DFJW-geförderte Projekte sollen so gestaltet sein, dass Treibhausgasemissionen möglichst geringgehalten werden. Der größte Teil der Emissionen entsteht bei der An- und Abreise. Es gibt jedoch auch Reiseziele, die mit dem Zug oder Bus nicht erreichbar sind, beispielsweise bei geographisch weit entfernten Distanzen in Europa, bei Reisen in den Maghreb oder in die französischen Überseegebiete.
Flugreisen können nur dann gefördert werden, wenn die Zugfahrt zwischen den nächstgelegenen Hauptbahnhöfen (Regional- oder Fernbahnhöfen) des Abfahrts- und Zielorts mehr als 8 Stunden dauert (ausgenommen sind Nahverkehrsmittel wie S-Bahn). Eine Berechnung von Tür zu Tür ist daher ausgeschlossen.
Es gilt ein einheitlicher Satz von 0,16 €/km (einfache Fahrt). Bei Fahrten mit dem Auto gilt für alle Mitfahrenden derselbe Pauschalsatz. Mautgebühren, Tank- oder Taxikosten können nicht erstattet werden.