundsätzlich möglich.

 

Kann man den Aufenthalt unterbrechen und für einige Tage nach Hause fahren?

 

Eine Unterbrechung des Aufenthaltes ist nicht vorgesehen und wird auch nicht empfohlen. Die Wochenenden und die Ferien sind genauso Teil des Austausches wie der Schulbesuch. Sie sollen in den Gastfamilien verbracht werden. 

 

Auch von wiederholten Besuchen der eigenen Eltern wird abgeraten, da sie Heimweh eher befördern als lindern und die Schülerinnen und Schüler in ihrem Elan sich zu integrieren eher ausbremsen.

 

Erhält man in der Schule in Frankreich auch Noten? Müssen alle Hausaufgaben gemacht und alle Arbeiten mitgeschrieben werden?

 

Während des Schulbesuchs in Frankreich sollen die Schülerinnen und Schüler aus Deutschland möglichst gut in den Schulalltag integriert werden. Das schließt auch ein, dass sie im Rahmen ihrer sprachlichen Möglichkeiten Hausaufgaben erledigen, Tests und Klausuren mitschreiben und an Schulausflügen teilnehmen. Für zu erbringende Leistungsnachweise können sie auch Noten erhalten. Diese Noten sollen jedoch nicht in die Heimatbewertung mit einfließen. 

 

Eine Kopie der Schulbescheinigung, eventuell mit einer verbalen Einschätzung der Integration und Teilnahme am Unterricht sollte der entsendenden Schule übergeben werden. 

 

Wir empfehlen den Schülerinnen und Schülern ihre schulischen Leistungen zu dokumentieren, z.B. durch Ausfüllen der Lerndokumentation.

 

Müssen beide Austauschpartnerinnen bzw. –partner in derselben Klasse sein?

 

Normalerweise besuchen beide dieselbe Klasse. Aufgrund eines vorhandenen Altersunterschieds oder verschiedener Klassenstufen kann es jedoch sinnvoll sein, wenn die Austauschpartnerin oder der –partner den Unterricht einer anderen Klasse besucht. Bei Problemen in der Schule, sollten sich die Schülerinnen und Schüler an die Tutorin oder den Tutor vor Ort wenden. Er oder sie kann gemeinsam mit der Schulleitung überlegen, ob ein Wechsel der Klasse bzw. der Klassenstufe helfen kann oder eine Änderung des Stundenplans nötig und hilfreich wäre.

 

Wie gestaltet sich die Wiedereingliederung nach der Rückkehr?

 

Die Wiedereingliederung stellt die Schülerinnen und Schüler in der Regel nicht vor große Probleme. Es ist vorteilhaft, die Art und Weise, wie Stoff nachgeholt werden kann, bereits vor dem Austausch mit den einzelnen Fachlehrkräften zu besprechen.

 

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Kontaktdaten

Ansprechpartnerin beim DFJW 

Anett Waßmuth 

wassmuth@dfjw.org

Tel.: 030 - 288 757 15

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Unsere beliebten Programme

Interkulturelles Lernen • Deutsch-französische Zusammenarbeit

Programm PRAXES

Unabhängig von deinem Bildungsabschluss, deiner Ausbildung und persönlichen Situation begleitet dich das DFJW mit PRAXES bei einem Praktikum

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Interkulturelles Lernen • Sprache und Kommunikation

PARKUR – die Plattform zur Verbesserung deiner Französischkenntnisse

Du gehst für einen Job, ein Praktikum oder einen Freiwilligendienst nach Frankreich? Du kannst mit PARKUR deine Sprachkenntnisse aufpeppen!

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Interkulturelles Lernen • Europa

Voltaire-Programm

Du bist in der 8., 9. oder 10. Klasse und möchtest Frankreich kennenlernen? Dann geh mit dem Voltaire-Programm für 6 Monate dort zur Schule!

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Interkulturelles Lernen • Sprache und Kommunikation

Stipendium für grenzüberschreitende Ausbildung

Sie machen Ihre Ausbildung grenzüberschreitend? Stellen Sie beim DFJW einen Antrag auf ein Stipendium für grenzüberschreitende Auszubildende

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Interkulturelles Lernen • Die Berufswelt entdecken • Deutsch-französische Zusammenarbeit

Regio Lab: ein Projekt für grenzüberschreitende Mobilität

Das vom DFJW getragene Interreg-Projekt Regio Lab zur Förderung eines lebendigen grenzüberschreitenden Austauschs in der Region Oberrhein.

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Interkulturelles Lernen • Kunst & Kultur • Sprache und Kommunikation

Paris-Frankfurt Fellowship: Begegnungen junger Berufstätiger aus Buchhandel und Verlagswesen

Sie stehen am Beginn Ihrer Karriere im Buchhandel oder im Verlagswesen? Lernen Sie Kolleg:innen in Frankreich kennen.

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Interkulturelles Lernen • Sprache und Kommunikation

Fortbildung zum Gruppendolmetschen

Damit deutsch-französische Begegnungen ein voller Erfolg werden, bietet das DFJW Fortbildungen zum Gruppendolmetschen an.

Die Details
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Interkulturelles Lernen • Deutsch-französische Zusammenarbeit • Sprache und Kommunikation

Fortbildung zur Sprachanimation

Sie sind Jugendleiter:in? Dann bilden Sie sich für die vom DFJW entwickelte Methode der Sprachanimation fort!

Die Details
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Interkulturelles Lernen • Kunst & Kultur • Demokratie • Sport und Bewegung • Sprache und Kommunikation • Naturwissenschaften

Außerschulische Begegnungen

Das DFJW arbeitet mit Partnern, um Begegnungen zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Frankreich zu unterstützen.

Die Details
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Interkulturelles Lernen • Die Berufswelt entdecken • Diversität und Partizipation • Weiterbildung • Geschichte und Erinnerung • Ökologie & Nachhaltige Entwicklung

Berufsbildende Begegnungen organisieren

Organisieren Sie deutsch-französische berufliche Begegnungen für Ihre Schüler:innen und Auszubildenden!

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