-
1. Wer kann am Élysée-Prim-Programm teilnehmen?
Grundschullehrkräfte, Sekundarschullehrkräfte der Klassen 5 und 6, sowie Erzieher*innen der Stadt Dresden und der Stadt München können sich bewerben.
Die deutschen Bewerberinnen und Bewerber müssen eine abgeschlossene Ausbildung sowie ein festes Anstellungsverhältnis als Lehrkraft (oder Erzieher*in) vorweisen. Darüber hinaus gelten in den einzelnen Bundesländern noch besondere Bedingungen.
Es gibt keine Altersgrenze für die Teilnahme am Élysée-Prim-Programm.
-
2. Gibt es sprachliche Voraussetzungen für die Teilnahme am Élysée-Prim-Programm?
Verständigungsfähigkeit in der französischen Sprache ist erwünscht, für Grundschullehrkräfte und Erzieher*innen aber nicht unbedingt erforderlich.
Darüber hinaus führt das DFJW im Sommer vor Ihrer Abreise nach Frankreich einen Sprachkurs durch, um Sie bestmöglich vorzubereiten. Die PARKUR-Plattform des DFJW bereitet junge Menschen sprachlich und interkulturell auf einen Aufenthalt in Frankreich vor. Die Altersgrenze von 30 Jahren wird für Teilnehmende am Élysée-Prim-Programm aufgehoben.
-
3. Kann meine Familie mich nach Frankreich begleiten, wenn ich am Élysée-Prim-Programm teilnehme?
Jedes Jahr nehmen Teilnehmende am Élysée-Prim-Programm ihre Familien mit nach Frankreich, und das Feedback ist in der Regel positiv. Diese Erfahrung wird für Sie ebenso bereichernd sein wie für Ihre Kinder, für welche das Eintauchen in eine andere Sprache und Kultur eine prägende Erfahrung sein wird.
Beachten Sie jedoch, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, eine geeignete Einrichtung für Ihre einzuschulenden Kinder zu finden. Sie sollten sich also gemeinsam mit Ihrer Familie Gedanken machen, bevor Sie sich bewerben. Zögern Sie dann nicht, Ihre genauen Bedürfnisse in Ihrer Bewerbung zu formulieren. Die Verteilungskommission und die Vertreter*innen der Schulbehörden versuchen, diese nach Möglichkeit zu berücksichtigen und Sie bei Ihren Bemühungen zu unterstützen.
Ein Eintauchen in das französische Schulsystem ist denkbar und fördert das Erlernen der französischen Sprache erheblich. Zu diesem Zweck können Sie mit der Schule Ihrer Wahl oder des Einzugsbereiches Kontakt aufnehmen, sobald Sie Ihre genaue Zuordnung kennen. Wir empfehlen Ihnen, sich für eine Schule mit internationaler Ausrichtung zu entscheiden.
Hier finden Sie eine Liste der Schulen in Frankreich, die eine „section binationale Abi-Bac“ anbieten: https://www.education.gouv.fr/bo/21/Hebdo5/MENC2100023A.htm
Es kann in diesem Fall sinnvoll sein, eine Art "Lernvertrag" zwischen der Heimatschule in Deutschland und der Gastschule in Frankreich erstellen zu lassen. Sie können sich dabei an dem Portfolio orientieren, das im Rahmen der Programme Voltaire und Brigitte-Sauzay verwendet wird und welches es ermöglicht, den in Frankreich absolvierten Unterricht zu dokumentieren und anzuerkennen: https://www.dfjw.org/media/programmes/portfolio-experiences-de-mobilite-brigitte-sauzay.pdf
Hier finden Sie darüber hinaus eine Liste der deutsch-französischen Kindergärten und Schulen in Frankreich: https://allemagneenfrance.diplo.de/fr-de/willkommen-in-frankreich/schulen-und-kindergaerten-in-frankreich-seite Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Bewerbung über Kriterien und Konditionen (z.B. über anfallende Kosten).
-
4. Wie kann man sich bewerben?
Interessent*innen aus Deutschland senden ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an das für sie zuständige Ministerium bzw. die Senatsbildungsverwaltung. Die genauen Bewerbungsmodalitäten müssen beim betreffenden Ministerium erfragt werden.
-
5. Wie wird meine Zuweisung entschieden?
Die Verantwortung für die Durchführung des Programms liegt bei den Ministerien der Bundesländer und beim französischen Erziehungsministerium („Ministère de l’Éducation nationale“).
Eine binationale Verteilungskommission tagt im März, um die deutschen und französischen Bewerber*innen auf Bundesländer und Départements (Verwaltungseinheiten in Frankreich) zu verteilen.
