- Veröffentlicht : 13.04.2026
Veröffentlicht von: OFAJ | DFJW
Vertrag von Aachen 2019
Dieser Vertrag erneuert und vertieft die deutsch-französische Zusammenarbeit im 21. Jahrhundert. Der Vertrag von Aachen ersetzt den Élysée-Vertrag von 1963 nicht, sondern baut auf ihm auf und ergänzt ihn, sodass beide Abkommen gleichberechtigt nebeneinander bestehen. Darin bekräftigen Deutschland und Frankreich unter anderem ihr gemeinsames Ziel, die grenzüberschreitende Mobilität in den Regionen zu verbessern, etwa durch eine engere Vernetzung von Bahn- und Straßeninfrastruktur (Art. 16), den Klimaschutz in sämtlichen Politikbereichen zu verankern (Art. 18) sowie die Zusammenarbeit im digitalen Wandel weiter auszubauen (Art. 21).
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