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Studienbegleitende Praktika
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert fachbezogene Praktika, die als Bestandteil des Studienganges von der Heimathochschule anerkannt werden. Diese Praktika sollen prioritär im Rahmen einer Hochschulpartnerschaft durchgeführt werden. Um diese Stipendien können sich Studierende aller Fachrichtungen ab dem zweiten Semester bewerben.
Voraussetzungen für die Vergabe eines Stipendiums
- Die StudentInnen sollen nicht älter als 30 Jahre sein
- ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben
- über gute bis sehr gute Französischkenntnisse in Wort und Schrift verfügen (ggf. hilft das DFJW mit einem Sprachkurs),
- ein Praktikum in der Partnerhochschule oder in einem französischen Betrieb ableisten. Praktika in einer deutschen Einrichtung oder Institution in Frankreich können nicht vom DFJW unterstützt werden.
Dauer
Die Stipendien werden für Praktika mit einer Mindestdauer von vier Wochen vergeben.
Förderung
Die Höhe des Stipendiums ist auf 300 € für einen Monat festgesetzt und wird auf maximal 900 € für Praktika von drei oder mehreren Monaten begrenzt. Außerdem wird pauschal die An- und Abreise vom und zum Studienort erstattet. Die DFJW-Stipendien können nicht mit finanziellen Hilfen anderer Förderinstitutionen kumuliert werden. Eventuelle Vergütungen müssen von den Stipendien des DFJW abgezogen werden.
Antragsverfahren
Für die Antragstellung ist die entsendende Hochschule zuständig. Die Anträge sind spätestens drei Monate vor Praktikumsantritt zu richten an das Deutsch-Französisches Jugendwerk 51, rue de l'Amiral-Mouchez F 75013 Paris und müssen vom Programmverantwortlichen unterschrieben werden. Die Antragsformulare sind beim DFJW auf Anfrage erhältlich.
Ferner sind den Zuschußanträgen beizufügen:
- Lebenslauf der Bewerber,
- Praktikumsvereinbarung,
- Bescheinigung über den Pflichtcharakter des Praktikums oder Auszug der Studienordnung,
- Bankverbindung der Praktikanten.
Wichtiger Hinweis
Die Stipendiaten verpflichten sich, während des Praktikums von Anfang bis Ende aktiv mitzuarbeiten und dem DFJW spätestens einen Monat nach Beendigung ihres Aufenthalts einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht kann auch der Information nachfolgender Stipendiaten dienen und vom DFJW veröffentlicht werden. Das DFJW kann auf voller oder teilweiser Rückerstattung des gewährten Stipendiums bestehen, wenn kein Bericht vorgelegt wird. Das DFJW weist darauf hin, dass auf eine adäquate Versicherung der Praktikanten geachtet werden muss (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung).


