Präsentation
Mit einem Praktikum in Frankreich während der Berufsausbildung erweitert ihr eure beruflichen, sprachlichen und interkulturellen Kompetenzen.
Um gefördert werden zu können, muss euer Praktikum eine mindestens vier- bzw. dreiwöchige, berufsorientierte Arbeitserfahrung als Teil der Ausbildung in einem Betrieb in Frankreich sein. Ihr taucht also eine Zeit lang in den französischen Arbeitsalltag ein, entdeckt Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu Deutschland und tauscht euch mit euren französischen Kolleginnen und Kollegen über euren Beruf und die unterschiedlichen Unternehmenskulturen aus.
Da das Programm großen Wert auf den interkulturellen Austausch legt, kann ein Praktikum in einer deutschen Einrichtung in Frankreich nicht vom DFJW gefördert werden.
Ihr könnt dank der Plattform Parkur eure Sprachkenntnisse verbessern.
Entdeckt die Arbeitswelt und die Berufsausbildung in Frankreich, erweitert euer Netzwerk mit wertvollen französischen Kontakten und kommt erfahrungsgestärkt nach Hause zurück!
Jederzeit, Deutschland
Veranstalter
- Ihre Berufsschule muss den Antrag stellen. Dieser besteht aus einem Förderantrag, dem Lebenslauf und der Praktikumsvereinbarung bzw. einer vorläufigen Bescheinugung.
- Eine Förderung kann ebenfalls für einen Besuch am Praktikumsplatz genehmigt werden. Teilen Sie bitte im Brief, der dem Antrag beiliegt, mit, wie viele Lehrkräfte dies betrifft, die Dauer des Besuchs sowie die ihre Unterbringungskosten.
Fotogalerie
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Die Vorteile des Programms
Ein Praktikum in Frankreich während der Berufsausbildung ist für euch eine großartige Chance, eine Arbeitserfahrung im Ausland zu machen. Die Unterschiede zur deutschen Arbeitswelt eröffnen euch neue Horizonte und berufliche Chancen.
Während des Aufenthalts verbessert ihr eure Französischkenntnisse und erlangt interkulturelle Kompetenzen, die für das Leben in einem multikulturellen Europa unumgänglich sind. Zur Vorbereitung des Auslandspraktikums könnt ihr auch die Plattform PARKUR nutzen.
Während des Praktikums lernt ihr die Kultur und die Menschen in Frankreich kennen, schließt Freundschaften und könnt ein berufliches Netzwerk aufbauen.
Wie schreibt man sich ein? / Wie bewirbt man sich?
Ihr möchtet während eurer Ausbildung in Frankreich arbeiten? Während der beruflichen Erstausbildung sind eure berufsbildenden Schulen für die Antragstellung zuständig. Sprecht eure Schulleitung oder eine verantwortliche Lehrkraft auf das Programm an.
Sie reichen dann über die zuständige Schulbehörde das Antragsformular ein. Dem Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden: Lebenslauf, unterschriebene Praktikumsvereinbarung bzw. vorläufige Bestätigung des Betriebs, Bankverbindung der Praktikantin bzw. des Praktikanten, die Tabelle, in der euer Name und euer Alter, Praktikumsort, Praktikumsbeginn sowie -ende angegeben werden, sowie die Erklärung zu „Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf“.
Im Rahmen unserer Strategie "Diversität und Partizipation" wird das Stipendium ausschließlich Teilnehmenden gewährt, die ohne die Unterstützung durch das DFJW kein Praktikum im Partnerland absolvieren könnten. Die Erklärung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf ist daher für die Bearbeitung des Antrags erforderlich.
Das DFJW-Stipendium ist mit anderen Finanzierungsquellen kumulierbar (mit Ausnahme von Projekten, die durch ProTandem gefördert werden). Wenn der Gesamtbetrag (Praktikumsvergütung, andere finanzielle Unterstützung und DFJW-Stipendium) sich auf über 1.200 € pro Monat (ab Januar 2023) beläuft, wird das DFJW-Stipendium dementsprechend reduziert. Bei kostenloser Unterkunft und Verpflegung bekommen die Praktikantinnen und Praktikanten die Hälfte des Satzes. Grenzüberschreitende Pendlerinnen und Pendler können nicht gefördert werden.
Der Zuschuss wird direkt im Anschluss an das Praktikum nach Erhalt der benötigten Nachweise überwiesen. Die umfassen einen detaillierten Bericht, eine Praktikumsbescheinigung bzw. ein Praktikumszeugnis sowie einen aussagekräftigen Bericht der Praktikantinnen bzw. Praktikanten, der vom DFJW veröffentlichet werden kann. Alle Dokumente sowie der Verwendungsnachweis sind spätestens einen Monat nach Beendigung des Praktikums über die zuständige Schulbehörde beim DFJW einzureichen.