Berufsorientierte Praktika

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Stipendien für berufsorientierte Praktika in Frankreich

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) vergibt Stipendien für Praktika in Frankreich während der beruflichen Erstausbildung. Diese Praktika bieten die Möglichkeit, die beruflichen, interkulturellen und sprachlichen Kompetenzen zu erweitern.

Unter Praktikum versteht das DFJW einen mindestens vierwöchigen, berufsorientierten Arbeitsaufenthalt als Teil der Ausbildung in einem Betrieb in Frankreich.

Voraussetzungen

  • Das Praktikum muss während der Ausbildung stattfinden.
  • Die PraktikantInnen dürfen nicht älter als 30 Jahre sein und müssen ihren ständigen Wohnsitz in  Deutschland haben.
  • Dauer des Praktikums: mindestens vier Wochen.

Ein Praktikum in einer deutschen Einrichtung in Frankreich kann nicht vom DFJW gefördert werden.

Praktika oder Arbeitsaufenthalte, die nicht unmittelbar mit der Ausbildung verbunden sind (z.B. nach dem Abitur, vor Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums, während der Schul- oder Universitätsferien), werden in diesem Rahmen vom DFJW nicht gefördert. „Ferienjobs“ werden ausschließlich in einem Sonderprogramm „Ferienjob – Job in der Partnerstadt“ unterstützt (Information beim DFJW erhältlich: Ansprechpartner: Killian Lynch lynch@dfjw.org).

Stipendien für einen Sprachkurs können beim DFJW beantragt werden. Ansprechpartnerin: Claire Orsel c.orsel@dfjw.org. 

Förderung

Die PraktikantInnen erhalten ein Stipendium, das sich nach der Dauer des Praktikums richtet und einen pauschalen Zuschuß zu den Fahrkosten vorsieht.

Stipendiensätze / Höchstdauer der Finanzierung: 3 Monate (900 €)

vier Wochen 300 €

Bei einem längeren Praktikum wird eine Pauschale von 150 € für je zwei Wochen gewährt.

Das DFJW-Stipendium ist mit anderen Finanzierungsquellen kumulierbar (mit Ausnahme von Leonardo und Projekten, die durch das  deutsch-französische Sekretariat gefördert werden).

Der Zuschuss zu den Fahrkosten  ist von dem Sitz der Schule und dem Ort des Praktikums abhängig. Die genauen Sätze sind in einer Tabelle festgelegt, die beim DFJW angefordert werden kann (es gilt der doppelte Tabellensatz).

Bei kostenloser Unterkunft und Verpflegung bekommen die PraktikantInnen die Hälfte des Satzes. Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn sich die PraktikantInnen während der Praktikumsdauer in Frankreich aufhalten; grenzüberschreitende Pendler können nicht gefördert werden.

Antragsverfahren

Bei Praktika während der beruflichen Erstausbildung ist die berufsbildende Schule des Auszubildenden für die Antragstellung zuständig. Das Antragsformular (bitte beim DFJW anfordern) muss vom Schulleiter oder einem verantwortlichen Lehrer unterschrieben über die zuständige Schulbehörde eingereicht werden. Die vollständigen Unterlagen müssen dem DFJW bis spätestens 1 Monat vor Praktikumsbeginn vorliegen.

Programme, die bereits durchgeführt sind und für die vor der Durchführung kein Antrag gestellt worden ist, können grundsätzlich nicht gefördert werden.

Es können nur vollständig ausgefüllte, unterschriebene und mit kompletten Anlagen versehene Anträge bearbeitet werden. Alle unvollständigen Anträge werden zurückgesandt.

Dem DFJW-Antragsformular müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Lebenslauf
  • unterschriebene Praktikumsvereinbarung bzw. vorläufige Betätigung des Betriebs
  • Bankverbindung der PraktikantInnen

Wenn mehrere PraktikantInnen einer Schule ein Praktikum in Frankreich absolvieren, beantragt die Schule die Stipendien für alle Praktikanten auf einem Formular. Wir bitten die Anträge erst dann einzureichen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen.

Die PraktikantInnen verpflichten sich, dem DFJW spätestens einen Monat nach Beendigung des Praktikums einen aussagekräftigen Bericht vorzulegen, den das DFJW veröffentlichen kann. Der Zuschuss wird direkt an die PraktikantInnen überwiesen.

Praktische Hinweise

Versicherung

Das Deutsch-Französische Jugendwerk weist darauf hin, dass die PraktikantInnen einen auch für das Ausland gültigen Versicherungsschutz (Kranken-, Unfall-, und Haftpflichtversicherung) haben müssen.

Transparenz für das Berufsleben - mit dem europass

Mit dem europass liegt erstmals ein umfassendes Dokument vor, um Qualifikationen und Kompetenzen auf europäischer Ebene nachzuweisen.
Der „europass Mobilität“ kann online beantragt werden (www.europass-info.de). 

Das DFJW übernimmt nicht die Vermittlung von Praktikumsplätzen.

Besondere Stipendienprogramme gibt es beim DFJW für Studenten, Journalisten, junge Buchhändler, Verlagskaufleute, Literaturübersetzer und Volontäre in Museen (Informationen bitte beim DFJW anfordern).

Um den kostenlosen Newsletter des DFJW zu erhalten, können Sie sich auf unserer Webseite anmelden (www.dfjw.org).

Weitere Auskünfte erteilt: Noëlle Marceaux / 0033 1 40 78 18 34 / marceaux@ofaj.org

Erfahrungsbericht:

Verena Götz beschreibt ihr Praktikum in der ABCM-Schule in Schweighouse sur Moder (Elsaß).

Stand: Januar 2011

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