Vorstellung des Programms

Das DFJW fördert den Austausch zwischen jungen Menschen aus Deutschland und Frankreich für alle Zielgruppen. Auch Schüler:innen und Auszubildende an Berufsschulen und anderen Einrichtungen im berufsbildenden Bereich haben die Möglichkeit, Frankreich im Rahmen eines berufsbezogenen Begegnungsprogramms kennenzulernen.

Egal ob Sie Lehrkraft, Austauschreferent:in, Ausbilder:in oder Vereinsmitglied sind: Stellen Sie einen Förderantrag für ein Austauschprogramm und unterstützen Sie junge Menschen bei der Vorbereitung auf ihre berufliche Zukunft.

Bei einem Aufenthalt in Frankreich und dem anschließenden Besuch der französischsprachigen Partnerklasse in Deutschland können diese sich über ihre berufliche Praxis und das Handwerk austauschen und eine andere Kultur mit ihren Besonderheiten kennenlernen. Eine Chance für eine ganz besondere berufliche und interkulturelle Erfahrung! 

Besuche in Unternehmen oder Museen mit fachlichem Bezug, gemeinsame sportliche Aktivitäten, Workshops zu einem kollektiven Projekt - das Begegnungsprogramm kann sehr vielfältig sein und den Zusammenhalt fördern.

Nicht selten haben junge Menschen in der Ausbildung und beruflichen Eingliederung aufgrund einer Sprachbarriere Angst vor einem Auslandsaufenthalt. Für die Teilnahme an einer deutsch-französischen Begegnung im berufsbildenden Bereich sind Französischkenntnisse jedoch nicht zwingend erforderlich: Die Verständigung läuft auch über die gemeinsame Sprache der Arbeit oder eine Gruppenaktivität!

Bauen Sie eine Partnerschaft mit einer Einrichtung in Frankreich auf und entscheiden Sie gemeinsam im deutsch-französischen Team über die Modalitäten des Austauschs. So können Sie das Programm der interkulturellen und berufsspezifischen Begegnung entsprechend Ihrer pädagogischen Projektvorstellung gestalten.

Für die Durchführung können Sie sich über die Teamer:innen-Datenbank an zertifizierte Sprachanimateur:innen oder Gruppendolmetscher:innen wenden und die Honorare über die Projektkosten abrechnen. Und wenn Sie noch keine Partnereinrichtung in Frankreich haben, besuchen Sie doch unsere Plattform DOMINO und schalten eine Suchanzeige! 

Verschiedene Begegnungsformate können vom DFJW gefördert werden: 

  • Berufliche Begegnung am Ort des Partners
  • Berufliche Drittortbegegnungen
  • Grenzüberschreitende berufliche Begegnungen
  • Trilaterale berufsbezogene Begegnungen 

Berufliche Begegnungen am Ort des Partners 

Bei dieser Form der Begegnung sind Ihre Schüler:innen und Auszubildenden in einer Jugendherberge oder Gastfamilien untergebracht. Eine Begegnung findet am Herkunftsort des Partners in Frankreich statt und eine weitere zu einem anderen Zeitpunkt bei Ihnen in Deutschland. Mit einer Dauer von 4 bis 21 Tagen bietet jeder Begegnungsabschnitt Gelegenheit, Beruf, Arbeitsmarkt und Kultur des Partnerlandes besser kennenzulernen. Die jungen Menschen können dabei auch ein individuelles Praktikum im Betrieb absolvieren.

Zwar bietet sich eine Begegnung von zwei Gruppen mit der gleichen beruflichen Ausrichtung an, allerdings ist dies auch mit Schüler:innen und Auszubildenden aus unterschiedlichen Sparten denkbar. In diesem Fall können sich die jungen Menschen bei Museumsbesuchen mit Projektbezug, Workshops oder sportlichen Aktivitäten kennenlernen und miteinander austauschen. 

Die Plattform Écoles – Entreprises kann bei der Suche nach Unternehmen oder Partnervereinen hilfreich sein. 