Die Verteilungskommission hat die Aufgabe, ein Gleichgewicht in Bezug auf Entsendung und Aufnahme für jedes beteiligte Bundesland und jedes beteiligte Département zu anzustreben. Flexible Bewerbungen haben Vorrang und Verteilungskommission behält sich vor, Bewerbungen mit eingeschränkten Einsatzwünschen nicht zu berücksichtigen. In der Regel erfahren Sie Anfang April, welchem Département in Frankreich Sie zugewiesen wurden.
-
6. Wann werde ich über meine Einsatzschule(n) informiert?
Die Zuordnung zu den Schulen erfolgt durch die Schulverwaltung des jeweiligen Départements und entsprechend dem Bedarf an Deutschunterricht. Sie erhalten zwischen April und Juni eine Einsatzbeschreibung, in welcher Ihre Einsatzschule(n) sowie Ihre Aufgaben beschrieben sind.
-
7. Über welchen Zeitraum geht das Élysée-Prim-Programm? Besteht die Möglichkeit einer Verlängerung?
Die Lehrkraft wird unter Lohnfortzahlung für ein Schuljahr freigestellt. Eine oder ggf. auch mehrere Verlängerungen sind in der Regel möglich, die Bedingungen sind jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
-
8. Muss man sich neu bewerben für eine Verlängerung?
Der Antrag auf Verlängerung ist zwischen Dezember und Februar auf dem Dienstweg beim Schulamt oder/und beim zuständigen deutschen Ministerium zu stellen. Die Fristen und Modalitäten müssen bei den entsprechenden Behörden erfragt werden. Auch die französische Verwaltung muss über den Dienstweg über den Verlängerungsantrag informiert werden.
-
9. In wie vielen Schulen sind die Lehrkräfte tätig? Für welche Dienstzeit?
Deutsche Lehrkräfte können in einer oder in mehreren Schulen eingesetzt werden, die allerdings nicht zu weit voneinander entfernt sein sollten. Oft werden mehrere Schulen abgedeckt, in denen verschiedene Sprachen angeboten werden, um die Bildung einer oder mehrerer Deutschklassen in einer weiterführenden Schule (Collège) zu ermöglichen.
Die Dienstzeit der deutschen Lehrkraft in Frankreich beträgt wie für die französischen Kolleg*innen 24+3 Zeitstunden pro Woche. Dabei werden Arbeitswege bei Schulwechsel am selben Tag abgezogen.
Bewerber*innen in Teilzeit müssen ihr Stundendeputat für die Zeit des Programmes auf Vollzeit aufstocken.
-
10. Was ist die Aufgabe einer deutschen Lehrkraft in Frankreich im Rahmen des ÉLysée-Prim-Programms?
Sie unterrichten Ihre Muttersprache an französischen Grundschulen! Das Arbeiten und Leben auf der anderen Seite des Rheins ermöglicht Ihnen, das französische Bildungssystem von innen zu entdecken und Ihre Kenntnisse über das Land zu erweitern. Es ermöglicht Ihnen auch, Ihre Französischkenntnisse zu festigen, was dem Französischunterricht bei Ihrer Rückkehr in Deutschland zugutekommt.
-
11. Was passiert nach dem Austausch?
Alle Teilnehmende müssen einen kurzen Bericht in dreifacher Ausführung verfassen und diesen vor dem 1. Mai jedes Jahres an die beteiligten Stellen schicken (zuständige*r Ländervertreter*in, französisches Ministerium, DFJW, französische Schulverwaltung).
Das Programm stellt eine Qualifizierung für den Unterricht „Französisch als Fremdsprache“ aber auch „Deutsch als Fremdsprache“ dar.
-
12. Hilft uns das DFJW bei der Wohnungssuche in Frankreich?
Nein, aber bei der vom DFJW organisierten Informationstagung Ende Mai wird der Kontakt zu den Personen hergestellt, die aus Frankreich zurückkommen aber auch zu zukünftigen Teilnehmenden aus Frankreich. Dieses Netzwerk erleichtert oft die Suche nach einer Unterkunft. Es ist jedoch zu beachten, dass die Wohnungssuche in diesem Programm eine der wichtigen Herausforderungen darstellt.
-
13. Gibt es Fortbildungen zur Vorbereitung auf das Élysée-Prim-Programm sowie zur Begleitung?
Das DFJW koordiniert und begleitet das Programm und führt eine Informationstagung, eine pädagogischen Fortbildung, eine binationale sprachlichen Vorbereitung, eine Zwischenseminar und eine Auswertungstagung durch. Bei diesem Rahmenprogramm werden Sie auf Ihren Auslandsaufenthalt vorbereitet und lernen auch die anderen Teilnehmenden des Programms kennen. Diese Fortbildungen sind nicht kostenpflichtig, Programmkosten und Unterkunft werden vom DFJW übernommen und ein pauschaler Fahrtkostenzuschuss wird gewährt.