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Was kann durch das DFJW gefördert werden?
Diese Programme richten sich an alle jungen Menschen in Deutschland, Frankreich und bestimmten Drittländern, unabhängig von ihrem Sprachniveau sowie ihrer geographischen und soziokulturellen Herkunft.
Das DFJW kann Fahrtkosten, Aufenthaltskosten (Unterbringung und Verpflegung), Programmkosten und Aktivitäten der Sprachanimation fördern. Für die genauen Sätze konsultieren Sie bitte unsere Richtlinien.
Das DFJW unterstützt zudem solche Organisationen, die sich durch interkulturelle Beratung bei der Planung und/oder Durchführung eines Austausches unterstützen lassen wollen.
Im Rahmen von Vorbereitungstreffen werden nur Fahrt- und Aufenthaltskosten bezuschusst. Lediglich die Anwesenheit einer Dolmetscherin bzw. eines Dolmetschers kann zusätzlich mit 100 € pro Tag gefördert werden und ist nachzuweisen.
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Was kann bei einer Begegnungsphase im Drittland gefördert werden?
Es können nur Zuschüsse für Fahrtkosten der deutschen und französischen Teilnehmenden vergeben werden. Bei Projekten mit Ländern aus Mittelosteuropa (MOE) und Südosteuropa (SOE) können Aufenthaltskosten für alle Nationalitäten subventioniert werden. Projekte mit SOE- und Mittelmeeranrainerstaaten können prioritär einen Zuschuss für sonstige Kosten erhalten (siehe Anlage 4 der Richtlinien). Bei Austauschprogrammen mit Jugendlichen mit erhöhtem Förderbedarf kann ein Zuschlag zu den gewährten Förderungen gewährt werden.
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Was ist der Unterschied zwischen den Sonderfonds und den klassischen Anträgen des DFJW?
Die Sonderfonds werden durch Gelder des Auswärtigen Amts und des Ministère de l’Europe et des Affaires étrangères zur Verfügung gestellt und beziehen sich auf die Länder Mittelosteuropas (MOE), Südosteuropas (SOE) und die Länder des Maghreb . Eine Bewerbung ist nur im Zeitraum von September bis November über ein Online-Formular möglich. Dabei sind genaue thematische Schwerpunkte mit starkem außenpolitischem Bezug zu berücksichtigen.
Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, sich auch für Projekte mit Ländern der Östlichen Partnerschaft oder mit Ländern der Transformationspartnerschaft zu bewerben. Da die Bewerbungsmodalitäten von denen für die MOE-, SOE- oder Maghreb-Sonderfonds abweichen, sind die Angaben der jeweiligen Internetseite zu beachten.
Die Sonderfonds stellen eine zusätzliche Chance auf Förderung dar und ermöglichen die Förderung nach den vollen Sätzen. Weiterhin bieten sie eine besondere Sichtbarkeit und zeichnen sich durch ihren Pilotcharakter aus. Sollte ein Projekt nicht berücksichtigt werden, kommt es auf eine Warteliste und kann zeitgleich beim jeweiligen Referat die klassischen Fördergelder beantragen. Die Unterlagen sind dafür durch die Organisation erneut beim zuständigen Referat einzureichen.
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Wie viele Betreuer*innen können durch das DFJW subventioniert werden?
Das DFJW fördert 1 Aufsichtsperson für 5 Teilnehmende.
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Wie viele Teilnehmende können max. gefördert werden?
Es können max. 60 Personen inkl. Betreuende subventioniert werden
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Was ist unter einer „ausgeglichenen Teilnehmendenzahl“ zu verstehen?
Die Zahl an Teilnehmenden aller drei Länder sollte ausgeglichen sein, um die bestmögliche Gruppendynamik zu ermöglichen. Eine zu starke Gewichtung eines Landes könnte zur Folge haben, dass die Jugendlichen unter sich bleiben und am Ende kein wirklicher trilateraler Austausch stattfindet. Als Faustregel kann davon ausgegangen werden, dass höchstens 1/3 mehr an Teilnehmenden in einer Ländergruppe sein darf (z.B.: 12 deutsche Teilnehmende, 16 französische Teilnehmende, 12 Teilnehmende aus dem Drittland).