Berufliche Drittortbegegnungen 

Sorgen Sie dafür, dass die Gruppe ihre gewohnte Umgebung verlässt und organisieren Sie eine Begegnung an einem für alle neuen Ort! Die Schüler:innen und Auszubildenden aus Deutschland und Frankreich treffen sich an einem neutralen Ort und begegnen sich dort auf Augenhöhe. 

Sie können den Treffpunkt mit Bezug zum Ausbildungsberuf oder zum Thema Ihres pädagogischen Programms wählen. Dabei bieten sich kulturelle und geschichtliche Bezüge zur Wissensveranschaulichung für die jungen Leute an. Bei diesen Begegnungen von 4 bis 21 Tage kommen maximal 70 Teilnehmende in zwei Gruppen in einer Gemeinschaftsunterkunft unter. 

Trilaterale berufsbezogene Begegnungen 

Sie visieren eine weitreichendere internationale Begegnung an? Dann organisieren Sie im deutsch-französischen Team eine berufliche Begegnung mit einem weiteren Land!

Bei dieser Begegnungsart zwischen drei Ländern lernen die jungen Auszubildenden ganz unterschiedliche Berufspraktiken kennen, entwickeln aber auch die Fähigkeit, sich auf ein meist unbekanntes zusätzliches Land einzulassen. Um die Gleichbehandlung der Teilnehmenden zu gewährleisten, sind 3 Begegnungsphasen vorgesehen, jeweils eine in jedem beteiligten Land.

Für trilaterale Begegnungen kommen grundsätzlich die Länder Mittel- und Osteuropas (MOE) und Südosteuropas (SOE), südliche und östliche Mittelmeeranrainerländer sowie europäische Länder in Krisensituationen infrage. Es ist möglich, trilaterale Projekte mit anderen europäischen Ländern zu organisieren, wenn dabei einer der Themenschwerpunkte des DFJW abgedeckt wird. Die oben genannten Regionen werden jedoch stets vorrangig behandelt.

Grenzüberschreitende berufliche Begegnungen 

Sie unterrichten in einer Grenzregion (in Deutschland: Saarland, Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz sowie die Regierungsbezirke Karlsruhe und Freiburg)? Dann organisieren Sie eine grenzüberschreitende Begegnung! 

Angesichts der geografischen Nähe zu Frankreich bietet Ihnen das DFJW einen partnerschaftlichen Austausch mit einer französischen Einrichtung in den Départements Moselle, Bas-Rhin, Haut-Rhin und Territoire de Belfort an. Ausgewählt werden kann zwischen verschiedenen Formaten: eine Begegnung an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen oder bis zu viermal an einzelnen Tagen, eine Unterbringung beim Partner oder an einem Drittort ... die Möglichkeiten sind vielfältig. 

Sie können für eine Begegnung mit einer Mindestdauer von 4 Tagen einen Zuschuss vom DFJW erhalten. Das Austauschprojekt kann in 2 bis 4 Phasen innerhalb eines Kalenderjahres aufgeteilt sein.

So beantragen Sie eine Förderung

Ergänzende Informationen und Dokumente für Ihren Förderantrag finden Sie unten auf der Seite. 

Berufliche Begegnungen am Ort des Partners 

Nachdem Sie gemeinsam mit Ihrer französischen Partnereinrichtung die Modalitäten für die Begegnung festgelegt haben (Zeitpunkt, Dauer, Unterbringung, Hauptaktivitäten, Sprachanimation etc.), können Sie beim DFJW eine Förderung für Ihre Gruppe beantragen.

Wichtig: Jede Einrichtung muss für die Fahrt ins Partnerland eine eigene Förderung beantragen. 

Füllen Sie das Förderformular mit der integrierten pädagogischen Projektbeschreibung aus und senden Sie es mindestens drei Monate vor der Abreise nach Frankreich zusammen mit dem Begegnungsprogramm an zsb@dfjw.org (ggf. mit Kopie an Ihre Schulbehörde). Bitte machen Sie auch Angaben zur zweiten Begegnungsphase des deutsch-französischen Projekts, unabhängig davon, ob sie bereits stattgefunden hat oder noch stattfinden wird.

