Präsentation
Falls Sie Ihre Lehrerausbildung mit einem Aufenthalt an einer französischen école primaire, einem collège oder lycée ergänzen möchten, bietet Ihnen das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) finanzielle Unterstützung in Form eines Stipendiums an.
Ein Schulpraktikum in Frankreich ist für Sie eine Möglichkeit, Ihre didaktisch-methodischen Kompetenzen für den Fremdsprachen- und bilingualen Unterricht sowie im Bereich des interkulturellen Lernens zu verbessern. Das Praktikum muss als Pflichtpraktikum Bestandteil Ihrer Lehrerausbildung sein.
Auch unterscheiden sich das deutsche und das französische Schulsystem in ihrer Struktur und den angewandten Unterrichtsmethoden voneinander, sodass ein Praktikum im Rahmen Ihres Lehramtsstudiums oder Referendariats für Ihre Lehrerausbildung sehr vorteilhaft sein kann.
Ziel ist also, dass Sie als zukünftige Lehrerin oder zukünftiger Lehrer einen vertieften Einblick in das Schulsystem des Partnerlandes und die dort angewandte Lehrpraxis erhalten.
Ihre zukünftigen Schülerinnen und Schüler aus Deutschland und Frankreich können dabei nur von Ihren zusätzlichen Erfahrungen und interkulturellen Kompetenzen profitieren.
Im Rahmen unserer Strategie "Diversität und Partizipation" wird das Stipendium ausschließlich Teilnehmenden gewährt, die ohne die Unterstützung durch das DFJW kein Praktikum im Partnerland absolvieren könnten. Die Erklärung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (auf der dritten Seite des Antragsformulars) ist daher für die Bearbeitung des Antrags erforderlich.
Das Stipendium kann mit einer Praktikumsvergütung oder einem anderen Stipendium (außer finanzieller Hilfen des DAAD oder der DFH) kumuliert werden. Praktika, die nur im Deutschunterricht stattfinden, können nicht vom DFJW gefördert werden.
Auf folgende Seite können Sie sich über Stipendien des DAAD für Lehramtstudierende sowie Absolventinnen und Absolventen erkündigen: studieren-weltweit.de/Lehramt
24.3.2021 - 7.3.2031, Frankreich (laufend)
Veranstalter
- Wenn Sie für Ihr Praktikum eine Vergütung oder/und eine weitere Förderung von über 1.000 € pro Monat erhalten, kann keine zusätzliche Förderung vom DFJW erfolgen.
- Wenn die Vergütung oder/und die Förderung unter 1.000 € monatlich liegt bzw. liegen, wird das DFJW die Differenzsumme gewähren, die jedoch 300 € pro Monat nicht überschreiten kann.
Die Vorteile des Programms
Mit der Teilnahme an einem Praktikum in Frankreich im Rahmen Ihres Lehramtsstudiums stellen Sie Ihre berufliche Mobilität und Ihre sprachlichen Kompetenzen unter Beweis.
Nutzen Sie die Chance, das französische Schulsystem kennenzulernen und sich mit den Unterrichtsmethoden und Arbeitsweisen Ihrer französischen Kolleginnen und Kollegen auseinanderzusetzen.
Besonders als Lehrerin oder Lehrer können Sie und natürlich besonders Ihre zukünftigen Schülerinnen und Schüler langfristig von Ihren persönlichen Kontakten in Frankreich profitieren. Denken Sie an Schüleraustausche oder eventuelle deutsch-französische Gemeinschaftsprojekte!
Wie schreibt man sich ein?
Coronavirus: Während der Pandemie und der Dauer der Ausgangsbeschränkungen sollen Anträge auf Förderung mit allen notwendigen Unterlagen als PDF-Datei per Email an den Zentralen Servicebereich (zsb@dfjw.org) geschickt werden. Bitte informieren Sie das DFJW zügig über eventuelle Stornierung oder Verschiebung Ihres Projekts.
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Die vollständigen Anträge müssen einen Monat vor Praktikumsantritt beim DFJW eingegangen sein. Praktika, die bereits absolviert wurden bzw. begonnen haben, können nicht gefördert werden. Das Stipendium kann nur einmal gewährt werden.
Falls Sie bereits eine Praktikumsstelle an einer Schule in Frankreich gefunden haben, können Sie sich für das vom DFJW ausgeschriebene Förderstipendium bewerben.
Dem Antragsformular (mit der Unterschrift und dem Stempel der Hochschule) müsst ihr euren Lebenslauf, die Praktikumsvereinbarung bzw. offizielle Praktikumsbestätigung, eine Bescheinigung über den Pflichtcharakter bzw. dringend empfohlenen Charakter des Praktikums von der Hochschule oder Auszug der Studienordnung, ein Motivationsschreiben (mit einer Begründung, warum ihr euch um ein DFJW-Stipendium bewerbt) sowie eine Immatrikulationsbescheinigung, eure Bankverbindung und die Erklärung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (im Antragsformular, Seite 3) beifügen.
Im Rahmen unserer Strategie „Diversität und Partizipation“ wird das Stipendium ausschließlich Teilnehmenden gewährt, die ohne die Unterstützung durch das DFJW kein Praktikum im Partnerland absolvieren könnten. Die Erklärung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf (auf der dritten Seite des Antragsformulars) ist daher für die Bearbeitung des Antrags erforderlich.
Das Stipendium wird vom DFJW erst nach Erhalt des Praktikumsberichts auf das Konto der Studierenden ausgezahlt. Der Bericht muss dem DFJW spätestens einen Monat nach Praktikumsende zugehen.