Präsentation
Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen zu zeigen, dass sie ihre Französischkenntnisse auch außerhalb der Schule gebrauchen können. Französisch lernen bedeutet Spaß, Spannung und Neugier!
Organisieren Sie dazu ein deutsch-französisches Treffen am Ort des Partners. Dort sind die Jugendlichen aus Deutschland und Frankreich in Gastfamilien oder gemeinsam in einer Jugendherberge oder einem Gästehaus untergebracht. Bei dieser Auslandserfahrung lernen die Teilnehmenden das Land und die Gewohnheiten ihrer Austauschpartner*innen besser kennen und erleben die französische Lebensweise hautnah.
Verbinden Sie den Austausch mit einem deutsch-französischen Arbeitsprojekt. Das gibt beiden Gruppen einen gemeinsamen Anhaltspunkt und eine gemeinsame Basis zur Vorbereitung der.
Die Projektarbeit fördert zudem aktiv das interkulturelle Lernen: Die Teilnehmenden arbeiten zusammen, müssen einen Verständigungsweg finden und sich absprechen. Das führt zu gemeinsamen Erlebnissen und gemeinsamen Erinnerungen!
Gefördert werden können bis zu 35 Personen, Betreuenden eingeschlossen. Das Verhältnis der Teilnehmenden aus beiden Ländern soll ausgeglichen sein und in keinem Fall unter einem Drittel zu zwei Dritteln liegen.
À tout moment, Deutschland
Die Vorteile des Programms
Die Teilnehmenden machen eine spannende Erfahrung im Nachbarland und lernen, sich zu verständigen und zurechtzufinden.
Interkulturelles Lernen und die Vermittlung von interkulturellen Kompetenzen stehen bei der Begegnung im Mittelpunkt. Die Jugendlichen sehen die Unterschiede zwischen beiden Ländern und erleben, wie sich zwei Kulturen gegenseitig bereichern können.
Der Auslandsaufenthalt vermittelt den Jugendlichen auf spielerische und authentische Art die französische Sprache und motiviert sie dazu, besser Französisch zu lernen.
Wie schreibt man sich ein? / Wie bewirbt man sich?
Sie planen eine außerschulische Begegnung und möchten einen Förderungsantrag stellen? Sie können die Anträge beim DFJW über die zuständige Länderzentralstelle einreichen.
Die Einrichtung des Landes, aus dem die Gruppe zuerst anreist, stellt den Antrag, es muss aber auf alle Fälle auch eine Rückbegegnung stattfinden.