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Begegnungen grenznaher Partner

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Diese Art von Austauschprojekte können in besonderer Art und Weise gefördert werden (siehe DFJW-Richtlinien - Anlage 6), wenn die überwiegende Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem grenznahen Raum kommt und das Projekt im grenznahen Raum stattfindet.

Die Heimatorte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die Orte der Durchführung der Projekte müssen in folgenden Gebieten liegen:

In Frankreich: Départements Moselle, Bas-Rhin, Haut-Rhin und Territoire de Belfort;
in Deutschland
: Saarland, Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz, Regierungsbezirk Karlsruhe und Regierungsbezirk Freiburg.

Deutsch-französische Projekte in grenznahen Regionen müssen jeweils zwei bis vier Kurzphasen innerhalb des Kalenderjahres mit einer Mindestgesamtdauer von vier vollen Kalendertagen aufweisen. Die Projekte müssen mindestens teilweise im jeweils anderen Land stattfinden.  

1. Förderungsverfahren

Der Partner, bei dem die erste Phase des Projekts beginnt, stellt im Namen beider Partner für die deutschen und für die französischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Gesamtantrag für alle Phasen über den üblichen Antragsweg. Er ist für die sachgerechte Verwendung der Mittel verantwortlich und legt den Verwendungsnachweis und den Bericht vor.

2. Höhe der Förderung

Pro Projekt wird nur einmal ein Zuschuss gewährt, unabhängig von der Zahl und der Form der Phasen (Begegnungen am Ort des Partners, Begegnungen am Drittort). Das heißt:

  • Bei Projekten, für deren Durchführung nur Begegnungen am Ort des Partners geplant sind, kann eine Förderung zu den Fahrtkosten der anreisenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer (jeweils maximal 35 Personen) für maximal zwei Phasen bewilligt werden.
  • Bei Projekten, für deren Durchführung mindestens eine Phase als Begegnung am Drittort geplant ist, kann eine Förderung für die Fahrtkosten, für die Aufenthaltskosten und für sonstige Kosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland und Frankreich (insgesamt maximal 50 Personen) beantragt werden. Der Zuschuss zu den Fahrtkosten wird nur einmal gewährt. Die Höhe des Zuschusses zu den Aufenthaltskosten wird auf der Basis der tatsächlich gemeinsam am Drittort (bei gemeinsamer Unterkunft und Verpflegung) verbrachten vollen Kalendertage errechnet.

Das DFJW und seine Partner bieten Ihnen pädagogische Unterstützung bei der Planung und Durchführung Ihrer Jugendbegegnungen an.

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