Berufliche Drittortbegegnungen

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrer Partnereinrichtung die Modalitäten der Begegnung festgelegt haben (Zeitpunkt, Dauer, Unterbringung, Hauptaktivitäten, Sprachanimation etc.), können Sie beim DFJW einen Zuschuss beantragen. 

Wichtig: Der Antrag muss von der Einrichtung des Landes gestellt werden, in dem die Begegnung stattfindet.

Senden Sie das ausgefüllte Förderantragsformular mit der integrierten pädagogischen Projektbeschreibung zusammen mit dem Begegnungsprogramm an zsb@dfjw.org (ggf. mit Kopie an Ihre Schulbehörde). Bitte machen Sie auch Angaben zur zweiten Begegnungsphase des deutsch-französischen Projekts, unabhängig davon, ob sie bereits stattgefunden hat oder noch stattfinden wird. 

Trilaterale berufsbezogene Begegnungen

Sie können zwei Arten von Förderungen beantragen: 

  • Förderung des DFJW: Füllen Sie den Förderantrag mit der pädagogischen Projektbeschreibung aus und senden Sie ihn zusammen mit dem Begegnungsprogramm an zsb@dfjw.org (ggf. mit Kopie an Ihre Schulbehörde). Bitte machen Sie dabei Angaben zu jeder Begegnung in jedem einzelnen Land. 

    Hinweis: Der Antrag muss auch bei der Begegnung im Drittland entweder von deutscher oder französischer Seite gestellt werden, da bei einer multilateralen Begegnung nur diese beiden Länder Fördergelder erhalten.

  • Förderung aus Sonderfonds für MOE und SOE: Der Antrag muss zwischen Anfang September und dem 3. November für das nächste Jahr gestellt werden. Erfahren Sie mehr über bevorzugt geförderte Projekte für MOE-Länder und SOE-Länder und zur Vorgehensweise auf der Seite „Trilaterale Begegnungen“.

Grenzüberschreitende berufliche Begegnungen 

Die Partnereinrichtungen entscheiden im Vorfeld über die Anzahl der Projektphasen. Anschließend wird ein Förderantrag für jede einzelne Phase gestellt. Der Antrag soll Angaben zu den Begegnungen enthalten, die bereits stattgefunden haben bzw. noch stattfinden werden. Füllen Sie das Förderantragsformular mit der integrierten pädagogischen Projektbeschreibung aus und senden Sie es zusammen mit dem Begegnungsprogramm an zsb@dfjw.org (ggf. mit Kopie an Ihre Schulbehörde).

Frist für die Beantragung einer Förderung: spätestens drei Monate vor Beginn der Begegnung

Video

Erfahrungsberichte

"Es war sehr interessant, sich mit den anderen auszutauschen und die verschiedenen Probleme in ihrem Land zu verstehen, um gemeinsam Lösungen dafür zu finden. Super Gelegenheit, um Projekte weiterzuführen."

L.
Teilnehmer

«Ich bin so inspiriert von der Woche. »

M
Teilnehmer

"Es war sehr interessant, mit Schülern aus einem anderen Land zusammenzuarbeiten und es wurden direkt Freundschaften geschlossen."

Chiara
Teilnehmerin

Die Vorteile des Programms

  • 1° Mehrwert für die Berufserfahrung

    Die Begegnung mit Fachkräften aus dem Partnerland ist ein Pluspunkt für den Lebenslauf von jungen Arbeitssuchenden. Die Erfahrung eines berufsbezogenen Auslandsaufenthalts kann für ihren Werdegang von Nutzen sein. 

  • 2° Interkultureller Austausch durch unterschiedliche Arbeitsweisen

    Wer Unternehmen, Fachkräfte und Arbeitsweisen im Partnerland kennenlernt, entdeckt auch eine andere Kultur und neue Herangehensweisen. Die jungen Teilnehmenden können so Neugier und Offenheit gegenüber anderen entwickeln und selbst vieles dazulernen.

