

Sie haben vor, einen Gruppenaustausch an einem anderen als Ihrem Heimat- bzw. Partnerort, an einem Drittort, zu organisieren. Diese Form der Begegnung ermöglicht es den deutschen und französischen Schülern, sich außerhalb ihres gewohnten familiären und schulischen Rahmens zu treffen und gemeinsam an einem Projekt zu arbeiten. Sie basiert nicht auf der Aufnahmebereitschaft der Familien. Die deutsche und französische Gruppe sind gemeinsam in einer Jugendherberge, einem Schullandheim o.ä. untergebracht. Dies trägt dazu bei, familiäre und soziale Ungleichheiten zwischen den Schülern auszugleichen. Die LehrerInnen der Partnerschulen einigen sich im Vorfeld der Begegnung gemeinsam auf den Programmort und auf ein Thema für den Austausch. Es empfiehlt sich, die beteiligten Schüler in die Auswahl des Projektthemas mit einzubeziehen bzw. sie schon vor Beginn der Begegnung auf die Thematik und die Begegnungssituation vorzubereiten.
Der Antrag auf Bezuschussung einer Drittortbegegnung wird von der Schule gestellt, in deren Land die Begegnung stattfindet. Es können maximal 50 Teilnehmer gefördert werden. Die Förderung beinhaltet einen Fahrtkostenzuschuss und einen Aufenthaltskostenzuschuss.
Antragsschluß für Programme, die im Jahr 2013 stattfinden, ist der 31. Januar 2013.
Das DFJW wählt aus den eingegangenen Anträge etwa 70-80 Programme für eine Förderung aus. Dabei sollen gezielt Programme gefördert werden, die:
1. besonders interessant sind und von einem Projekt getragen werden, das die Schüler gemeinsam während der Begegnung durchführen,
2. von den LehrerInnen im deutsch-französischen Team gemeinsam vor- und nachbereitet werden und/ oder
3. in besonderem Maße Integration und Chancengleichheit fördern.
Formulare zum Download: