

Hätten Sie Lust, im Rahmen des Programms „Arbeit beim Partner" in einem der Jugendverbände in Frankreich zu arbeiten? Dann sollten Sie nicht zögern, vor allem weil derartige Aufenthalte in Jugendorganisationen des Partnerlandes vom DFJW unterstützt werden.
Für Sie ist dies eine gute Gelegenheit, Fortschritte im Französischen zu machen und zugleich auch noch Erfahrungen im Bereich des Jugendaustauschs zu sammeln. Diese Arbeitsaufenthalte dienen gleichzeitig der Unterstützung der Partner des DFJW, die im Jugendaustausch aktiv sind oder eine Zusammenarbeit mit einer Partnerorganisation im anderen Land anstreben.
Sie können vom DFJW ein Stipendium für einen Intensivsprachkurs vor Beginn Ihrer Arbeit in der Jugendorganisation erhalten.
Voraussetzungen
- Der Arbeitnehmer darf nicht älter als 30 Jahre alt sein.
- Der Arbeitnehmer muss für einen Aufenthalt in Frankreich seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und umgekehrt.
- Der Arbeitnehmer muss über Erfahrungen im Jugendaustausch verfügen, sei es als Teilnehmer an Gruppenbegegnungen oder als Jugendgruppenleiter und/oder durch aktive Mitarbeit in der deutsch-französischen Zusammenarbeit.
- Der französische Arbeitnehmer muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen (ggf. kann das DFJW ein Stipendium für einen Intensivsprachkurs vor dem Arbeitsaufenthalt gewähren).
- Der Arbeitnehmer sollte eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben.
Dauer des Arbeitsaufenthaltes
Das DFJW kann Zuschüsse für einen Arbeitsaufenthalt von maximal 12 Monaten Dauer gewähren.
Bewerbungsverfahren
Bewerber, die an einem Arbeitsaufenthalt interessiert sind, richten ihre Bewerbung an die Organisation, in der sie bereits deutsch-französische Erfahrungen erworben haben. Diese entsendende Organisation bespricht den Arbeitseinsatz mit ihrer Partnerorganisation im anderen Land. Diese anstellende Organisation richtet den Förderungsantrag an das DFJW in Paris.
Antragsteller ist hierbei die anstellende Organisation, in der der Arbeitsaufenthalt abgeleistet wird. Der Antrag muß spätestens bis zum 15. Oktober des Vorjahres vorliegen. Eine Stellenbeschreibung ist beizufügen. Der unterschriebene Arbeitsvertrag mit Lebenslauf und Anmeldung in der gesetzlichen Sozialversicherung kann nach unserem Einverständnis eingereicht werden.
Arbeitsvereinbarung
Zwischen der anstellenden Organisation und dem Arbeitnehmer wird ein vom DFJW vorgegebener Vertrag geschlossen, der folgende Punkte regelt :
Genaue Definition der dem Arbeitnehmer obliegenden Aufgaben in der Organisation, Dauer der Arbeitszeit , Urlaubstage und gegebenfalls Erstattung von Überstunden), Anmeldung des Arbeitnehmers in der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung etc...)
Das DFJW bewilligt der anstellenden Organisation einen monatlichen Zuschuß bis zu 800 Euro. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer 30 Stunden in der Woche arbeitet. Dem Arbeitnehmer werden die Fahrtkosten zwischen seinem Heimatort und dem Arbeitsort auf der Basis der Tabelle des Deutsch-Französischen Jugendwerks erstattet.
Bei Bedarf kann dem Arbeitnehmer auf Antrag ein Stipendium zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs im anderen Land vor Beginn des Arbeitseinsatzes gewährt werden.
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