  • 3° Ein flexibles Konzept für das Betreuungsteam

    Je nach pädagogischem Programm und Ausgangssituation sind verschiedene Begegnungsformen möglich. Es ist Ihnen überlassen, wie Sie zusammen mit Ihrer Partnereinrichtung das Austauschprogramm gestalten.

FAQ / Tipps & Tricks

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Finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen in unseren FAQs.

Antragstellung

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der ausgefüllte und unterschriebene Antrag muss zusammen mit einem vorläufigen Programm mindestens drei Monate vor Projektbeginn per E-Mail an den Zentralen Servicebereich des DFJW (zsb@dfjw.org) und ggf. an die zuständige Schulbehörde geschickt werden.

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Wer stellt den Antrag?

  1. Die reisende Gruppe stellt den Antrag für die Fahrt ins Partnerland.
  2. Übernachten die deutsche und die französische Gruppe gemeinsam an einem Drittort, stellt die im Land der Begegnung ansässige Einrichtung im Namen beider Gruppen den Antrag und verwaltet die Kosten.
  3. Bei Begegnungen in einem anderen Land als Deutschland oder Frankreich muss der deutsche oder der französische Partner den Antrag stellen.
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Wie viele Anträge müssen bei mehreren Projektphasen gestellt werden?

Pro Projektphase und Begegnung muss ein gesonderter Antrag gestellt werden. Eine Projektphase grenzt sich von anderen Projektphasen durch zeitlichen Abstand, verschiedene Orte zur Übernachtung oder verschiedene Begegnungsformate (Präsenz, hybrid, online) ab. Pro Projektphase können Projektkosten für maximal 10 Tage gefördert werden.

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Wie wird die Projektdauer berechnet?

Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zählen zusammen als ein Programmtag. Beispiel: Bei Ankunft am Montag und Abreise am Freitag beträgt die Projektdauer vier Programmtage. Es können aber auch der Einfachheit halber nur die Übernachtungen gezählt werden.

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Wie wird die Luftlinienentfernung bei alternativlosen Flugreisen berechnet?

Die Luftlinienkilometer können mit Hilfe dieses Rechners berechnet werden: https://calculator-distance.netlify.app/

Hinweis: Flugreisen können bei der Förderung nur berücksichtigt werden, wenn die voraussichtliche Reisedauer von Fernbahnhof zu Fernbahnhof mit der Bahn mehr als 8 Stunden beträgt.

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Muss die Summe der Ausgaben genau mit der Summe der Einnahmen übereinstimmen?

Ja, Ausgaben und Einnahmen müssen ausgeglichen sein (gleicher Betrag). Um die Bilanz auszugleichen, müssen andere Finanzierungsquellen bei den Einnahmen eingetragen werden.

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Voraussetzungen zur Förderung

Wie viele Begleitpersonen müssen an einem Austausch teilnehmen?

Es muss mindestens 2 Personen (eine Person pro Land) geben, die die Begegnung anleiten und begleiten.

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Muss ein Gegenbesuch stattfinden?

Ja, es muss ein Gegenbesuch in jedem Partnerland stattfinden und dieser muss bzw. diese müssen im Antrag angegeben werden (auch wenn genaue Daten noch nicht feststehen). Der Gegenbesuch kann durchaus in einem anderen Schul- oder Kalenderjahr stattfinden.

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Werden Projekte ohne Begegnung von deutschen und französischen Teilnehmenden bezuschusst?

Für Projekte, bei denen keine Begegnung mit Teilnehmenden aus beiden Ländern vorgesehen ist, kann das DFJW ggf. eine 1234-Förderung (max. Pauschalförderung in Höhe von 1234 €) vergeben. Bitte beachten Sie, dass für diese Projektart das Formular für „Sonstige Projekte“ auszufüllen ist.
www.dfjw.org/programme-aus-und-fortbildungen/1234-projekte#1 

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Bis zu welchem Alter können junge Menschen gefördert werden?

Bei Projektbeginn können Studierende bis maximal 30 Jahre gefördert werden, junge Berufstätige und Auszubildende bis maximal 35 Jahre.

