Präsentation
Das DFJW vergibt Stipendien für Auslandsaufenthalte in Frankreich von zwei bis fünf Monaten an einem französischen Conservatoire national supérieur de musique et de danse, einem Conservatoire à rayonnement régional, einer Ecole des beaux arts oder einer Ecole supérieure d’art dramatique für Studierende deutscher Hochschulen und Universitäten.
Ganz gleich welcher Art von Kunst Sie sich verschrieben haben, ein Studienaufenthalt in Frankreich verspricht vielerlei Inspiration. Sie können in eine andere Kultur eintauchen und andere Techniken und Herangehensweisen an die Kunst entdecken. Der Aufenthalt ist aber nicht nur aktive Kunstförderung, sondern auch Möglichkeit, Ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und ein anderes Land kennenzulernen.
Um das Kunststipendium können Sie sich bewerben, wenn Sie an einer Hochschule für Kunst, Musik, Theater oder Tanz in Deutschland eingeschrieben sind. Die aufnehmende Hochschule in Frankreich kann von Ihnen dabei frei gewählt werden – auch außerhalb einer bestehenden Kooperation. Französischkenntnisse sollten Sie aber in jedem Fall mitbringen.
Winter- und Sommersemester, Deutschland
Die Vorteile des Programms
An künstlerischen Hochschulen in Frankreich können Sie neue Inspirationsquellen für Ihr künstlerisches Schaffen entdecken und vielleicht sogar komplett neue Techniken und Ansätze lernen. Kunst und Kultur werden in Frankreich großgeschrieben!
Bei dem Auslandsaufenthalt lernen Sie die französische Kultur kennen, verbessern Ihre Sprachkenntnisse und begegnen jeder Menge kreativer Leute, mit denen Sie sich vernetzen und spannende Projekte auf die Beine stellen können. Die Interkulturalität und Vielfalt der französischen Kunst- und Kulturszene hat viel zu bieten!
Das Kunststipendium in Höhe von 300 € pro Monat bringt Ihnen außerdem etwas finanziellen Freiraum während des Aufenthalts. Das DFJW übernimmt auch eine Fahrtkostenpauschale.
Wie schreibt man sich ein? / Wie bewirbt man sich?
Um an diesem Programm teilnehmen zu können, müssen Sie unter 31 Jahre alt und an einer deutschen Hochschule oder Universität eingeschrieben sein sowie über die Aufnahmebestätigung der französischen Hochschule bzw. Universität für mindestens zwei Monate verfügen.
Die Kontaktaufnahme zur Gasthochschule und die Einschreibung erfolgen durch Ihre Heimathochschule bzw. in Eigeninitiative. Die Heimathochschule richtet dann unter Angabe des gewünschten Studienortes in Frankreich und der gewünschten Dauer des Aufenthalts den Antrag an das DFJW.
Dem ausgefüllten, unterschriebenen und mit dem Stempel der Hochschule versehenen Antragsformular muss ein offizielles Schreiben der Heimathochschule, ein Lebenslauf, ein Motivations- oder Empfehlungsschreiben eines Hochschulprofessors und die Aufnahmebestätigung der französischen Hochschule beiliegen. Es kann jeweils nur ein Stipendium pro Hochschule vergeben werden.
Die zahlreichen Bewerbungen werden chronologisch nach ihrem Eingangszeitpunkt bearbeitet. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind als PDF-Datei per Email an den Zentralen Servicebereich (zsb@dfjw.org) zu schicken. Bitte informieren Sie das DFJW zügig über eventuelle Stornierung oder Verschiebung Ihres Projekts.
NEU!
Die Heimathochschule registriert sich auf der Plattform Electra für Einzelstipendien und stellt ihren Antrag dort. Das Antragsformular entfällt auf diese Weise. Alle anderen Unterlagen (vgl. oben) werden auf die Plattform hochgeladen.
Aktuell sind sowohl das eine als auch das andere Bewerbungsverfahren möglich.
Wenn eine weitere Förderung (Erasmus u.a.) gewährt wird und diese unter 1 200 € monatlich liegt, gewährt das DFJW die Differenzsumme, die jedoch 300 € pro Monat nicht überschreiten kann. Aus diesem Grund muss die Höhe der Förderung unbedingt bei der Antragstellung angegeben werden, ansonsten kann die Bewerbung nicht bearbeitet werden
Im Rahmen seiner Strategie „Diversität und Partizipation“ berücksichtigt das DFJW ausschließlich Bewerbungen von „Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf“, um auch denjenigen jungen Menschen eine deutsch-französische Erfahrung zu ermöglichen, die sich eine solche aus eigenen Mitteln nicht erlauben können. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie zu den Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf gehören, sehen Sie sich dieses Dokument an. Falls Sie die Kriterien erfüllen, dann füllen Sie bitte die Erklärung für „Jugendliche mit besonderem Förderbedarf" aus und versenden Sie es zusammen mit dem Stipendienantrag.