Vorstellung des Programms

Da der interkulturelle Austausch eine Voraussetzung für künstlerisches Schaffen ist, unterstützt das DFJW deutsch-französische Begegnungen junger Menschen in diesem Bereich. Wenn Sie ein Kulturverein oder eine Kultureinrichtung sind, dann sollten Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen lassen.

Bei dem Projekt kann es sich um ein Seminar, einen Workshop oder andere Arten von Begegnungen rund um künstlerisches Schaffen handeln. Musik, Tanz, Malerei, Theater, Kino, Videospiele, digitale Kunst: Sie können eine Begegnung aus ganz unterschiedlichen Sparten organisieren, sofern die Teilnehmenden junge professionelle oder angehende Berufstätige im Kulturbereich sind. Wir können Teilnehmende bis zum Alter von 30 Jahren, junge Berufstätige bis zum Alter von 35 Jahren fördern.

Das DFJW bietet Ihnen bei Bedarf für maximal 35 Teilnehmenden, einschließlich Begleitpersonen, eine Förderung für Reise-, Basis-, Projekt- und Sprachanimationskosten. Eine Gruppe muss aus mindestens 4 Teilnehmenden (inklusive Begleitpersonen) bestehen. Siehe Richtlinien sowie unsere FAQs 

Sie haben bereits Kontakt zu einer Theatergruppe oder einem Orchester in Frankreich? Dann reichen Sie Ihr Projekt ein. Weiter unten erfahren Sie, was dafür zu tun ist. 

Das DFJW fördert darüber hinaus im Rahmen von Projektausschreibungen Gruppenbegegnungen von Vereinen oder Einrichtungen.

Möchten Sie innovative Aktionen organisieren, die neue Zielgruppen ansprechen? Es ist möglich, einen Antrag für ein 1234-Projekt zu stellen (Zuschuss bis zu 1234€).

So stellen Sie einen Förderantrag

Die Antragsunterlagen müssen mindestens 3 Monate vor Beginn der Begegnung per E-Mail an zsb@dfjw.org geschickt werden. Dazu gehören: 

Es muss ein Gegenbesuch im Partnerland stattfinden und dieser muss im Antrag angegeben werden (ohne, dass schon genaue Daten feststehen). Das Projekt muss durch den Projektträger mit einem angemessenen Anteil kofinanziert werden (das DFJW kann nicht zu 100% alle Kosten finanzieren). Dazu können auch Eigenmittel, die Beiträge der Teilnehmenden und andere Drittmittel zählen.

Antragsfrist: Bis 3 Monate vor Beginn der Begegnung

 

Wer muss den Antrag stellen?

*Antrag auf Förderung von bilateralen Gruppenprojekten im Präsenzformat:
- Bei Anreise nur einer Gruppe wird der Antrag vom Projektträger der anreisenden Gruppe gestellt.
- Bei Anreise beider Gruppen wird der Antrag vom Projektträger des Landes, in dem das Projekt stattfindet, gestellt.

*Antrag auf Förderung von hybriden oder digitalen Gruppenprojekten: Der Antrag wird vom deutschen oder französischen Projektträger gestellt.

*Für Begegnungen in einem weiteren Land stellt der deutsche oder französische Partner den Förderantrag. Die Länder, die für eine Förderung infrage kommen, sind in unserem Glossar (ab Seite 24 unserer Richtlinien) aufgeführt.

*Antrag auf Förderung von sonstigen Projekten (1234-Projekte) : Der Antrag wird vom deutschen oder französischen Projektträger gestellt.

Wenn Sie einer Kunsthochschule angehören, müssen Sie den Antrag über die Hochschulseminare einreichen. 

Die Vorteile des Programms

  • 1° Eine interkulturelle Bereicherung

    In bilateralen oder internationalen Workshops oder Kursen können sich die Teilnehmenden gegenseitig und durch eigene interkulturelle Erfahrungen bereichern. Der für die Kunst so wichtige Dialog zwischen den Kulturen steht im Mittelpunkt dieser Begegnungen. 

  • 2° Ein gemeinsames Projekt

    Bei einer Ausstellung oder einer Aufführung als Ergänzung zu jeder Begegnung arbeiten die Teilnehmenden zusammen auf ein gemeinsames Ziel hin. Dabei können sich alle mit vielen verschiedenen Inspirationen auseinandersetzen und lernen, an einem künstlerischen Gemeinschaftsprojekt zu arbeiten.

  • 3° Ein europäisches Kunstnetzwerk

    Im Rahmen dieser Begegnung knüpfen die jungen Kunstschaffenden dauerhafte Kontakte. Sie bauen Brücken zwischen europäischen Kulturen und darüber hinaus. Zudem erweitern sie ihr berufliches Netzwerk und es entstehen neue kreative Projekte.

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