Brigitte-Sauzay-Programm

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Allgemeine Informationen

In enger Zusammenarbeit mit den deutschen und französischen Schulbehörden fördert das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) seit dem Jahre 1989 den mittelfristigen individuellen Schüleraustausch zwischen Deutschland und Frankreich. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer unterstützt das Brigitte-Sauzay-Programm Schüler der 8. bis 11. Klasse, die seit mindestens zwei Jahren französisch lernen und einen individuellen Aufenthalt in Frankreich auf Austauschbasis absolvieren wollen.

Wie läuft der Austausch ab?

Die Teilnehmer der 9.-11. Klasse bleiben drei aufeinanderfolgende Monate (mind. 84 Tage) im Partnerland. Für Schüler der 8. Klasse kann die Aufenthaltsdauer auf acht aufeinanderfolgende Wochen (mind. 56 Tage) begrenzt werden.

Der Zeitpunkt des Austausches wird in Abstimmung mit den verantwortlichen Lehrern der beteiligten Schulen gewählt. Während ihres Aufenthaltes sind die deutschen Schüler in der Familie ihres Austauschpartners untergebracht und besuchen mindestens sechs Wochen lang den französischen Unterricht.

Im Gegenzug nehmen die deutschen Schüler ihren französischen Partner in ihrer Familie auf und besuchen gemeinsam mit ihm die Schule in Deutschland. Das Programm beruht somit auf Gegenseitigkeit; die Aufenthalte sollen natürlich nicht gleichzeitig, sondern nacheinander stattfinden.

Antrag-Sauzay-Programm

Einen Austauschpartner finden

Die Initiative zu einem Einzelaustausch kann vom Schüler oder vom Lehrer ausgehen. Es besteht drei Möglichkeiten eine/n Austauschpartner zu finden:

1- Wenn ein Schüler einen Austausch machen möchte, sollte er sich in jedem Fall zunächst an seinen Französischlehrer wenden. Dieser kann, sofern eine Partnerschaft mit einer französischen Schule besteht, über den Deutschlehrer in Frankreich Kontakte zu interessierten Schülern auf französischer Seite herstellen.

2- Die Schulbehörden der Länder und die französischen Rectorats d’Académie können auch bei der Suche nach einem geeigneten Partner behilflich sein. Einige Bundesländer bieten im Rahmen bestehender Regionalpartnerschaften Hilfe bei der Vermittlung für den individuellen Schüleraustausch an.

3- Wenn keine Kontakte zu einer französischen Schule bestehen, bietet die Rubrik „Anzeigen“ auf der Startseite die Möglichkeit, nach einem Austauschpartner zu suchen.

Nähere Auskünfte dazu sowie zu den administrativen, juristischen und pädagogischen Rahmenbedingungen erteilt die jeweils zuständige Schulbehörde. Die Zuschussanträge sind dort erhältlich.

Wie organisiere ich einen solchen Austausch?

Die Entscheidung über die Teilnahme am Austausch und die Aufnahme eines Partnerschülers wird von den verantwortlichen Lehrern und dem Schulleiter getroffen. Sobald sich die deutsche und französische Schule über die Modalitäten des Austausches geeinigt haben, informieren sie hierüber offiziell die deutsche bzw. französische Schulbehörde.

Detaillierte Informationen finden Sie in den "Allgemeinen Informationen Sauzay-Programm".

Unterstützung durch des DFJW

Das DFJW kann den Teilnehmern einen pauschalen Zuschuss zu den Fahrtkosten im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel gewähren, sofern mindestens einen Monat (es zählt der Posteingang beim DFJW) vor Beginn des Austausches über die zuständige Schulbehörde ein entsprechender Zuschussantrag eingereicht wird. Das Antragsformular finden Sie hier.

Zuschussantrag:

Zu beachten: Nach dem Herunterladen des Zuschussantrags müssen Sie diesen ausgefüllt dem Direktor Ihrer Schule übergeben, der ihn unterschreibt und der zuständigen Schulbehörde weiterleitet.

Unvollständige und/oder nachträglich eingereichte Anträge werden nicht bearbeitet.

Die Überweisung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt gegen Vorlage eines Erfahrungsberichtes und einer Bescheinigung der französischen Schule über die Dauer des Aufenthaltes innerhalb eines Monats nach der Rückkehr der Schüler. Diese können direkt dem DFJW zugeschickt werden.

Dossier für die Austauschfamilie und -schule

Ferner sollte ein Dossier erstellt werden, das Auskunft über die Schüler und deren Schul- und Familiensituation gibt, sowie eine Erklärung der Eltern bzw. die Übertragung der Sorgerechte und -pflichten auf die Gasteltern enthält. Dieses Dossier sollte den Gasteltern und der aufnehmenden Schule zugeleitet werden. (Dossier Familie-Schule)

Nützliche Links

Schulferien in Frankreich: http://www.education.gouv.fr/pid25058/le-calendrier-scolaire.html

Schulferien in Deutschland: http://www.schulferien.org/

 

Hier geht's zum "Sauzay"-Netzwerk auf .

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