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Studiengebundene Praktika
Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) fördert fachbezogene Praktika, die als Bestandteil des Studienganges von der Heimathochschule anerkannt werden. Um diese Stipendien können sich Studierende aller Fachrichtungen ab dem zweiten Semester bewerben.
Voraussetzungen für die Vergabe eines Stipendiums
- Die StudentInnen sollen nicht älter als 30 Jahre sein
- ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben
- über gute bis sehr gute Französischkenntnisse in Wort und Schrift verfügen (ggf. hilft das DFJW mit einem Sprachkurs)
- ein Praktikum in einem französischen Betrieb oder einer französischen Institution ableisten. Praktika bei der deutschen Botschaft oder bei einem Goethe Institut in Frankreich können nicht gefördert werden.
Dauer
Die Stipendien werden für Praktika mit einer Mindestdauer von vier Wochen vergeben.
Förderung
Die Höhe des Stipendiums ist auf 300 € für einen Monat festgesetzt und wird auf maximal 1800 € für Praktika von sechs oder mehreren Monaten begrenzt. Außerdem wird pauschal die An- und Abreise vom und zum Studienort erstattet. Die DFJW-Stipendien können mit finanziellen Hilfen anderer Förderinstitutionen kumuliert werden (z.B. ERASMUS). Ausgenommen von dieser Regelung sind Stipendien des DAAD, die nicht mit einem DFJW-Stipendium verbunden werden können. Studenten, die eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung für ihr Praktikum bekommen, können zusätzlich eine Förderung durch das DFJW erhalten. Dabei hat die Höhe der Vergütung keinen Einfluss auf das DFJW-Stipendium.
Antragsverfahren
Für die Antragstellung ist die entsendende Hochschule zuständig. Die Anträge sind spätestens drei Monate vor Praktikumsantritt zu richten an das Deutsch-Französisches Jugendwerk, Formation professionnelle et échanges universitaires, 51, rue de l'Amiral-Mouchez F 75013 Paris und müssen vom Programmverantwortlichen unterschrieben und mit dem Stempel der Universität versehen werden. Das Antragsformular ist unter http://www.dfjw.org/formulare herunterzuladen oder beim DFJW auf Anfrage erhältlich.
Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Lebenslauf der Bewerber
- Praktikumsvereinbarung
- Bescheinigung über den Pflichtcharakter des Praktikums oder Auszug der Studienordnung
- Bankverbindung der Praktikanten
Wichtiger Hinweis
Die Stipendiaten verpflichten sich, während des Praktikums von Anfang bis Ende aktiv mitzuarbeiten und dem DFJW spätestens einen Monat nach Beendigung ihres Aufenthalts einen ausführlichen Bericht vorzulegen. Dieser Bericht kann auch der Information nachfolgender Stipendiaten dienen und vom DFJW veröffentlicht werden. Das DFJW kann auf voller oder teilweiser Rückerstattung des gewährten Stipendiums bestehen, wenn kein Bericht vorgelegt wird. Das DFJW weist darauf hin, dass auf eine adäquate Versicherung der Praktikanten geachtet werden muss (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung).