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Müssen immer dieselben Jugendlichen an den Begegnungen teilnehmen?
Der interkulturelle Lerneffekt ist sehr viel stärker und die Lernerfahrung sehr viel größer, wenn die Jugendlichen an allen Begegnungsphasen teilnehmen. Sie sollen erfahren, was es heißt, in einem Land Gast zu sein und zu Hause die Aufgabe des Gastgebers zu übernehmen. Der Austausch mit drei Ländern erlaubt zudem, das Selbsterlebte am direkten Beispiel der zwei anderen Nationen widergespiegelt zu bekommen. Die Jugendlichen erhalten somit die Möglichkeit, unterschiedlich Sichtweisen einzunehmen und können fundierte Erfahrungen sammeln. Kurz, die durchgehende Beteiligung der Jugendlichen sollte angestrebt werden.
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Ich finde nicht genügend Teilnehmende?
Veröffentlichen Sie ihre Begegnung auf unser Seite, um Teilnehmer zu finden.
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Mit welchen Ländern können trilaterale Austauschprogramme durchgeführt werden?
Länder in Mittelosteuropa (MOE): Belarus, Moldau, Polen, Ukraine, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Tschechoslowakei, Ungarn, Rumänien, Slowakei, Slowenien.
Länder in Südosteuropa (SOE): Bosnien-und-Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Serbien, Albanien, Montenegro.
Östliche Partnerschaft (im Rahmen des Sonderfonds): Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Moldau, Georgien, Russland und Ukraine.
Südlicher und östlicher Mittelmeerraum/Maghreb: Ägypten, Algerien, Israel, Libanon, Marokko, Region/Gebiet Palästina, Tunesien und Türkei.
Europäische Länder in der Krise: Griechenland, Italien, Spanien, Portugal bzw. je nach aktueller Situation
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Wie kann ich eine Partnerorganisation in Frankreich oder in einem Drittland finden?
Unsere pädagogischen Mitarbeiter*innen können Ihnen bei der Suche behilflich sein. In unserem Partnerverzeichnis finden Sie ebenfalls mögliche Partnerorganisationen.
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Durch wen muss der Antrag gestellt werden?
Die empfangende Organisation stellt den Antrag. Bei der Begegnung in Deutschland also der deutsche Verein, bei der Begegnung in Frankreich der französische Verein. Die Organisation aus dem Drittland darf keinen Antrag einreichen, hier müssen sich die Partner aus Deutschland und Frankreich absprechen, wer von beiden diese Aufgabe übernimmt.
Sollte der Verein von einer Zentralstelle des DFJW abhängen, sind die Unterlagen über diese Zentralstelle einzureichen.
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Woraus besteht der Antrag?
- Antrag auf DFJW-Förderung:
- vollständig ausgefülltes, gestempeltes und unterschriebenes Antragsformular,
- vorläufiges Programm,
- Konzept zur Begegnung (siehe hierfür Leitfaden auf Seite 3 des Antragsformulars)
MOE- und SOE-Sonderfonds: Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular mit der Möglichkeit, vorläufige Programme und Konzepte anzuhängen.
ÖP-Sonderfonds: Siehe Programmseite.
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Bis wann ist der Antrag einzureichen?
Fristen für Anträge auf DFJW-Förderung: Bitte konsultieren Sie die jeweiligen Programmseiten.
- Länder in Mittelosteuropa (MOE)
- Länder in Südosteuropa (SOE)
- Südlicher und östlicher Mittelmeerraum/Maghreb
- Europäische Länder in der Krise
MOE-, SOE- und Maghreb-Sonderfonds: Bewerbungsphase von September bis November für Projekte im Folgejahr.
ÖP-Sonderfonds: Siehe Programmseite.
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Müssen alle drei Begegnungsphasen sowie das Vorbereitungs- oder Auswertungstreffen getrennt beantragt werden?
Ja.
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Was ist dem Verwendungsnachweis beizufügen?
- vollständig ausgefülltes, gestempeltes und unterschriebenes Formular,
- Programm,
- pädagogischer Bericht (siehe Leitfaden auf Seite 3 des Formulars),
- ggf. Bericht zur Sprachanimation,
- von Teilnehmenden unterschriebene und gestempelte Teilnehmendenlisten des DFJW,
- unterschriebene und gestempelte Belegliste,
- Angaben zur Öffentlichkeitsarbeit (Flyer, Internet, Blog, Filme, Fotos, Radio).
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Wann ist der Verwendungsnachweis einzureichen?
Spätestens 2 Monate nach Projektende, es gilt der Poststempel.
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Müssen alle drei Begegnungsphasen in einem Jahr stattfinden?
Nein, die Begegnungsphasen können über den Zeitraum von ein bis drei Jahren durchgeführt werden. Die Entscheidung liegt ganz bei den Partnern und hängt von ihrer Verfügbarkeit ab.
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Wie lang ist eine Begegnungsphase?
Das DFJW fördert Begegnungen einer Dauer von 4 bis 21 Tagen. An- und Abreisetag werden dabei zusammen als ein Tag gezählt.
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Sicherheitshinweise für Reisen in gefährdete Gebiete
Wir bitten alle Organisatoren von Maßnahmen, die durch das DFJW unterstützt und gefördert werden, die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts und des Ministère de l’Europe et des Affaires étrangères zu beachten und den Empfehlungen entsprechend Folge zu leisten.
Weiterhin empfehlen wir allen deutschen Teilnehmenden an Programmen, die in Krisengebiete stattfinden, sich auf der Seite des Auswärtigen Amts zu registrieren. Dank des Systems wird ihre Aufenthaltsdauer im jeweiligen Land festgehalten und Informationen zur Sicherheitslage können regelmäßig über den angegebenen Zeitraum zugeschickt werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine App mit Sicherheitshinweisen herunterzuladen. Reisende aus Frankreich können das System Ariane des Ministère de l’Europe et des Affaires étrangères zu gleichen Zwecken nutzen.
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Annullierung eines Projekts aus Sicherheitsgründen
Bei kurzfristiger Annullierung eines Projekts aus Sicherheitsgründen wird das DFJW nicht für die gesamten Annullierungskosten aufkommen. Bereits vorgenommene Zahlungen werden jedoch nicht zurückverlangt. Das DFJW behält sich in solchen Fällen allerdings vor, Nachweise über die angefallenen Kosten für Stornierungen, Ausfallgebühren etc. einzufordern und eine Rückzahlung der Differenz zwischen bereits ausgezahlten Zahlungen und diesen Kosten einzufordern.
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Ist die Förderung von Visakosten möglich?
Projekte im Rahmen der Sonderfonds sollten von Visakosten befreit sein, da die Mittel vom Auswärtigen Amt (AA) bereitgestellt werden und es sich somit um ein vom AA unterstütztes Projekt handelt. Lediglich Servicegebühren könnten unter Umständen anfallen.
Entstandene Visagebühren können als Ausgabe im Rahmen von Fahrt- bzw. Programmkosten gedeckt werden, solange die Ausgaben für diese Posten nicht die Gesamtsumme der Zuwendung durch das DFJW übersteigen (siehe Anlage 4 der Richtlinien).
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Visa-Antragsstellung
Bitte beachten Sie, dass für manche Reisen in Drittländer Visa benötigt werden und informieren Sie sich bei den Botschaften und Visa-Stellen dieser Länder bzw. im Internet, welche Unterlagen benötigt werden. Sollte hierfür ein Termin vereinbart werden müssen, kann dieser bereits ohne vollständig vorliegende Dokumente, meist bis zu drei Monate vor Reisebeginn, angefragt werden. Es genügt, zum Zeitpunkt des Termins alle einwandfreien und gültigen Unterlagen vorzuzeigen. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass eine Bearbeitung des Antrags durch die Visa-Stelle meist 14 Tage in Anspruch nimmt.
Nach 400 Tagen intensiver Arbeit, 150 Sitzungen und zahlreichen Diskussionen geht die neue Website des DFJW am 11. Dezember 2023 online.
Mit einem überarbeiteten Design, einer personalisierbaren Startseite und auf das Profil der Nutzer zugeschnitten Inhalten bietet die neue Seite eine verbesserte Nutzererfahrung.