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Erhöhen bestimmte Projektthemen die Chance auf Förderung?

Ja, das DFJW hat Schwerpunktthemen (Orientierungen). Die aktuellen Orientierungen finden Sie hier: www.dfjw.org/sites/default/files/media/orientierungen-2023-2025.pdf 

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Welche Projektkosten fördert das DFJW nicht?

Folgende Kosten werden nicht übernommen: rein touristische Aktivitäten, Freizeitbeschäftigungen, Visagebühren, Stornierungskosten, Versicherungen, Kosten für die Vorbereitung der Begegnung wie Honorar- oder Personalkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Trinkgelder, Taxikosten, Investitionsausgaben (Ausnahmen: siehe Richtlinien), Geschenke, Sprachkurse, Ausgaben aus einem anderen Haushaltsjahr, gewerbliche Projekte mit Gewinnerzielungsabsicht, Baumaßnahmen (Infrastrukturprojekte) oder Ausgaben, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehen.

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Wie viele Übernachtungen muss ein förderfähiges Projekt haben?

Das DFJW fördert Gruppenaustausche, die mindestens 4 und maximal 21 Übernachtungen vor Ort umfassen. Einzig bei grenzüberschreitenden Begegnungen kann das Austauschprojekt in 2 bis 4 Phasen innerhalb eines Kalenderjahres aufgeteilt werden.

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Förderbestimmungen

Wie viele Begleitpersonen können gefördert werden?

In der Regel kann für 5 Teilnehmende an einem Gruppenprojekt 1 Leitungsperson gefördert werden.

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Sind die Förderungen des DFJW mit anderen Förderungen kumulierbar?

Ja, die Förderungen sind z. B. mit Erasmus+ kumulierbar, aber nicht mit den Förderungen vom Deutsch-Französischen Bürgerfonds oder ProTandem.

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Wie werden Online-Begegnungsformate finanziert?

Das DFJW finanziert bis zu 80 % der folgenden Kosten: Honorarkosten (Dolmetscher:innen, Referent:innen, Animateur:innen, Techniker:innen usw.), zeitlich begrenzte Kosten von Miete oder Geräten. Es können generell hybride Projekte (in Präsenz- und Onlineformat) gefördert werden und in Ausnahmefällen auch Projekte, die zu 100 % online stattfinden.

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Welche Kosten werden bei der Absage von Teilnehmenden übernommen?

Das DFJW übernimmt keine Kosten, die durch die Absage von eingeplanten Teilnehmenden entstehen, unabhängig vom Grund der Absage (Krankheit, Wetter oder andere Gründe).

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Können Projekte vollständig finanziert werden?

Nein, jedes Projekt soll vom Projektträger mit einem angemessenen Anteil kofinanziert werden. Dazu können Eigenmittel, die Beiträge der Teilnehmenden und andere Drittmittel zählen. Das DFJW darf keine Gesamtförderung von Projekten übernehmen.

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Kann eine Förderung nur in Teilen in Anspruch genommen werden?

Es ist möglich, nur für einen Teil der anfallenden Kosten eine Förderung zu beantragen. Dies kann erforderlich sein, wenn beispielsweise andere Fördermittelgeber keine Förderung von Reisekosten zulassen.

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Wie werden Kosten für Sprachanimation gefördert?

Im Rahmen der Sprachförderung wird ein Pauschalzuschuss von max. 170 € pro Tag gewährt, sofern eine Sprachanimation mit einer Mindestdauer von einer Stunde organisiert wird. Um dies nachzuweisen, müssen die Zeiten der Sprachanimation im Programm sowie die spezifische Arbeit, die in diesem Bereich geleistet wurde, im Abschlussbericht erläutert werden. Kosten für Sprachkurse werden nicht gefördert.

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Muss die Anzahl an Teilnehmenden aus Deutschland und Frankreich ausgeglichen sein?

Ja, bei bilateralen Gruppenprojekten soll die Anzahl der Teilnehmenden aus Deutschland und Frankreich ausgeglichen sein (möglichst 50 % aus jedem Land, aber mindestens ein Drittel aus einem der beiden Länder).

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Gibt es einen förderfähigen Höchstbetrag der Onlinephase bei hybriden Begegnungen?

Ja, die Onlinephase hybrider Begegnungen kann mit maximal 3000 € bezuschusst werden. Die Förderung für den Präsenzteil wird wie eine klassische Begegnung gefördert.

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Können die einzelnen bewilligten Fördersätze auf die Gesamtkosten übertragen werden?

Ja, die Gesamtförderung kann für alle förderfähigen Kosten (Fahrt-, Basis- und Projektkosten) genutzt werden. Ausgenommen davon sind allerdings Sprachförderkosten.

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Fahrtkosten

Werden Flugreisen gefördert?

Flugreisen können nur berücksichtigt werden, wenn die voraussichtliche Reisedauer von Fernbahnhof zu Fernbahnhof mit der Bahn mehr als 8 Stunden beträgt.

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Können Fahrtkosten zu mehreren Projektorten gefördert werden?

Die erste und letzte Reise zählen zu den Fahrtkosten (weitere Fahrten oder auch Fahrtkosten vor Ort können bei den Projektkosten abgerechnet werden). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der einfachen Strecke. Bei unterschiedlichen Abfahrts- und Rückfahrtsorten wird die gesamte Kilometerzahl für die Hin- und Rückfahrt halbiert. Der maximale Zuschuss für Fahrtkosten ist 0,16 €/km.

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Besonderer Förderbedarf

Wie lautet die Definition von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf?

Administrativer Begriff für die Bezeichnung von jungen Menschen, die Benachteiligungen und/oder Diskriminierung erfahren, welche dazu führen, dass ihr Zugang zu internationaler

Mobilität erschwert oder eingeschränkt ist.
Siehe Eintrag „Junge Menschen mit besonderem Förderbedarf“ im Glossar am Ende der Richtlinien: www.dfjw.org/richtlinien 

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Wann dürfen erhöhte Basiskosten bei Gruppenbegegnungen beantragt werden?

Erhöhte Basiskosten dürfen nur für junge Menschen mit besonderem Förderbedarf und ggf. für ihre Begleitpersonen während des Projekts beantragt werden, sofern die Begleitpersonen tatsächlich die betreffenden Teilnehmenden begleiten und für diese zuständig sind.

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Erhalten Jugendliche mit besonderem Förderbedarf einen zusätzlichen Förderzuschuss?

Ja, es kann eine erhöhte Pauschale für Basis- und Projektkosten beantragt werden.

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Bewilligung

Gibt es eine Anzahlung nach der Bewilligung?

Der Antragssteller erhält eine erste Rate in Höhe von 60 % der provisorischen Fördersumme. Nach Einreichung und Kontrolle der Abrechnung wird die Restzahlung getätigt. Falls es weniger Ausgaben gibt oder Ausgaben nicht vom DFJW übernommen werden können, wird die Restzahlung angepasst oder es ist ggf. eine Rückzahlung nötig.

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Trilaterale Begegnungen

Welche Länder kommen für förderfähige trilaterale Begegnungen infrage?

Für trilaterale Begegnungen kommen grundsätzlich die Länder Mittel- und Osteuropas (MOE) und Südosteuropas (SOE)südliche und östliche Mittelmeeranrainerländer sowie europäische Länder in Krisensituationen infrage. Es ist möglich, trilaterale Projekte mit anderen europäischen Ländern zu organisieren, wenn dabei einer der Themenschwerpunkte des DFJW abgedeckt wird. 

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Wie viele Teilnehmende aus einem anderen Land können an einem Austausch teilnehmen?

Das DFJW kann trilaterale Gruppenprojekte fördern, an denen Teilnehmende aus einem weiteren Land beteiligt sind. Pro Projekt soll der Anteil an Teilnehmenden aus einem weiteren Land ein Drittel der gesamten Anzahl der Teilnehmenden nicht überschreiten. Es müssen mindestens 4 Personen aus einem anderen Land am Projekt teilnehmen.

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